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Unterstützung „alter Parteigenossen“ durch die badische Ministerialbürokratie: der Fall Gustav Mussgnug

Fragebogen aus der Personalakte von Gustav Mussgnug (GLA 235 Nr. 1699) | Klicken zum Vergrößern

So rigoros die nationalsozialistischen Machthaber in den badischen Landesministerien im Frühjahr 1933 ihre neugewonnene personalpolitische Verfügungsgewalt für die rassistische und politische „Säuberung“ des öffentlichen Dienstes nutzten, so vorsichtig zeigten sie sich bei der Förderung eigener Altparteigenossen. Bereits bei einer Sitzung der kommissarischen Regierung am 27. März 1933 gab Robert Wagner für die Beamtenpolitik die Parole aus, „dem Ansturm der Wünsche auf Anstellung aus dem nationalen Lager heraus eine gewisse Widerstandsfähigkeit“ zu zeigen, und im Großen und Ganzen wurde diese Parole dann auch befolgt. Der neue Amtschef im Kultusministerium Otto Wacker etwa vollzog zwar in seinem Zuständigkeitsbereich in den folgenden Wochen und Monaten ein umfangreiches Personalrevirement, das sich jedoch auf die Schlüsselpositionen konzentrierte: im eigenen Ministerium auf die Abteilungsleitungen und im Schulwesen zum Beispiel auf die Schulaufsichtsbehörden und die Rektorate der höheren Schulen, in die in beträchtlichem Umfang NSDAP-Altparteigenossen aufrückten. Auf der Ebene der mittleren und unteren Beamten sowie der Angestellten, die für die politische Neuausrichtung der Kultuspolitik weniger wichtig zu sein schien, verzichtete Wacker – wie auch seine Ministerkollegen in den anderen Ressorts – aus Kosten- und anderen Effizienzgründen dagegen darauf, in größerer Zahl politisch einschlägig profilierte Kandidaten neu einzustellen.

Diese Zurückhaltung kontrastierte deutlich mit dem parteiamtlichen Kurs der NSDAP, die seit dem Sommer 1933 darauf drängte, arbeitslose Altparteigenossen bevorzugt einzustellen: Ein Runderlass von Rudolf Heß, dem „Stellvertreter des Führers“, motivierte dies im Juli mit den Nachteilen im beruflichen Fortkommen, die viele von ihnen in der Kampfzeit vor der Machtübernahme erlitten hätten, und im Oktober wurde von der NSDAP unter Mitwirkung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die erste Sonderaktion zur beschleunigten Unterbringung von Altparteigenossen gestartet – mit besonderen Vergünstigungen für „frühe Altparteigenossen“ (mit einem Parteieintritt vor dem September 1930) und mindestens ein Jahr tätig gewesene Funktionsträger. In den Karlsruher Ministerien reagierte man auf diese Sonderaktion eher pflichtschuldig als mit großem Elan: Um guten Willen zu demonstrieren, wurden in ihren Zuständigkeitsbereichen jeweils einzelne Altparteigenossen neu eingestellt, im Falle des Kultusministeriums sogar einer im Hause selbst. Sein Werdegang sei an dieser Stelle geschildert.

Gustav Mussgnug wandte sich Anfang April 1934 mit einem Bewerbungsschreiben an das Kultusministerium. Beigefügt war ein Lebenslauf, in dem der 32-Jährige einen Überblick über seine Ausbildung und seine berufliche Karriere gab. Nach der Volksschule hatte er eine Lehre in einer Versicherungsagentur absolviert und anschließend wechselnde Beschäftigungen als Kontorist und Buchhalter wahrgenommen: in einer Seifenfabrik, bei einer Versicherung, in einer Herdfabrik und beim städtischen Fürsorgeamt in Karlsruhe. Nach 1928 war Mussgnug eine Zeitlang arbeitslos; aus der anschließenden Beschäftigung beim Statistischen Amt der Stadt Karlsruhe wurde er 1931 entlassen, „auf Grund meiner Aufstellung als nationalsoz. Angestelltenrat“. Zum 1. Juli 1933 war Mussgnug wieder in Lohn und Brot gelangt als Aushilfskraft beim Statistischen Landesamt; allerdings stand die Beendigung dieser Beschäftigung unmittelbar bevor. Auch wenn Mussgnug formal nicht in das Raster der Sonderaktion fiel, da er akut nicht arbeitslos war, schien er nach seinen politischen Meriten doch eine Förderung zu verdienen: Der NSDAP nämlich gehörte er bereits seit dem März 1929 (Mitgliedsnummer 131.525) an.

Gesuch Gustav Mussgnungs um Anrechnung der Zeit seiner Arbeitslosigkeit auf das Besoldungsdienstalter (GLA 235 Nr. 1699) | Klicken zum Vergrößern

Da im Kultusministerium gerade eine Angestelltenstelle in der Kanzlei frei wurde, bat Ministerialdirektor Paul Frank Mussgnug rasch zu einem Vorstellungsgespräch und veranlasste nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsamt „sowie dem Sozialreferenten der SA“ seine Einstellung zum 16. Mai 1934 nach Vergütungsgruppe IV des Tarifabkommens für die Angestellten der badischen Staatsverwaltung. Wie sich Mussgnug in das neue Arbeitsumfeld einfügte, in dem er einige wenige Neuparteigenossen der NSDAP und zahlreiche Nichtparteigenossen vorfand, und ob er den fachlichen Anforderungen gewachsen war, erschließt sich aus seiner Personalakte nicht. Allerdings wird aus ihr ersichtlich, dass sein Gehalt nicht ausreichte, um sich seiner materiellen Sorgen zu entledigen, denn bereits im Februar 1935 wandte er sich an die Amtsleitung mit der Bitte um Gewährung eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses, da es ihm trotz seiner „eifrigen Bemühungen“ nicht gelungen sei, sich von den Schulden zu befreien, die noch aus der Zeit seiner Arbeitslosigkeit stammten. Es sei ihm nicht möglich, „ohne meine Familie weiterhin wirtschaftlich Not leiden zu lassen, nach meinem seitherigen Abzahlungssystem Zahlungen zu leisten. Bei der seitherigen Art meiner Rückzahlungen sind mir alles in allem für meine 4 köpfige Familie rund 60.- RM zur Lebenshaltung verblieben. Ich kann und darf, schon meinen Kindern zu liebe, diese äusserste Sparsamkeit meiner Familie nicht mehr zumuten“.

Nur wenige Wochen nachdem Mussgnug der Gehaltsvorschuss umstandslos bewilligt worden war, wandte er sich erneut an Minister Wacker – dieses Mal mit der Bitte um Gewährung einer Beihilfe, „da ich sowie meine Familie mit Anschaffungen aller Art (hauptsächlich Kleidung, Schuhe etc.) seit Jahren zurückstehen mußten“ und vor allem er selbst „dringend eines Anzugs“ benötige, „um einigermassen als anständiger Mensch mich sehen lassen zu können“. Auch dieses Gesuch wurde wohlwollend geprüft und Mussgnug umgehend zulasten des Pfälzer katholischen Schulfonds eine einmalige Beihilfe in Höhe von 140 Reichsmark bewilligt – das war annähernd ein Monatsgehalt. Dieses dauerhaft ein wenig aufstocken, bemühte man sich im Kultusministerium zur gleichen Zeit ebenfalls, denn man unterstützte einen Antrag Mussgnugs vom April 1935, die Zeit seiner Arbeitslosigkeit von 1931 bis 1933 auf sein Besoldungsdienstzeitalter anzurechnen: Die seinerzeitige Entlassung aus dem Statistischen Amt der Stadt Karlsruhe wollte Mussgnug als politische Verfolgung gewertet wissen und ließ sich vom früheren Vorsitzenden des Angestelltenrats bestätigen, dass „ohne Zweifel seine bekannte Einstellung als Nationalsozialist den Ausschlag gegeben hat“. Auch parteiamtliche Zeugnisse brachte Mussgnug bei: Die Gaugeschäftsstelle der NSDAP bescheinigte ihm, dass er „von Ende 1931 bis 10. Dezember 1933 Politischer Leiter der Ortsgruppe Hochschule“ war, und der zuständige SS-Obersturmführer bestätigte seine Mitgliedschaft in der SS vom März 1929 bis August 1931. Im Kultusministerium machte man sich das Anliegen zu eigen und trug es in einem Antrag an das Finanz- und Wirtschaftsministerium weiter: Dass die Zeit der „unverschuldeten Arbeitslosigkeit“ Mussgnugs, der sich als „ein ruhiger, fleißiger und gewissenhafter Arbeiter“ mit vorbildlicher Führung erwiesen habe, „auf die Vordienstzeit nicht in Anrechnung gebracht werden“ konnte, müsse als „eine ganz besondere Härte bezeichnet werden“. Diese solle nun aus „Billigkeitsgründen“ beseitigt werden, indem ihm die „bei der SS und PO zugebrachte Zeit vom 21.3.31 bis mit 12.7.33 = 2 Jahre 133 Tage als Vordienstzeit angerechnet wird“. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium erklärte sich damit einverstanden.

Vom badischen Gaupersonalamt angefertigte Liste versorgungsbedürftiger „letzter Vorkämpfer“ (GLA 233 Nr. 26291) | Klicken zum Vergrößern

Trotz des Entgegenkommens des Kultusministeriums gelang es Mussgnug, der unterdessen in die Vergütungsgruppe V hochgestuft worden war, nicht, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu konsolidieren. Unmittelbar nach Rückzahlung des ersten Gehaltsvorschusses bat er im Mai 1936 um die Gewährung eines zweiten – der Anlass war eine Reise seiner Frau nach Polen „zwecks Regelung von Erbschaftsangelegenheiten“. Der erneuten Bewilligung eines Gehaltsvorschusses folgte rasch ein zweites Beihilfegesuch, weil die erhofften finanziellen Erträge der Polenreise seiner Ehefrau „infolge der ebenfalls dort eingeführten Devisenbestimmungen“ ausblieben. Das Kultusministerium bewilligte auch dieses Gesuch, wohl auch weil sich unterdessen ein Gläubiger – die Firma Photo-Porst machte Forderungen gegen Mussgnug geltend – mit der Drohung einer Lohnpfändung vorstellig geworden war. Eine nachhaltige Besserung trat allerdings auch weiterhin nicht ein: Die Rückzahlungsfristen für den Gehaltsvorschuss mussten verlängert werden, die Katholische Kirchensteuerkasse bat zur Vermeidung einer Lohnpfändung um einen freiwilligen Lohnabzug, und im April 1937 ersuchte Mussgnug zum dritten Mal um Bewilligung einer Beihilfe, da er weiterhin „kaum in der Lage“ sei, „die wirtschaftliche Lage meiner Familie sicher zu halten“. Das Kultusministerium stimmte erneut zu, ebenso ein halbes Jahr später der Tilgung des Restbetrags seines zweiten Gehaltsvorschusses. Ein Ende fand die landesministerialbürokratische Fürsorge für den verschuldeten Altparteigenossen erst mit dessen Kündigung wegen „Einberufung“ zum Dienst in der Landeskulturstelle Baden zum 1. Mai 1938.

Was sich in der Personalakte Gustav Mussgnugs als ein individuelles Problem darstellt – nämlich die langwierige und bürokratisch aufwendige materielle Integration von Altparteigenossen, blieb auch allgemein als politisches Thema virulent: Im März 1934 ermöglichte ein Erlass des Reichsinnenministers, Beamte, „die sich im Kampfe um die nationale Erhebung besonders verdient gemacht haben“, „außer der Reihe“ zu befördern. Ein Jahr darauf, am 29. März 1935, wurde auf einer Sitzung des Reichskabinetts beschlossen, Beamtenstellen des unteren und des einfachen mittleren Dienstes bevorzugt mit Altparteigenossen (mit Eintrittsdatum vor dem 14. September 1930) zu besetzen. Im Frühjahr 1936 schließlich wiederholte die NSDAP ihre Sonderaktion zugunsten arbeitsloser und arbeitssuchender Altparteigenossen, damit „auch der Letzte dieser Vorkämpfer für das Dritte Reich, die erst durch ihren tätigen Einsatz die Voraussetzungen zu dem heutigen Wirtschaftsaufschwung geschaffen haben, dessen teilhaftig wird, wofür er gekämpft hat: Arbeit und Brot!“ Wie viele versorgungsbedürftige „letzte Vorkämpfer“ es drei Jahre nach der nationalsozialistischen Machtübernahme noch gab, verdeutlicht eine vom badischen Gaupersonalamt angefertigte Liste, die allein für den Kreis Heidelberg 71 Interessenten aufführt.

Quelle: GLA 235 1699

Mussgnug Quelle
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  • Robert McDivitt sagt:

    Ich bin ein pensionierter Bibliothekar, der historische Recherchen über die Blutorden und Goldene Ehrenzeichen der NSDAP Gaue Baden und Württemberg-Hohenzollern durchführt. Kennen Sie bereits existierende Listen von Empfängern? Ihre Hilfe wird geschätzt.

    I am a retired librarian conducting historical research concerning the Blutorden and Goldene Ehrenzeichen recipients of NSDAP Gaue Baden and Württemberg-Hohenzollern. Do you know of existing lists of recipients? You assistance will be appreciated.

    Robert McDivitt
    205 San Juan Court
    Williamstown, New Jersey 08094
    USA

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