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„Die NSDAP ist eine Hure, der Staat ihr Zuhälter“ – Die Wut der Therese Oetzel und ihre tragischen Folgen

Schreiben Therese Oetzels an den badischen Reichsstatthalter Robert Wagner vom 9. Februar 1938 (GLA 507 7732) | Klicken zum Vergrößern

Am 9. Februar 1938 gab die 48jährige Karlsruherin Therese Oetzel mehrere Briefe bei der Post auf, die an verschiedene Staats- und NSDAP-Parteistellen gerichtet waren, darunter die Reichskanzlei in Berlin und die badische Reichsstatthalterei. Das kurze an den Reichsstatthalter und badischen Gauleiter der NSDAP Robert Wagner gerichtete Schreiben nahm zunächst Bezug auf den bevorstehenden Zusammentritt des Reichstags, in den Wagner wiedereinziehen werde, um dem „Führer Sieg Heil!“ zuzurufen. Oetzel selbst rief Wagner zu: „Sie sind ein Verräter an der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder aber nicht fähig den Gau Baden zu regieren. Letzteres ist der Fall“. Sie erklärte „an Eides statt: Die NSDAP ist eine Hure, der Staat ihr Zuhälter“. Die Schlusssätze des Schreibens lauteten: „Wagen Sie es nicht mich anzutasten, nicht, weil ich mich etwa davor fürchte, sondern weil mein Kind darüber zerbrechen würde. Dieses Kind, das sich am 25.26.u.27.Febr. 1936 selbst auf den Altar des Vaterlandes gelegt hat. Sein Leben gehört Gott und dem Führer“.

In der Reichsstatthalterei reagierte man hierauf offensichtlich erst, als von der Reichskanzlei ein ähnliches Schreiben Oetzels nach Karlsruhe übermittelt wurde – zusammen mit einigen Anlagen, aus denen sich erahnen ließ, was die Briefschreiberin dazu veranlasst hatte, Wagner in dieser ungewöhnlichen Form anzusprechen. Der Sendung nach Berlin nämlich waren einige Briefabschriften beigefügt, zuvorderst ein Schreiben Therese Oetzels vom Dezember des Vorjahres an den Karlsruher Professor für Textil- und Gewerbechemie Egon Elöd, dem sie in grob ausfälliger Form vorwarf, ihrem Mann gegenüber Patentdiebstahl begangen zu haben. Da dieser, der frühere Möbelfabrikant Julius Oetzel, ein „Schwerkranker“ sei und „kampfunfähig zur Zeit“, habe sie für ihn „das Schwert ergriffen“, so die Ehefrau im Brief an Elöd, den sie wie folgt titulierte: „der abgefeimteste Schurke auf Gottes Erdboden, der ausgekochteste unter den Juden, ein Lügner, Betrüger und Hochstabler grössten Formats. […] Sie nennen sich: Professor von Weltruf. Ich nenne Sie: Den Teufel in der Person. Der Ritter ohne Furcht und Tadel ist Jul. Oetzel, Sie sind der Satan mit seinem ganzen Aufgebot, der leibhaftige Jude“. Als Beleg für diese Zuschreibung machte sie geltend, dass Elöd sich die „Jüdin Klopstock“ als „Hausfreundin“ halte, und auch seine Tochter wurde zur Zielscheibe moralischer Empörung, da sie „Ehebruch in der eigenen elterlichen Wohnung treibe“.

Der sachliche Hintergrund der verbalen Eskalation erschloss sich aus mehreren in Abschrift beigefügten Briefen Julius Oetzels an einen Karlsruher Ratsherrn, den „Ausschuss für Technik in der Forstwirtschaft“ und an das „Sozialamt Erfinderschutz beim Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront“, in denen er jeweils darüber klagte, dass sich Elöd die Patentrechte an einem Werkstoff zur Kunstholzproduktion gesichert habe, die eigentlich ihm zustünden. Schon durch die unverschuldete Insolvenz seiner Möbelfabrik im Jahr 1926 wirtschaftlich schwer geschädigt, habe er in den zurückliegenden Jahren mehrere Tausend Reichsmark in die Werkstoffentwicklung investiert und sei nun durch Elöds Betrug „wirtschaftlich vollständig ruiniert“. Zum 1. April 1938 werde er „mittel- wohnungs- und arbeitslos“ dastehen, ohne dass eine der Stellen, an die er sich bisher gewandt habe, auch nur bereit gewesen sei, seine Ansprüche zu prüfen.

Aus dem von der Reichskanzlei an die Reichsstatthalterei übermittelten Konvolut war unschwer zu erkennen, dass nach Julius Oetzel, der sich wegen eines Nervenzusammenbruchs im Krankenhaus befand, nun auch seine Ehefrau auf die großen wirtschaftlichen Sorgen der Familie mit einer psychischen Krise reagiert hatte. Dies meinte auch der geschäftsführende Beamte in der Reichsstatthalterei Alexander von Dusch, als er den Vorgang dem badischen Generalstaatsanwalt Ernst Lautz zuschickte mit dem Hinweis, dass gegen Therese Oetzel bei der Staatsanwaltschaft bereits eine Anzeige wegen Beleidung Elöds anhängig sei. Dusch nahm an, „dass die Unterbringung der Frau Oetzel in eine Psychiatrische Klinik zur Beobachtung auf ihren Geisteszustand angeordnet werden wird“. Alternativ stellte er Ernst Lautz anheim, „die Angelegenheit an den Herrn Minister des Innern wegen Unterbringung der Frau Oetzel in eine Anstalt aus Gründen des öffentlichen Interesses weiterzugeben“.

Ernst Lautz während der Nürnberger Prozesse (United States Army Office of the Chief of Counsel for War Crimes, U. (1946), Harvard Library) | Klicken zum Vergrößern

Auf Seiten der Justiz wertete man den Vorfall jedoch nicht als Krankheitssymptom; stattdessen wurde die Strafbarkeit des Briefes an den Reichsstatthalter geprüft. Hiermit beauftragte Ernst Lautz den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Mannheim, da als Delikt vorrangig ein in dessen Zuständigkeit fallender Verstoß gegen das sogenannte Heimtückegesetz in Frage kam. Vom Sondergericht wurde dann an den Karlsruher Oberstaatsanwalt am 19. März 1938 die Frage gerichtet, ob bereits ein Haftbefehl ergangen und ein Gutachten über den Geisteszustand Therese Oetzels eingeholt worden sei, und zugleich die Karlsruher Gestapoleitstelle zur Aufklärung des Sachverhalts aufgefordert. In der Tat war die Briefschreiberin bereits am 14. März von der Karlsruher Kriminalpolizei verhaftet, aber vier Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem „sie gegenüber dem Herrn Staatsanwalt Lingelsleben eine schriftliche Erklärung abgegeben hatte, dass sie nichts mehr gegen den Prof. Elöd unternehmen wolle“.

Die vom Staatsanwalt beim Sondergericht nun ins Spiel gebrachte Gestapo interessierte sich indes nicht für die Beleidigungen gegen Elöd, sondern für die jüngsten Schimpftiraden gegen den Reichsstatthalter und lud Oetzel am 25. März zu einer Vernehmung in der Karlsruher Staatspolizeileitstelle. Dort bekannte Oetzel, den Brief an Wagner geschrieben zu haben, und bereute dies sehr, da sie einsehe, „damit die Grenzen des Erlaubten überschritten“ zu haben. „Ich möchte aber nochmals betonen, dass ich alle diese Briefe, so unter anderem auch den Brief an den Herrn Ministerpräsidenten Köhler, in dem ich den Staat der Rassenschande verdächtigt habe, die von der NSDAP gedeckt wird, in meiner Verzweiflung geschrieben habe“. Ihren brieflichen Ausführungen nachträglich Sinn zu unterlegen, fiel Oetzel schwer: „Unter dem Begriff ‚Die NSDAP ist eine Hure‘ habe ich, wie ich das niedergeschrieben habe, mir folgendes gedacht: Da die Tochter des Elöd, die einen ausschweifenden Lebenswandel führt, einigemale vom Herrn Reichsstatthalter empfangen worden ist, während mein Mann, der mit einer wichtigen Erfindungssache, bei der es sich um Sein oder Nichtsein drehte, vom Herrn Reichsstatthalter nicht empfangen wurde, sondern ihm schriftlich mitgeteilt wurde, er solle sich an das Wirtschaftsministerium wenden. Dass der Staat von mir als Zuhälter bezeichnet wurde, ist ohne Begründung geschehen, ich habe es lediglich dazu geschrieben. Dass der Staat Rassenschande betreibt, habe ich darin erblickt, dass die Familie Elöd einen regen jüdischen Verkehr unterhält und dass Elöd trotzdem vom Staat geholfen wird, während mein Ehemann, der seit 1930 in der NSDAP ist, keine Hilfe findet und überall auf Widerstand stößt“.

Den desolaten Eindruck, den Oetzel bei dem Verhör hinterließ, fand der ermittelnde Kriminaloberassistent durch ihm zugetragene Mitteilungen bestätigt, nämlich „dass die Oetzel mit ihren Nerven sehr herunter sein soll. Sie wird als hysterisch bezeichnet“. Sonst sei ihr Leumund gut: „Frau Oetzel selbst gehört der Partei oder einer ihrer Gliederungen nicht an. Es konnte festgestellt werden, dass sie vor der Machtübernahme eine eifrige Anhängerin der Partei war. Als es ihr dann wirtschaftlich immer schlechter ging und ihr Ehemann bei seinen Bewerbungen abgewiesen wurde, soll ihr Interesse für die Bewegung merklich abgeflaut sein“. Ihre Reue hielt der Ermittlungsbeamte für aufrichtig: Die Beschuldigte habe eingesehen, „dass sie in ihren Schreiben zuweit gegangen ist und Partei- und Staatsstellen zu Unrecht angriffen hat“. Nichtsdestoweniger leitete die Gestapo die Akten an das Sondergericht in Mannheim weiter und lieferte Oetzel in den Mittagsstunden des 25. März 1938 in das Karlsruher Bezirksgefängnis ein. Dort wurde sie am frühen Morgen des nächsten Tages in ihrer Zelle erhängt aufgefunden – es habe sich um eine Selbsttötung ohne „ein Verschulden Dritter“ gehandelt, so die Mitteilung an den Mannheimer Oberstaatsanwalt vom 28. März.

Mitteilung an den Mannheimer Oberstaatsanwalt vom 28. März 1938 über Suizid Oetzels (GLA 507 7732) | Klicken zum Vergrößern

Die Frage nach Recht und Unrecht stellt sich in diesem Fall nicht, da das 1933/34 geschaffene Heimtückegesetz und die zu seiner Durchsetzung errichtete Sondergerichtsbarkeit außerhalb der Grenzen dessen lagen, was als rechtsstaatlich gelten kann. Sehr wohl aber lässt sich diskutieren, wer die Verantwortung dafür trug, dass eine unter akuten psychischen Störungen leidende Frau durch die zweimalige Einlieferung ins Gefängnis in eine so große Drucksituation geriet, dass sie Selbstmord beging. Hier wäre zunächst der leitende Beamte der badischen Reichsstatthalterei von Dusch zu nennen, der die Justiz mit dem Fall befasste anstatt das Schreiben Oetzels auf sich beruhen zu lassen. Immerhin hatte Dusch dabei ein Prozedere vorgeschlagen, das möglicherweise die Eskalation zum Suizid hätte verhindern können, nämlich die Unterbringung Oetzels in einer Psychiatrischen Klinik. Dass dies nicht geschah und Oetzel wie jede und jeder andere Beschuldigte in einem Heimtückeverfahren behandelt wurde, hatten die beteiligten Polizei- und Justizstellen zu verantworten.

 

Quelle: GLA 507 7732

Quelle Oetzel

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