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Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus möchten wir an die Beteiligung der Landesministerien insbesondere an den Anfängen der rassistischen und politischen Verfolgungen erinnern. Maßgeblich war sie im Vollzug des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933, das die Grundlage für die weitgreifenden Entlassungen von den Nationalsozialisten unerwünschten Beamten, Angestellten und Arbeitern aus dem Öffentlichen Dienst bot.

Die Ausführung dieses hastig zusammengeflickten Willkürgesetzes beschäftigte die Landesministerialbürokratien über viele Monate hinweg, auch weil es mehrerer Änderungsgesetze und Durchführungsverordnungen bedurfte, um die als „Säuberungen“ deklarierten Entrechtungen in dem angestrebten Ausmaß vorzunehmen. In dem Bemühen, die Entlassungsinstrumente zu schärfen und Schlupflöcher im Gesetz zu schließen, traf die „Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 6. Mai 1933 unter anderem Vorkehrungen für die rassistisch motivierte Verdrängung von Hochschullehrern, die als Honorarprofessoren, nichtplanmäßige außerordentliche Professoren und Privatdozenten keinen Beamtenstatus hatten und deshalb auch nicht automatisch zu entlassen waren: Ihnen wurde nun die Lehrbefugnis entzogen.

Die hier anhängende Liste aus den Aktenbeständen des badischen Staatsministeriums dokumentiert den Vollzug dieser Durchführungsverordnung an den Universitäten Freiburg und Heidelberg sowie der Technischen Hochschule Karlsruhe. Neben den Namen der zwölf Betroffenen präsentiert sie auch deren akademische Kurzviten und macht damit, sicherlich ganz ungewollt, auch deutlich, welchen wissenschaftlichen Aderlass man den Hochschulen aus vermeintlichen politischen Opportunitätsgründen 1933 zufügte.

Quelle: GLA 233 24139

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