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Die Gleichschaltung der städtischen „Gefolgschaft“ in Stuttgart. Die Anwendung des Berufsbeamtengesetzes auf Angestellte und Arbeiter

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (kurz: Berufsbeamtengesetz) vom 7. April 1933 verlieh den Nationalsozialisten einen uneingeschränkten Zugriff auf den gesamten öffentlichen Dienst. Von nun an konnten alle politisch oder religiös missliebige sowie jüdische Beamte, Angestellte und Arbeiter aus dem Staatsdienst entfernt oder mit disziplinarischen Maßnahmen belegt werden. Einen neuen Katalog zur Maßregelung der im
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Die Gleichschaltung der städtischen „Gefolgschaft“ in Stuttgart. Die Anwendung des Berufsbeamtengesetzes auf Angestellte und Arbeiter

Mit ihrem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (kurz: Berufsbeamtengesetz) vom 7. April 1933 verschafften sich die Nationalsozialisten einen uneingeschränkten Zugriff auf den gesamten öffentlichen Dienst. Von nun an konnten sie alle Personen aus dem öffentlichen Dienst entfernen, die ihnen aus politischen oder religiösen Gründen missliebig waren. Auch die jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter im Staatsdienst
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