Ermächtigungsgesetz (Baden) vom 16. Juni 1933
Das badische Ermächtigungsgesetz wurde vom Badischen Landtag mit den Stimmen der NSDAP, des Zentrums und der DNVP gegen fünf Stimmen der SPD am 9. Juni 1933 angenommen. Nach dem Vorbild des Reichsermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 wurde der badischen Landesregierung damit ein umfassendes Gesetzgebungsrecht zugesprochen. Der Landtag sollte als Institution zwar vorerst bestehen bleiben, hatte faktisch aber keine Rechte mehr und tagte nach der Abstimmungssitzung auch nicht mehr; im Zuge der Auflösung des Reichstags am 14. Oktober 1933 wurde er gemäß den Bestimmungen des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes aufgelöst und mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 de iure aufgehoben.
Quelle:
BGVBl 16. Juni 1933, S. 113. [Link]