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Das neue Ortsvorstehergesetz: Vortrag von Karl Waldmann am 18. Juni 1933

Die Rede des Staatsrates Karl Waldmann markiert das Ende der zweiten Phase eines noch immer nicht vollständig vollzogenen Umbruchs. Hatte in den ersten Wochen nach der Machtergreifung eine Welle von Gewalttaten und Willkürmaßnahmen zur Einschüchterung der zahlenmäßig durchaus noch stärkeren, aber untereinander zerstrittenen Gegner des Nationalsozialismus das Bild in der Öffentlichkeit bestimmt, so dominierte während der nächsten Stufe, der Gleichschaltung der Landesverwaltungen, ein Verfahren scheinbarer Legalität in der Abwicklung bestehender Strukturen. Es galt nun, die Amtsinhaber unter der politischen Führung des Landes ihrer Posten zu entheben und dies auf rechtlich nachvollziehbare Weise zu tun. Am 08.4.1933 hatte das Staatsministerium zunächst die anstehenden Neuwahlen der Ortsvorsteher (Bürgermeister) ausgesetzt. Am 08.6.1933 beschloss der formal weiter bestehende Landtag das  württembergische „Gesetz zur Behebung der Not des Landes (Ermächtigungsgesetz)“, das allerdings erst am 20.6.1933 ausgefertigt wurde. Bis dahin noch auf der Basis des „Vorläufigen (Reichs-) Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31.März 1933 operierend, konnte man nun aus eigenem Beschluss heraus neue Gesetze erlassen, so in der Sitzung am 23.6.1933 das „Gesetz des Staatsministeriums über die Ortsvorsteher“ vom 28.6.1933.

Damit begann im dritten Schritt erstmals das neue System sichtbar zu werden, wobei sich einzelne Länder des Reiches eine Art Wettbewerb lieferten, welches zuerst die Prototypen der NS-Herrschaft zu gestalten vermochte. In Württemberg stand an der Spitze der fachlich geschulten Bürokratie der frühere Oberrechnungsrat im Landesgewerbeamt Karl Waldmann. Er machte nun als rechte Hand des Gauleiters und Reichsstatthalters Murr Karriere, was ihn bis an die Spitze des Finanzministeriums führen sollte. Gegenstand seiner ersten operativen Leistung war die in Württemberg besonders ausgeprägte und daher potentiell eigensinnige kommunale Selbstverwaltung. In radikaler Umkehr dieser Tradition führte Waldmann gerade hier, als erstem Land des ‚Dritten Reiches’, das Führerprinzip ein und disziplinierte die Amtsträger durch drastische Besoldungskürzungen. Damit schien er zugleich implizit allen Befürchtungen vor einem uneingeschränkten Regime der Kreisleiter der Partei den Schutz durch einen starken staatlichen Gegenspieler vor Ort entgegenzusetzen.

Waldmanns Rede erschien als Beilage zur „Württembergischen Verwaltungs-Zeitschrift“, einem vielseitigen Organ zur Weiterbildung, Information und geselligen Identitätsbildung des gehobenen Beamtentums in der Landes- und Kommunalverwaltung, im Versicherungs- und Sparkassenwesen, in den Arbeitsämtern, im Polizeidienst und in den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Zur Bühne für seine Ausführungen, die auch einen guten Eindruck von der Rhetorik der Zeit gibt, wählte er ein besonderes Forum, den Verein württembergischer Verwaltungsbeamter, eine traditionsreiche Selbstorganisation des mittleren gehobenen Dienstes. Der Verein führte u.a. die Vorkurse zur Staatsprüfung der Verwaltungsanwärter durch, zunächst in Eigenregie und seit 1926 im Rahmen der Stuttgarter Verwaltungsakademie, deren Präsident Waldmann im Oktober 1933 wurde, und betreute die Absolventen danach ein Beamtenleben lang. Auch dieser Verein wurde nun auf der außerordentlichen Landesversammlung im Juni zwar gleichgeschaltet, aber eben nicht aufgelöst oder in den NS-Reichsbund der Deutschen Beamten eingegliedert. Erst wenige Tage zuvor hatte dieses Schicksal noch die Fachgruppe der Staatsbeamten ereilt, etwas später folgte der Verein der höheren Verwaltungsbeamten.

Waldmann, hier bereits als Staatsrat auftretend, ab Juli dann mit dem zuvor in Württemberg unbekannten Titel eines Staatssekretärs, wurde als Leiter der Kanzlei des Reichsstatthalters zu einer Art ‚Vertrauensmann‘ in der Administration des Landes. Er konnte seinem Publikum, dem nichtakademischen Zentrum des Beamtentums, durchaus glaubhaft machen, als ‚Berufskamerad‘ einer der ihren zu sein, und so das Vertrauen und die Gefolgschaft seiner Zuhörer gewinnen, denen er das Gefühl vermitteln mochte, Angehörige einer die Entwicklung anführenden und gestaltenden Korporation zu sein.

So gelang es in Württemberg, die Mitglieder des Vereins, obwohl mehrheitlich keine Nationalsozialisten, zu freiwilliger Mitarbeit am Aufbau der NS-Verwaltung zu gewinnen, was sich in der Erleichterung und Zustimmung des Auditoriums ausdrückte, die Waldmanns Rede begleitete. Erst Ende 1937 sollte der Verein (mit zuletzt fast 4000 Mitgliedern) dann doch aufgelöst werden. Der Versuch des Staatsrats Waldmann, in Schwaben als einer Art ‚Preußen des Südens’ zunächst einen eigenen Weg in der Gestaltung des Verwaltungshandelns zu verfolgen, begründete eine spezifisch württembergische Ausformung der NS-Herrschaft, deren genaue Beschreibung auch zu den Aufgaben des Forschungsprojektes gehören wird.

 

Quelle:

Württembergische Verwaltungs-Zeitschrift 6 1933, Beilage zur Nummer 7/8.

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