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Friedrich Müller-Trefzer: Ein „Kollaborateur der ersten Stunde“ im badischen Staatsministerium 1933

GLA 65 Nr. 11746

GLA 65 Nr. 11746

Die vorliegende Quelle bietet einen rückblickenden Bericht eines hohen badischen Ministerialbeamten über dessen Einschätzung der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ und den eigenen Beitritt zur NSDAP. Dieses „Ego-Dokument“ ist nicht zuletzt deshalb aufschlussreich, weil es zahlreiche Aspekte berührt, mit denen sich das Projekt zur Aufarbeitung der Geschichte der baden-württembergischen Landesministerien beschäftigt.

In diesem Projekt wird es nicht zuletzt darauf ankommen zu analysieren, ob und inwieweit die von späteren Beteiligten als „Zeitzeugen“ getroffenen Aussagen zutreffen oder ob sie eher in den Bereich der Legenden gehören. Über den Einzelfall hinausgehende vorschnelle Beurteilungen vorzunehmen ist jedoch bislang eine fragwürdige Vorgehensweise: in vielfacher Hinsicht sind die verwaltungstechnischen Vorgänge für Baden – und Ähnliches gilt für Württemberg – noch eine „terra incognita“. Erst zum Abschluss des Projekts werden valide Erkenntnisse vorliegen, die abschließende und auf dem Quellenstudium basierende generelle Aussagen möglich machen.

Das gilt auch für die an dieser Stelle erstmals publizierte Quelle zu dem Ministerialdirektor im badischen Innenministerium Friedrich Müller-Trefzer, über den die Forschung im Wesentlichen durch eine Biographie aus der Feder von Michael Ruck informiert ist.

Der 1879 geborene Müller-Trefzer war ein Jurist, der aus einer angesehenen Familie des badischen protestantischen Bürgertums stammte. Nach seinem Studium in Heidelberg und Freiburg trat er schon vor dem Ersten Weltkrieg in die badische Verwaltung ein und machte über mehrere Jahrzehnte und die Zäsur des Ersten Weltkrieges hinweg in verschiedenen Verwaltungsfunktionen eine Karriere, die wahrscheinlich ohne den Aufstieg des Nationalsozialismus weitgehend unauffällig geblieben wäre. Politisch war er der rechtsliberalen DVP verbunden, der er 1920 beitrat. Seit 1926 Oberregierungsrat im badischen Staatsministerium, wurde er am 11. März 1933 im Alter von 53 Jahren kommissarischer Leiter der Ministerialabteilung des badischen Staatsministeriums und wenige Wochen später, am 18. April 1933, Ministerialrat und Leiter der Badischen Staatskanzlei – ein erstaunlicher Karrieresprung im Laufe weniger Wochen. Noch kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde er kommissarischer, wenige Monate später planmäßiger Ministerialdirektor im badischen Innenministerium. Kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges trat er in den Ruhestand, wurde kurz darauf von der französischen Militärregierung dienstenthoben.

In der Forschung herrschte weitgehend Einigkeit, dass Müller-Trefzer, der 1960 starb, ein Konjunkturritter war, der die „Machtergreifung“ nutzte, um der bis dahin wenig beeindruckenden Laufbahn zusätzlichen Glanz zu verleihen. Der „Kollaborateur der ersten Stunde“ (Michael Ruck) hatte der Republik von Weimar bis dahin als Staatsdiener zugleich loyal wie wenig innerlich überzeugt gegenübergestanden und hatte in der Staatskanzlei im katholischen Ministerialrat Dr. Karl Frech einen formidablen Gegner, der wenig Interesse an der Förderung des konturlosen Beamten hatte.

Müller-Trefzer nutzte nur wenige Tage nach der verhängnisvollen Reichstagswahl vom 5. März 1933 die Gunst der Stunde, kündigte die lustlose Verbundenheit mit den sich ohnehin in Agonie befindlichen Rechtsliberalen auf und diente sich als frischgebackenes Mitglied der NSDAP den „braunen Revolutionären“ an. Während der katholische Demokrat Frech suspendiert wurde, wurde Müller-Trefzer vom gerade ins Amt gekommenen Gauleiter und Reichskommissar Robert Wagner zum Chef der Ministerialabteilung in der Staatskanzlei gekürt.

Von alledem findet sich in den aus den Jahren 1952/53 stammenden Nachkriegsmemoiren so gut wie nichts: In seiner eigenen Darstellung der Vorgänge des Jahres 1933 wirft Müller-Trefzer mehrfach Nebelkerzen, die seine eigene Rolle im Jahr 1933 relativieren und beschönigen. Hierzu zählt nicht nur die häufig gewählte „Wir“-Form, die suggerieren soll, es habe im Kreis der Beamten im Banne des ministeriellen Korpsgeists Einigkeit über das geplante Verhalten gegenüber den Nationalsozialisten bestanden; hierzu zählt auch der im larmoyanten Stil vorgetragene Versuch, sich als Verteidiger der religiösen Freiheiten zu stilisieren (seit 1933 bezeichnete sich Müller-Trefzer als „Deutscher Christ“). Bezeichnend ist auch der in der Quelle angedeutete und später immer wieder verbreitete Mythos, man habe nur mitgemacht, um Schlimmeres zu verhindern. Sein Parteibeitritt wird von Müller-Trefzer zu einem Akt der Weitsicht geadelt: Man sei, „geschult an den Erfahrungen von 1918“, im Ministerium zu dem Schluss gekommen, die notwendige Hilfe gegen Parteiangriffe nur dann auf Dauer erfüllen zu können, wenn der „Mangel“ der Parteizugehörigkeit in guter Richtung paralysiert werden könnte.“ Es ist nicht einmal ausgeschlossen, dass Müller-Trefzer die Schutzbehauptung, er habe nur im Dienste des „Staats- und Volksganzen“ gehandelt, an seinem Lebensende wirklich selbst geglaubt hat. In seiner 250 Seiten umfassenden Rechtfertigungsschrift aus den Jahren 1952/53 geht er aber noch weiter: Müller-Trefzer zeichnete sich als Mann der Tradition, der, ausgestattet mit der langjährigen Expertise eines erfahrenen Verwaltungsbeamten, die neuen Machthaber geradezu gebändigt habe. Diese Interpretation ist, nach allem was wir wissen, falsch. Müller-Trefzer geriet später lediglich in die geradezu typischen Machtrangeleien mit anderen Behörden und besonders mit dem machtbewussten Gauleiter Wagner. Nach 1945 deutete er diese Konkurrenzkämpfe als „Widerstand“ gegen das NS-Regime, wovon jedoch keine Rede sein kann: Müller-Trefzer blieb bis zum Untergang des „Dritten Reiches“ ein treuer Diener des NS-Staates. Bietet er damit aber ein Muster oder gar ein klassisches Beispiel für eine verallgemeinerungsfähige Bereitschaft der Beamten, in einer Mischung aus Konformismus und Opportunismus, vielleicht auch aus Sorge um die eigene Existenz, der neuen „Staatspartei“ zu dienen? Um eine vergleichende Einordnung zu ermöglichen, ist es notwendig zu wissen, wie andere Beamte in der badischen Staatskanzlei, im badischen Innenministerium, im badischen Ministerialdienst – und in den württembergischen Ministerien – gedacht und gehandelt haben. Zum Abschluss des Projekts lässt sich die Frage zweifellos besser beantworten, als es heute möglich ist.

Literaturempfehlungen:

Johnpeter H. Grill, The Nazi Movement in Baden, 1920-1945, Chapel Hill, N.C. 1983.

Michael Ruck, Administrative Eliten in Demokratie und Diktatur. Beamtenkarrieren in Baden und Württemberg von den zwanziger Jahren bis in die Nachkriegszeit, in: Cornelia Rauh-Kühne/Michael Ruck (Hrsg.), Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930 bis 1952, München 1993.

Michael Ruck, Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, München 1996.

 

Quelle:

GLA 65 Nr. 11746

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