https://ns-ministerien-bw.de/wp-content/themes/nslmbw

Erlaß des Kultministers vom 28. April 1937 Nr. 7399: Gestaltung des Religionsunterrichts

Das „Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums“ ist eine wichtige Quelle für den Historiker, weil es nicht zuletzt die individuelle Handschrift des Kultministers Christian Mergenthaler offenlegt.

In dem behördlichen Mitteilungsblatt sind alle erlassenen Dekrete des Kultministers Mergenthalers zu finden. So zeigt der Erlass Mergenthalers vom 28. April 1937 „Gestaltung des Religionsunterrichts, Nr. 7399“ zum Beispiel, dass auch der Religionsunterricht voll und ganz im Dienste der nationalsozialistischen Weltanschauung zu stehen hatte: „Die Erziehung des deutschen Volkes hat einheitlich im Geiste des Nationalsozialismus zu erfolgen.“ Besonders der Satz „Gewiße Teile des Alten Testaments können daher für den Unterricht nicht in Frage kommen, andere werden stark in den Hintergrund treten müssen“, führte unweigerlich zu Konflikten mit der Landeskirche. Interessant ist, dass Mergenthaler nicht näher erläuterte, welche Stellen aus der Bibel überhaupt noch den nationalsozialistischen Vorstellungen entsprachen: „Da heute noch nicht der Zeitpunkt gekommen ist, eine ins einzelne gehende stoffliche Regelung für den Religionsunterricht zu treffen, muß ich […] erwarten, daß sie [die Lehrer und die Geistlichen] in der Schule den richtigen Weg finden zur Neugestaltung der religiösen Unterweisung im nationalsozialistischen Sinne.“

Mit dieser bewusst schwammig formulierten Verordnung mit Gesetzeskraft versuchte sich Mergenthaler schrittweise auf das von den Kirchen besetzte Terrain der Religion und des Religionsunterricht zu begeben; im großen Gegensatz zu der eher vorsichtigen Haltung der Reichsregierung. In einem Brief vom 20. August 1938 an den Oberkirchenrat verteidigte Mergenthaler seinen Erlass mit folgenden deutlichen Worten: „Der Erlaß nötigt nicht dem evang. Religionsunterricht einen ‚fremden Maßstab‘ auf, sondern er legt den nationalsozialistischen Maßstab an, der in Deutschland allein richtunggebend ist. […] Endlich steht dieser Erlaß auch im Einklang mit dem Einführungserlaß des Herrn Reichserziehungsministers zur Neuordnung des Höheren Schulwesens vom 29. 1. 1938, in dem gesagt ist, daß im Religionsunterricht alle Stoffe ausscheiden, die geeignet sind, die Einheitlichkeit zu gefährden.“ Hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust nach dem Dekret Mergenthalers erfolgte.

Ganz in diesem Sinne kann auch der Versuch Mergenthalers gelesen werden, im Alleingang, einen sogenannten ‚Weltanschaulichen Unterricht‘ in Württemberg einzuführen, der den Religionsunterricht nun mehr ganz ersetzen und verdrängen sollte. Denn ohne irgendeine gesetzliche Grundlage war Mergenthalers Schulfach im Jahr 1938 an einigen Schulen in Württemberg eingeführt worden. Dass Mergenthaler mit diesem Schritt nicht nur Teile der Kirche gegen sich aufbrachte, sondern selbst die Parteispitze um Adolf Hitler irritierte, zeigt einmal mehr, dass sich der Landespolitiker Mergenthaler aktiv an der menschenverachtenden Politik der Nationalsozialisten beteiligte; trotz „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934.

Die Kirche war für Mergenthaler ein Fremdkörper, an dem er höchstens „die gewaltige Organisation“ mit all ihren Symbolen schätzte, wie er in seiner Autobiographie nach dem Zweiten Weltkrieg hervorhob.

 

Quelle:

Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums 21. Mai 1937, S. 91-94.

Hinterlassen Sie einen Kommentar