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Gesetz Neubildung der Ministerien (Baden) vom 19. April 1933

Mit dem Gesetz zur Neubildung der Ministerien vom 19. April 1933 wurde die Struktur der badischen Regierung verändert: Das Staatsministerium setzte sich nun aus dem Ministerium des Innern, dem Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz und dem Finanz- und Wirtschaftsministerium zusammen. Indem das zuvor selbstständige Justizministerium mit dem Ministerium des Kultus und des Unterrichts zusammengefasst wurde, reduzierte sich die Zahl der badischen Ministerien von vier auf drei. Die Paragraphen 2 bis 4 regelten die Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerien, wobei § 4 einzelne, bisher dem Innenministerium zugewiesene Sondergebiete nun auf das Finanz- und Wirtschaftsministerium übertrug. § 5 wandelte die Ministerialabteilung des Staatsministeriums in die Staatskanzlei um, was zugleich größere Unabhängigkeit des Staatsministeriums von den einzelnen Fachressorts bedeutete.

 

Quelle:

BGVBl 19. April 1933, S. 67. [Link]

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