Forschungsgegenstand
Eine Zusammenfassung zentraler Forschungsergebnisse (2017) finden Sie hier.
Grundlagenforschung zur nationalsozialistischen Herrschaftspraxis
Das Projekt will in der historischen Grundlagenforschung neue Wege gehen und durch innovative Fragestellungen weiterführende Erkenntnisse zur Geschichte des Nationalsozialismus gewinnen. Sein Pioniercharakter ergibt sich allein schon daraus, dass bislang keine vergleichbare Studie existiert, welche die Rolle der obersten Landesbehörden in Flächenstaaten während der nationalsozialistischen Herrschaft systematisch in den Blick nimmt. Zwar wird seit einiger Zeit die Geschichte verschiedener nationalsozialistischer Reichsministerien untersucht, die zentrale Frage ist bislang jedoch nicht thematisiert worden und soll nun am Beispiel Badens und Württembergs erforscht werden, welcher Handlungsspielraum den weiterhin bestehenden Ländern verblieb und in welcher Form die Landesverwaltungen an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt waren. Damit ist zugleich die Frage berührt, ob in diesen beiden Ländern eine regionale Verwaltungskultur existierte, die Reservate länderspezifischer Zuständigkeitsbereiche behaupten konnte, auch angesichts des zentralistischen Herrschaftsanspruchs der nationalsozialistischen Diktatur.
Kulturgeschichte des Verwaltungshandelns
Der Blick auf die Verwaltung in Baden und Württemberg vermag aber noch andere wichtige Aufschlüsse über das Funktionieren der nationalsozialistischen Diktatur zu erbringen. Dabei muss man sich von der Vorstellung lösen, dass Verwaltungshandeln auf dieser Ebene nur in einem routinehaften und damit im Kern unpolitischen Vollzug von politischen Anordnungen bestand, die auf höherer Ebene erlassen wurden. Ungeachtet der Beharrungskräfte eingespielter bürokratischer Abläufe zeigen erste Einblicke in die Verwaltungspraxis, dass Teile der Verwaltung ideologiekonforme Initiativen von unten entwickelten und damit wesentlich zur Verschärfung der nationalsozialistischen Herrschaft beitrugen. Gerade weil dabei die nationalsozialistische Ideologie nicht durch lärmende Parteiorganisationen aufdringlich propagiert wurde, sondern sich gleichsam auf Samtpfoten in das vermeintlich normale Verwaltungshandeln einschlich, dürfte – so die Hypothese – die Durchsetzung des Nationalsozialismus im sozialen Nahbereich erleichtert worden sein. Es geht dem Projekt also auch um eine Kulturgeschichte des Verwaltungshandelns, die danach fragt, von welchen normativen Vorstellungen sich Verwaltungsbedienstete während der nationalsozialistischen Herrschaft leiten ließen. Das Projekt möchte auf die Akteure schauen, die sich hinter bürokratisch genormten Verwaltungsabläufen verbargen und damit auch der mittleren und unteren Ebene der Verwaltung ein Gesicht verleihen. Dies ist ein methodischer Neuansatz, der bislang bei keinem auch nur annähernd vergleichbaren verwaltungs- und bürokratiegeschichtlichen Vorhaben im Vordergrund stand. Zugleich verspricht es damit Erkenntnisse, die für eine europäische Bürokratiegeschichte der Moderne wichtig sind.
Regionale Identitäten
Das Projekt leistet einen solchen Beitrag dadurch, dass es stets die landestypischen Bezüge herausstellt. Gerade weil der Blick auf die Akteure in den Verwaltungen gerichtet wird, ist die Frage relevant, in welche sozialen Bezüge die Entscheider in der Verwaltung eingelassen waren. Und an welche regionalen Traditionen knüpfte diese Personengruppe an, wenn sie ihre Positionen gegenüber der Berliner Zentrale zu legitimieren suchte? Ob und inwieweit badisches und württembergisches Landesbewusstsein in der Verwaltungspraxis sichtbar wurde, ist eine Frage, deren Beantwortung viel aussagt über die Funktion von Heimatbezügen im bürokratischen Vollzug einer Diktatur. Damit zusammenhängend will das Projekt auch die in der Forschung gelegentlich vorgetragene These überprüfen, dass es im deutschen Südwesten zumindest in Ansätzen eine politische Sonderentwicklung auch während der nationalsozialistischen Herrschaft gegeben habe, nämlich dass dort aufgrund der liberalen Traditionen der beiden Länder manche Entwicklungen moderater verlaufen seien als in anderen Teilen des Reiches – eine Einschätzung, die sich im Übrigen mit den Selbstrechtfertigungsstrategien sowohl badischer und württembergischer Minister als auch hoher Beamter deckt, die nach 1945 betonten, während der Diktatur unpolitisch als Sachwalter ihres Landes agiert und die von Berlin ausgehenden Schärfen nach Kräften gemildert zu haben.
Kontinuitäten und Diskontinuitäten
Nicht zuletzt wegen der Fokussierung auf die landesspezifischen Bezüge stellt sich über die politische Zäsur von 1945 hinaus für das Projekt die Anschlussfrage, welche dieser Traditionen unter welchen Voraussetzungen anschlussfähig an die zweite deutsche Demokratie der Bundesrepublik waren. Auf diese Weise werden zugleich Themenfelder angesprochen, die über 1945 hinausreichen – neben der Frage regionalkultureller Prägekräfte lassen sich an verwaltungskulturellen Praktiken wie auch an individuellen Karriereverläufen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes Kontinuitäten und Diskontinuitäten ablesen. Insbesondere in der Untersuchung dieser Karriereverläufe ergeben sich für das Projekt Anknüpfungspunkte zu den bereits abgeschlossenen und den noch laufenden Forschungsvorhaben, die in Konzentration auf die Ministerialbürokratie des Reiches und der frühen Bundesrepublik der Frage nachgehen, inwieweit der Verwaltungsanfang der Bonner Republik von den nationalsozialistischen Vergangenheiten seiner Akteure geprägt war.
Arbeitsweise
Die erste Phase der Projektarbeit dient der Sichtung der einschlägigen Quellenbestände, die sich nicht auf die Überlieferungen in Baden-Württemberg beschränkt, sondern auch Archivalien aus dem Bundesarchiv miteinbezieht, soweit sich die Tätigkeit der Landesministerien in den Akten der Reichsministerien widerspiegelt. Auch französische Quellenbestände gehören dazu, da das Personal der badischen Landesministerien maßgeblich an der deutschen Zivilverwaltung beteiligt war, die 1940 im Elsass aufgebaut wurde. Die Auswertung des Materials wird in zwei Schritten erfolgen. Der erste ist die Dokumentation der inneren Entwicklung und der Tätigkeit der einzelnen Ministerien in Baden und in Württemberg von 1933 bis 1945, wobei das Augenmerk auf dem Personalbestand, den Entscheidungsprozessen und den Aufgabenfeldern des Verwaltungshandelns liegen wird. Dabei spielen insbesondere auch die Reaktionen auf den Zentralisierungsdruck, der auf allen Landesministerien lastete, eine Rolle. In einem zweiten Schritt wird die Perspektive auf alle Ministerien sowohl in Baden als auch in Württemberg geweitet und zugleich ressortübergreifend auf einzelne Themen fokussiert, die in Zusammenhang mit den genannten Leitfragen des Projekts relevant sind.