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Schreiben des badischen Innenministeriums an die Bezirksämter zur Durchführung des Gleichschaltungsgesetzes in den Gemeinden vom 13. Mai 1933

Die Durchführung der beiden Gleichschaltungsgesetze des Reichs wurde vor Ort durch verschiedene Verordnungen und Erlasse des Reichskommissars/-statthalters und des Innenministeriums geregelt. Ein Beispiel dafür ist das Schreiben des neu ernannten badischen Innenministers Karl Pflaumer an die Bezirksämter vom 13. Mai 1933. Bereits im Vorläufigen Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 war die Umbildung der Landtage und gemeindlichen Selbstverwaltungskörper nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933 angekündigt worden. Das daraufhin von Robert Wagner verordnete Verfahren sah vor, dass die Bezirksämter den Gemeinderäten mitteilen sollten, wie viele Mandate demnach auf die einzelnen Listen entfallen. Die Stimmen für die KPD wurden nicht in Mandate umgerechnet. Anschließend sollten die Parteien Vorschlagslisten für die personelle Besetzung der ihnen zugewiesenen Sitze einreichen. In einigen Gemeinden führte auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis: So gab es beispielsweise im Amtsbezirk Wiesloch noch mehrere Gemeinden, in denen die NSDAP in kommunalen Gremien nicht über die absolute Mehrheit verfügte. Deshalb versuchten die NSDAP-Organisationen in mehreren badischen Gemeinden Druck auf die Gemeinderäte anderer Parteien auszuüben und sie unter Drohungen zum freiwilligen Mandatsverzicht zu bewegen.

Im Schreiben des Innenministeriums vom 13. Mai 1933 wurden dieses Vorgehen missbilligt und die Bezirksämter angewiesen, dagegen vorzugehen. Gegenüber den bürgerlichen Parteien forderte Pflaumer im Sinne der pseudolegalen Strategie der nationalsozialistischen Herrschaftskonsolidierung ein Festhalten an den bestehenden Gesetzen und Verordnungen ein, das in diesem Fall in Konkurrenz zum Aktionismus der NSDAP vor Ort stand. Dabei spielte die noch ausstehende Beratung des badischen Ermächtigungsgesetzes am 9. Juni 1933 eine Rolle, bei der die Nationalsozialisten auf die Stimmen der bürgerlichen Parteien angewiesen waren.

 

Quelle: GLA 380/6577.

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