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Prof. Dr. Willy Andreas – Rektor der Universität Heidelberg im Jahr 1933. Analyse ausgewählter Quellen hinsichtlich dessen Haltung und Reaktionen gegenüber dem Nationalsozialismus im Jahr 1933

„Mit aller Kraft habe ich darum gerungen, die akademische Selbstverwaltung vor der Vernichtung zu retten. Für meine rassisch oder politisch bedrohten Kollegen bin ich ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung eingetreten. Es gelang mir, dem in Heidelberg besonders radikal sich gebärdenden Nationalsozialismus manche Opfer in Dozenten-, Beamten- und Studentenschaft zu entreißen.“ [1]

So lautet ein Auszug der Petition von Professor Dr. Willy Andreas aus dem Jahr 1946, mit der er um die Wiederherstellung seines Amtes bat, nachdem er am 19. Februar 1946 durch die amerikanische Militärregierung im Zuge der Entnazifizierung von seinem Dienst an der Universität entlassen worden war. Dabei versuchte er seine politische Haltung im Jahre seiner Rektoratszeit 1933 darzulegen, auf die seine Entlassung zurückgeführt wurde.[2]

Willy Andreas, fotografiert von Robert Herbst, Heidelberg (UAH BA Pos I 00038)

Willy Andreas, fotografiert von Robert Herbst, Heidelberg (UAH BA Pos I 00038)

Ab 1933 begann die flächendeckende Umstrukturierung nach nationalsozialistischen Ideen im öffentlichen Leben des Deutschen Reichs. Dieser Prozess wurde von den Nationalsozialisten unter dem Begriff der „Gleichschaltung“[3] zusammengefasst. Ihr unterlagen auch die deutschen Universitäten. Da Rektoren neben ihrer Hauptaufgabe der Verwaltung der Universitäten diese „traditionell[4] bei öffentlichen und feierlichen Veranstaltungen repräsentieren, nahmen sie während des Nationalsozialismus eine Schlüsselposition ein. Ab September 1933 galt der Rektor als „Führer“[5] der Universität. Daher lohnt sich der Blick auf die Rektoren im Jahr 1933, vor allem da diese noch nicht gezielt vom Regime eingesetzt wurden.

Willy Andreas war solch ein Rektor der Universität Heidelberg im Jahre 1933, der den Übergang von der Weimarer Republik hin zum Nationalsozialismus moderieren musste. Er erscheint besonders interessant, da er nie der NSDAP beitrat und bereits durch die Nationalsozialisten Bedrohungen und Sanktionen erfuhr.

In dieser Arbeit soll betrachtet werden, wie sich Andreas im Jahr 1933 als Rektor der Öffentlichkeit, insbesondere den Studierenden, präsentierte und welche politischen Ansichten er dabei vertrat. Dazu werden Quellen nach seinen Vorstellungen und Hoffnungen befragt und beleuchtet, wie er sich mit den gestellten Anforderungen der Nationalsozialisten auseinandersetzte.

Um diese Fragen zu behandeln, ist es notwendig, das Verhalten von Andreas und die damals vorherrschende Situation im Jahr 1933 zu betrachten.

Der Umgestaltung der Heidelberger Universität widmet sich die Dissertation Vézinas über „Die Gleichschaltung der Universität Heidelberg“ in den Jahren 1933 bis 1945. Darin geht sie in einzelnen Kapiteln auf Reaktionen hinsichtlich der Verordnungen der Ministerien ein. Zudem wurde im Band „Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus“ ein Kapitel bezüglich der Rektoren im Nationalsozialismus von Sellin verfasst und auch Wolgast widmete sich in einzelnen Kapiteln dem Rektorat Andreas‘. Über das Rektorat bestehen somit zumeist einzelne Kapitel oder kleinere Abschnitte innerhalb der Betrachtung, welche Auswirkungen der Nationalsozialismus an der Universität Heidelberg mit sich brachte.

Die Quellenlage zur Person Willy Andreas im Jahr 1933 ist aufgrund seines Rektorenamtes grundsätzlich gut greifbar, jedoch nicht lückenlos. Beispielsweise liegt die Personalakte Andreas‘ in Heidelberg erst ab dem Jahr 1945 vor, frühere Teile gingen laut Vermerk im Findmittel des Archivs verloren. Die korrespondierende Akte wird im Landesarchiv Stuttgart aufbewahrt, dessen Bestände in dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden. Auch im Karlsruher Generallandesarchiv fehlen Teile der Akten bezüglich der Spruchkammer im Jahre 1947. Nichtsdestotrotz liegen zahlreiche Quellen vor, die Aufschluss über seine Rektoratszeit geben. Um sein Verhältnis zum Nationalsozialismus zu betrachten, erscheint es sinnvoll, schwerpunktmäßig drei Quellenarten herauszugreifen. Bedeutend sind auf einer Seite Dokumente in Form von Reden, die belegen, wie sich Andreas der Öffentlichkeit und den Studierenden präsentierte. Als Quellenkorpus bieten sich hierbei die Immatrikulationsrede vom Mai und die Rede zur „Ersten Mensur in der Hirschgasse“ 1933 an. Auf der anderen Seite sind die Reaktionen auf die personelle und institutionelle „Gleichschaltung“ der Universitäten ab April 1933 zu betrachten. Hierfür liegen Quellen in Form von Briefen zwischen dem Rektorat und dem Ministerium des Kultus und Unterrichts, wie auch Notizen über Senatssitzungen oder Aufforderungen an das Personal der Universität Heidelberg vor. Als weitere Quelle liegt die Denkschrift Andreas‘ vor, die von ihm zum Ende seiner Amtszeit als Rektor im Zuge der neuen Universitätsverfassung verfasst wurde. Zudem gibt seine Petition Auskunft darüber, wie Andreas seine Haltung zum Nationalsozialismus selbst begründete.

Bevor die einzelnen Quellen analysiert werden, ist es notwendig, den Kontext im Bereich der politischen Einstellung der Universitätsmitglieder und die erlassenen Gesetze 1933 zu beleuchten. Auch eine kurze Betrachtung des Lebenslaufs Andreas‘ ist sinnvoll, um den Leitfragen nachzugehen.

1. Historischer Kontext im Jahr 1933

1.1. Politische Einstellung des Lehrkörpers

Vor 1933 gab es wenige Mitglieder der Universität Heidelberg, die offen für die Weimarer Republik einstanden. Dazu gehörten unter anderem die Juristen Gustav Radbruch und Gerhard Anschütz, die gemeinsam versuchten die Heidelberger Dozentenschaft zur Mitarbeit im Weimarer Kreis zu bewegen, um für die Weimarer Republik und gegen die zunehmende Radikalisierung einzustehen.[6] Lediglich etwa zehn Prozent der Professoren standen zu Parteien der Weimarer Koalition.[7] Ein Großteil der Dozentenschaft äußerte sich gegen die Vermischung von Politik und Wissenschaft innerhalb der Universität.[8]

Von den politisch interessierten Dozenten waren die meisten deutsch-national eingestellt und auch die Heidelberger Dozentenschaft stellte hierbei keine Ausnahme dar. Dennoch gab es im Vergleich zu anderen Universitäten einen kleinen Anteil aktiver republikfreundlicher Dozenten, wodurch die Heidelberger Universität vor der Zeit des Nationalsozialismus als verhältnismäßig liberal galt.[9] In der Phase vor 1933 bekannten sich nach Vézinas und Mussgnugs Recherchen kaum Universitätsmitglieder zum Nationalsozialismus.[10] Zu den Personen, die vor dem Januar 1933 offen zum Nationalsozialismus standen, gehörten unter anderem die Professoren Fehrle, Lenard und Endemann. Sie unterzeichneten im März 1933 den „Wahlaufruf zugunsten der NSDAP.[11] Zudem bekleidete Schmitthenner ab Mai 1933 das Amt des Staatsrates und später des Staatsministers,[12] Fehrle wurde Hochschulreferent im Kultusministerium.[13] Diese Beispiele zeigen die zum Teil enge Verknüpfung der Tätigkeiten an der Universität und den nationalsozialistisch besetzten Ministerien.[14] Diese zunehmende nationalsozialistische Präsenz innerhalb der Universität muss auch bei der Betrachtung des Verhaltens von Willy Andreas als Rektor bedacht werden.

Ab 1933 kamen zahlreiche Gesetze und Erlasse auf die badischen Hochschulen zu, die sowohl die Zusammensetzung des Universitätspersonals, der Studentenschaft als auch die Struktur der Universitäten veränderte. Dabei griff das badische Ministerium meist mit wesentlich strengeren Anordnungen den reichsweiten Gesetzen voraus. Im Folgenden werden die Gesetze im Jahr 1933, welche die Universität Heidelberg betrafen, kurz erläutert. Dies bildet die Grundlage für die später stattfindende Diskussion der Reaktionen und Reden von Andreas.

1.2 Eingriffe im Jahr 1933

Die erste Phase der „personellen Säuberung“ erfolgte am 5. April 1933 durch den badischen Reichskommissar[15] Robert Wagner in Form des „Badischen Judenerlasses“.[16] Er veranlasste in Baden die Beurlaubung „sämtlicher Juden im öffentlichen Dienst […] mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres.[17] Als hinreichender Grund für die Beurlaubung galt ein nichtarischer Großelternteil. Am Tag darauf erreichte die Universität Heidelberg die Aufforderung „Angehörige der jüdischen Rasse[18] schriftlich zu beurlauben.

Wiederum einen Tag später, am 7. April, wurde von der Reichsregierung im Reichsgesetzblatt das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“[19] veröffentlicht.[20] Durch dieses Gesetz konnten personelle Veränderungen durch Entlassungen an Hochschulen und sonstigen öffentlichen Institutionen aus politischen und rassistischen Gründen legalisiert werden.

Die genauen Bestimmungen des GWdB werden in dieser Arbeit nicht aufgeschlüsselt. Wichtiger Hintergrund sind die grundlegenden Unterschiede. Zum einen, dass im GWdB einige Ausnahmeregelungen vorgesehen waren, wohingegen der badische Erlass keine Ausnahmen berücksichtigte, zum anderen die Hinzunahme politischer Gegner im GWdB. Außerdem verlangte der Erlass Wagners Beurlaubungen, wohingegen das GWdB Entlassungen beinhaltete. Das badische Ministerium richtete sich dem Historiker Wolgast zufolge noch bis Ende April nach dem eigenen Erlass und berücksichtigte demnach zunächst keine Ausnahmeregelungen.[21]

Am 21. August 1933 wurde die Badische Hochschulverfassung veröffentlicht. Darin kam es bereits im ersten Abschnitt zum Widerspruch „die völlige Erneuerung der deutschen Hochschule kann nur erreicht werden, wenn die Hochschulreform einheitlich und umfassend im ganzen Reich vorgenommen wird.[22] Denn es gab zunächst kein reichseinheitliches Vorgehen und die vorläufigen Verfassungen von Preußen und Baden unterschieden sich beispielsweise erheblich.[23] In Baden wurde der Rektor als „Führer“ der Universität nicht mehr vom Senat gewählt, sondern durch den Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz ernannt. Dem Rektor stand es zu, die Dekane und ihre Vertreter zu ernennen. Zudem sollten an den Sitzungen des Senats die Vorsitzenden der Studentenschaft, Vertreter der Beamten- und Assistentenschaft mit einberufen werden, falls sie von den anberaumten Angelegenheiten betroffen waren.[24] Im Senat fanden keine Abstimmungen mehr statt. Somit hatte er nur noch eine beratende Funktion. Hildebrand fasst treffend zusammen:

“Senate und Fakultäten büßten ihre angestammten Rechte ein und traten sie an Rektoren und Dekane ab, die als »Führer« ihrer Einrichtungen der Befehlsgewalt des Staates unterlagen.“[25]

In die Amtszeit von Andreas fällt neben der ersten Phase der „personellen Säuberung“ die strukturelle Änderung durch eine neue Universitätsverfassung.

Den Prozess der gezielten Ausgrenzung politisch und rassistisch ungewollter Personen als Übergangsrektor zu moderieren, bedeutete unter anderem Gesetze und Verordnungen auszuführen. Das heißt, letztlich waren die Rektoren durch die Ausführung der Gesetze für die Entlassungen innerhalb der Universitäten verantwortlich.

Bevor die Handlungen Andreas‘ im Jahr 1933 betrachtet werden, soll zunächst ein kurzer Abriss seiner Biographie einen Einblick in seinen Werdegang und seine politische Einstellung bis zum Jahre 1933 geben, um darauf Bezug nehmen zu können.

1.3 Kurzbiographie Willy Andreas

Willy Andreas, geboren am 30. Oktober 1884, war ab dem Sommersemester 1922 in Heidelberg ordentlicher Professor und Mitdirektor des Historischen Seminars. 1932 wurde er zum Rektor an der Universität Heidelberg gewählt. Nach dem Machtantritt der neuen Regierung unter Hitler stellte er sein Amt zur Verfügung, wurde aber erneut als Rektor bestätigt. Andreas blieb trotz Anfeindungen bis 1946 an der Universität Heidelberg, bis er am 18. Februar 1946 von der amerikanischen Militärregierung im Zuge der Entnazifizierung der deutschen Hochschulen entlassen wurde.[26] Ihm wurde unter anderem „Nationalismus, Annexionismus, Imperialismus, Halbnazitum und Kulturpropaganda“[27] und explizit die Aufnahme Horst Wessels in den Band „Die Großen Deutschen“ vorgeworfen.[28] Nach einem Antrag auf Zurücknahme der Entlassung wurde er letztlich durch die amerikanische Militärregierung im März 1947 mit dem Spruchkammerverfahren als „nicht belastet und nicht betroffen“[29] eingestuft.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit beschäftigte er sich meist mit dem „große[n] Mann, die historische Persönlichkeit.“[30]

Politisch wird Andreas vor dem März 1933 eindeutig dem Liberalismus und Nationalismus zugeordnet.[31] Für Wolgast ist er ein „glühender Patriot, der die außenpolitischen Demütigungen Deutschlands nicht verwandt.[32] Andreas beteiligte sich nicht an den Aktionen des Weimarer Kreises, er „unterzeichnete […] den Aufruf der Historiker zur Wiederwahl Hindenburgs und wandte sich damit gegen Hitler“[33] und auch nach 1933 trat er nicht der NSDAP bei.[34]

2. Die Rektoratszeit von Willy Andreas 1933

2.1. Reaktionen auf nationalsozialistische Anweisungen

2.1.1 Hissen der Hakenkreuzfahne an Universitätsgebäuden

Die erste Begegnung des Rektors mit Nationalsozialisten, die öffentliche Reaktionen hervorrief, erfolgte am 7. März 1933. An diesem Tag versuchten SS-Männer Hakenkreuzfahnen an der Universität zu hissen. Abgedruckt in der „Volksgemeinschaft“ Nr. 59 vom 10. März 1933 wurde dazu Kritik an der Reaktion Andreas‘ auf die Fahnenaktion veröffentlicht.[35] Es wird beschrieben, wie er die Aktion aufgrund der Tatsache ablehnte, dass keine Verordnung vorliege und er auf die Verfassung von 1919 beeidigt sei. Diese Stellungnahme konnte dem Hissen der Fahne letztlich nichts entgegensetzen, denn die Fahne wurde laut Artikel „ohne freundliche Genehmigung des Rektors gehißt.[36] Zudem wurde Andreas der Stand als Historiker abgesprochen, indem der „Beamte“ über den Historiker Andreas gesiegt und er die „nationale Revolution als Faktum[37] nicht erkannt habe. Diese Aussage spiegelt auch die Abneigung der Nationalsozialisten gegen das bestehende Prinzip des Beamtentums in der Weimarer Republik wider. In der verlesenen Verkündung des Rektors, um das Hissen zu verhindern, schwingt die Notwendigkeit einer neuen Verordnung mit, um das Hissen der Fahne überhaupt zu ermöglichen. Dies impliziert die Ansicht, die Handlung der Nationalsozialisten sei eine rechtswidrige Aktion gewesen.[38]

Daraus ergibt sich zum einen die Interpretation von Andreas als Person, die hinter der noch bestehenden Verfassung Schutz suchte, um das Hissen der Fahne trotz Einschüchterungen und somit auch den Nationalsozialismus zu diesem Zeitpunkt abzulehnen. Diese Darstellung des Protestes durch Berufung auf seinen geleisteten Eid führte Andreas in seiner Petition 1947 selbst auf.[39] Zum anderen besteht die Möglichkeit den Protest nicht als persönlichen Widerstand Andreas‘ zu werten, sondern als pflichtbewusstes Handeln nach seiner Vereidigung. Dabei würde sich die Frage stellen, ob Andreas das Hissen auch abgelehnt hätte, wenn bereits eine neue Verordnung bestanden hätte. Ein Blick in den weiteren Verlauf der Universitätsgeschichte lässt eine Verneinung vermuten. Schließlich gelang es den Nationalsozialisten bereits am 12. März durch den „Erlass des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung“[40] ohne großen Widerstand das Anbringen der Fahnen an den Universitätsgebäuden. Ähnliche Aktionen, wie beispielsweise von Alfred Weber, dem Leiter des Instituts für Sozial- und Staatswissenschaft, führten zur Einberufung einer außerordentlichen Senatssitzung am 10. März. In dieser erklärte Andreas, wie Vézina darlegt, dass sämtliche Aktionen gegen die Beflaggung der Universität mit dem Rektorat abgesprochen werden müssen.[41] Dies kann als Versuch aufgefasst werden öffentliche Kritik, wie sie in der propagandistischen Zeitung „Volksgemeinschaft“ stattfand, zukünftig zu vermeiden. Die „Volksgemeinschaft“ trug somit dazu bei, weitere Protestaktionen zu verhindern. Demzufolge kann mit dieser Situation und der öffentlichen Kritik ein Exempel statuiert worden sein, insbesondere da der Artikel mit der Aufforderung endet „wir hoffen, diese Herren [gemeint sind Willy Andreas und Alfred Weber] werden nun belehrt sein!“[42]

In der Forschungsliteratur findet sich häufig der Vergleich von Willy Andreas und Alfred Weber, der sich heftiger gegen das Hissen der Fahnen am Institut zur Wehr setzte. Die Aktion des Rektors wird hierbei häufig mit er „begnügte sich […] mit der Verlesung einer Erklärung“[43] betitelt und, wie oben bereits angedeutet, nicht dem offenen Widerstand zugesprochen. Dennoch wird aus der Situation auf jeden Fall deutlich: Andreas unterstützte die Fahnenaktionen und somit auch den Nationalsozialismus in dieser Phase nicht und tolerierte deren Handlungen nicht vollständig. Die Forderung, zukünftige Aktionen der Universität zunächst mit ihm abzusprechen, zeigt dessen ungeachtet auch nicht die Zustimmung zum offenen Widerstand, wie ihn Weber führte.

2.1.2 Reaktionen auf die erste Beurlaubungswelle jüdischer Dozenten

Als am 5. April in Baden der „Badische Judenerlass“ in Kraft trat, reagierte das Rektorat am 8. April mit der Einberufung einer dringenden Senatssitzung für den 10. April 1933.[44] Am selben Tag wurden zudem Anfragen an die Rektoren in Berlin, Bonn und Dortmund verfasst, ob auch in anderen Ländern die Beurlaubung jüdischer Dozenten erlassen worden sei.[45] Womöglich bestand zu diesem Zeitpunkt noch die Hoffnung des Rektorats, Baden würde mit dem Erlass eine Ausnahme darstellen. Diese Hoffnung wurde jedoch von zwei Seiten zunichtegemacht. Zum einen fielen die Antworten der angeschriebenen Universitäten unterschiedlich aus. So teilte beispielsweise Dortmund mit: „Jawohl laut Beamtengesetz heute veroofentlicht [sic!].“[46] Die Universität Berlin hingegen teilte mit: „Aus Guter [sic!] Quelle erfahre ich, daß nur Einzelbeurlaubungen beabsichtigt sind.[47] Wobei die Informationsquelle nicht genauer präzisiert wurde. Dennoch wurde deutlich, dass es auf jeden Fall Entlassungen geben würde. Zum anderen wurde bereits zwei Tage nach dem „Badischen Judenerlass“ das reichsweite „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen, worauf sich das Telegramm aus Dortmund bezog. Dadurch konnte die Annahme, Baden sei eine Ausnahme, ausgeschlossen werden.

Die Medizinische Fakultät verfasste unmittelbar am 5. April ein Memorandum, das an das Unterrichtsministerium sowie die Fakultäten der Universitäten Heidelberg und Freiburg versandt wurde.[48] Darin betonte die Medizinische Fakultät den Beitrag des Judentums „an grossen Leistungen der Wissenschaft“ und, dass „die Selbstverwaltung der Universität im Rahmen der staatlichen Notwendigkeit erhalten bleiben“[49] müsse.  Dennoch beinhaltete auch dieses Schreiben Beteuerungen mit dem Staat einig zu sein und im Falle dessen, dass „ungeeignete Elemente von den Universitäten auszuschalten [seien], das Urteil der Sachverständigen gehört werde[n würde].“[50] Das Schreiben ist zwar eingebettet in unterwürfige Floskeln und mit nationalsozialistischen Begriffen und der Gleichgesinnung mit dem Staat bestückt, beinhaltet aber dennoch Solidarität für betroffene Kollegen und eindeutige Kritik, nicht mit dem Erlass einverstanden zu sein.[51] Da das Memorandum nach Sellin in Absprache mit Andreas verfasst wurde,[52] lässt sich vermuten, dass Andreas auch dazu beitrug in der anberaumten Senatssitzung ein ähnliches Schreiben wie das der Medizinischen Fakultät zu entwerfen. Darin brachte der Engere Senat seine Betroffenheit gegenüber dem Erlass zum Ausdruck. Er argumentierte mit der ursprünglich „unkündbar[en]“ [53] Einstellung der Dozenten an der Universität und betonte „hohe Verdienste[54], die sie für die Universität erlangt hatten. Zudem widerspreche die Beurlaubung dem Rechtsempfinden. Der Senat ging noch weiter, indem er den Minister warnte, durch die Durchführung entstünde für die Universität enormer Schaden, da die „betroffenen Dozenten […] hervorragende Forscher und Lehrer [waren und] […] sich nicht ersetzen“ [55] ließen. Der Senat wies außerdem auf fehlende Informationen für die Umsetzung des Erlasses hin. Abschließend zeigte der Senat auf, dass die Schädigung der Universität letztlich auch „der Regierung zu Last“[56] fallen würde. Handschriftlich ergänzt wurde das Argument, dass sich selbst Dozenten, die nach einer Ausnahmeregelung an der Universität blieben, lediglich „geduldet“[57] fühlten.

Folgt man der Einschätzung der Forschungsliteratur, blieb das Schreiben lediglich ein Entwurf. Begründet wird dies meist mit dem Ausbleiben einer Reaktion seitens des Unterrichtsministeriums.[58] Diese These wird gestützt durch das Schreiben, das Andreas am 11. April an das Ministerium des Kultus und Unterrichts Karlsruhe sandte. Darin teilte er mit, dass sämtlichen „Dozenten, Beamten und Assistenten“ Fragebögen verteilt wurden, um notwendige Informationen einzuholen, da „die Zugehörifkeit [sic!] zur jüdischen Rasse in den meisten Fällen noch der Feststellung bedarf.[59] Vor allem die Initiative der Universität selbständig einen Fragebogen zu entwickeln, um fehlende Informationen einzuholen, kommt einem Zugeständnis der Umsetzung gleich. Dies steht in klarem Widerspruch zum ursprünglichen Entwurf des Senats. Das Versenden beider Schriften schließt sich daher aus.

Die Existenz des Entwurfs des Senats zeigt, entgegen der Meinung Vézinas, der Senat war sich nicht „darüber einig, daß eine Durchführung des Erlasses nicht zu umgehen sei.“[60] Zudem zeigen das Schreiben der Medizinischen Fakultät und die Anregung der Naturwissenschaftlich-mathematischen Fakultät, den „Protest namhafter deutscher Gelehrter gegen den nationalsozialistischen Rassenbegriff[61] anzuführen, die Möglichkeit zum offenen Widerstand. Dennoch scheint die Mehrheit gegen einen offenen Protest gewesen zu sein. Daher stellt sich die Frage, wie diese Mehrheit zustande kam.

Zwar galt die Universität Heidelberg als liberal und nur wenige der Professoren waren bereits 1933 offen nationalsozialistisch eingestellt,[62] dennoch könnte die Zusammensetzung des Senats zu diesem Zeitpunkt Ursache dafür gewesen sein, weshalb das Schreiben lediglich ein Entwurf blieb. An dieser Sitzung nahmen dem Historiker Sellin zufolge „Rektor Willy Andreas, Prorektor Otto Erdmannsdörffer, Dekan Georg Beer […], Prodekan Eugen Ulmer für Dekan Ernst Levy […], Dekan Richard Siebeck […], Dekan Arnold von Salis […], Prodekan Karl Freundenberg für Dekan Artur Rosenthal […] sowie die gewählten Senatoren Walter Jellinek, Renatus Hupfeld, Johannes Stein und Heinz-Dietrich Wendland teil.[63] Durch die Vertretungen von Levy und Rosenthal war niemand der Anwesenden direkt vom „Badischen Judenerlass“ betroffen. Folgt man der Literatur, standen einzelne bereits im Kontakt mit dem NS-Regime oder beteiligten sich später, wie beispielsweise Beer, an nationalsozialistischen Tätigkeiten. Auch wenn sich zu diesem Zeitpunkt noch kein Mitglied des Senats offen zum Nationalsozialismus bekannte,[64] konnten die Personen, die dem Nationalsozialismus nicht gänzlich abgeneigt waren, die Tendenz hin zur Vermeidung des offenen Widerstands ausgemacht haben. Dazu zählten auch diejenigen, die Hoffnungen an die neue Regierung richteten, wie es unter anderem auch Andreas tat.[65]

Mussgnug nennt als eine Begründung für das Ausbleiben offenen Widerstands den Zeitpunkt der Anordnungen, die in den Semesterferien erfolgten, wodurch viele Mitglieder der Universität nicht anwesend waren.[66] Bedenkt man jedoch, dass letztlich alle nicht-betroffenen Mitglieder des Senats an der Sitzung teilnahmen, lässt sich diese Theorie verwerfen.

Ein weiterer Grund, sich gegen den offenen Widerstand zu entscheiden, könnten die Antworten der anderen Universitäten gewesen sein. Hätte Baden einen Einzelfall dargestellt, hätte dies eine Argumentationsgrundlage bieten können, um sich dem Gesetz zu entziehen. Zudem erfolgte zeitnah der Erlass des reichsweiten GWdB, wodurch letztlich lediglich die bedeutend strengere Auslegung durch den „Badischen Judenerlass“ juristische Anhaltspunkte bot, gegen das Gesetz Protest einzulegen.[67]

Erst durch das Versenden der Schrift vom 11. April willigte die Universität indirekt ein, das Gesetz zu befolgen.[68]

In diesem Kontext erscheint es nachvollziehbar, dass ein komplettes Umgehen beider Gesetze als unmöglich empfunden wurde, jedoch durch die Widersprüche der Verordnungen in Baden auf eine Milderung der strengen Anordnung des Erlasses von Wagner gehofft wurde.

  • 4 des GWdB war vermutlich der ausschlaggebende Aspekt, der zur Entscheidung führte, die Gesetze nicht offen zu verweigern. Darin werden Entlassungen auch für „arische“ Beamte angedroht, die „nicht die Gewähr dafür bieten, daß [sie] jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten.“[69] Somit machte der nationalsozialistische Staat deutlich, dass jeder vom GWdB betroffen sein konnte. Die Senatsmitglieder und somit auch Andreas entschieden folglich nicht mehr nur über ihre rassistisch verfolgten Kollegen, sondern auch über ihre eigene Existenz an der Universität. Durch offenen Widerstand hätte Zweifel daran bestanden, „jederzeit rückhaltlos“[70] zum Regime zu stehen. Die Senatsmitglieder hätten dadurch zwar eindeutig Solidarität gezeigt, sich aber gleichzeitig selbst zu unliebsamen Universitätsmitgliedern gemacht. Zudem hatte unter anderem Andreas während der Fahnenaktion (vgl. Kapitel 3.1.1) bereits zu spüren bekommen, welches Verhalten von den Nationalsozialisten an den Tag gelegt werden konnte. Es ergibt sich das Gesamtbild, dass die Hoffnungen und eigenen Vorteile dem Entsetzen über die Behandlung der betroffenen Kollegen und Kolleginnen überwogen.[71]

 

Der Senat und somit auch Andreas entschied sich gegen den offenen Widerstand und für eine Verzögerungsstrategie mit dem Versuch möglichst viele Ausnahmen, wie sie im Falle des §3 Absatz 2 des GWdB möglich gewesen wären, durchzusetzen.[72] Diese Strategie zeigt sich anhand mehrerer Schriftstücke. So wurde Andreas am 13. April erneut vom Ministerium aufgefordert, die Entlassungen bis zum 19. April durchzuführen.[73] Sellin sieht darin ein Indiz, dass die Universität bereits zu Beginn keine Chance hatte auch Mitglieder der Universität zu schützen, die keine planmäßigen Beamten waren.[74] Am 20. April schickte Andreas eine Liste der „nichtarischen“ Mitglieder der Universität an das Ministerium. Darin finden sich zu den Betroffenen jeweils Anmerkungen, wie beispielsweise zum Dienst an der Front im Ersten Weltkrieg oder auch der Hinweis des wärmsten nationalen Einsatzes.[75] Das erneute Nichteinhalten der Frist ist nicht unbedingt der Verzögerungsstrategie Andreas‘ zuzusprechen, da im Fragebogen vermerkt wurde diesen bis zum 14. April zu beantworten.[76]

Die abwartende Strategie schien zumindest teilweise für kurze Zeit erfolgreich zu sein. Dies gelang durch die Widersprüche zum reichsweiten GWdB. Beispielsweise setzte Andreas sich für Walter Jellinek ein, der als „nichtarisch“ eingestuft zunächst beurlaubt worden war. Aufgrund seines Beamtenverhältnisses, das bereits am 1. August 1914 bestand, konnte er zunächst wieder an der Universität bleiben.[77] Auch in einem Schreiben vom 6. Mai 1933 an den Ministerialrat Eugen Fehrle geht hervor, dass Andreas trotz eindeutiger „nichtarischer“ Abstammung eines Professors versuchte, „nach Absprache“ mit dem Ministerium die Beurlaubung mit dem Bezug auf § 3 des GWdB „im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse“ auszusetzen „bis zur endgültigen Klärung [der] Dienstverhältnisse.“[78]

Ein weiterer Beleg ist ein Brief vom 28. April 1933, der an Rektor Andreas gerichtet wurde. Daraus lässt sich entnehmen, dass die Universität auch von Fehrle immer wieder aufgefordert wurde, den Anweisungen des Ministeriums nachzukommen. Außerdem bedauerte der Schreiber[79] des Briefes, „dass [sich] die […] glücklich inaugurierte abwartende Politik […] nicht in der gewünschten Weise“[80] durchführen ließe.

Verwunderlich erscheint hingegen der bereits am Tag der Sitzung (10. April) eigens von der Universität entworfene Fragebogen zur Vervollständigung der notwendigen Informationen zur Umsetzung des Judenerlasses.[81] Ebenso irritiert die Ankündigung im Schreiben an den Minister: „Die Erhebungen werden beschleunigt. Nach deren Abschluss werden wir umgehend berichten.“[82] Erklärungen für diese Zugeständnisse wären zum einen das Ministerium sanft zu stimmen, um möglichst viele Mitarbeiter zu bewahren, und zum anderen den Druck zu reduzieren, der unter anderem von Fehrle innerhalb der Universität aufgebaut wurde.[83]

Da auf das abgesandte Memorandum des Medizinischen Instituts keine Reaktion erfolgte,[84] kann angenommen werden, dass dies bei einem Protestschreiben des Senats ebenso der Fall gewesen wäre. Außerdem wären nach §4 des reichsweiten GWdB Repressalien zu erwarten gewesen. Der Senat und insbesondere Andreas als Rektor hätten dennoch eindeutigere Signale senden können, um ihre Einstellung gegen die Gesetze zu verdeutlichen.

Letztlich kamen mehrere Faktoren zusammen, die einen grundsätzlich möglichen, gemeinsamen Widerstand verhinderten. Das Ziel möglichst viele Mitarbeiter zu schützen, dabei aber die eigene Existenz nicht zu gefährden oder gar die eigene Karriere voranzutreiben, machten vermutlich einen nicht zu unterschätzenden Teil aus.[85] Der Versuch juristische Schwachstellen und Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kollegen an der Universität zu halten, kann nicht als offener Widerstand gedeutet werden. Wolgast geht davon aus, dass das Rektorat vor allem versuchte Zeit zu gewinnen und durch Zusprüche mit vermeintlich geringstem Opfer die Universität aufrecht zu erhalten.[86]

2.2. Willy Andreas als Redner

Bei der Analyse der Reden von Willy Andreas liegt der Schwerpunkt auf zwei Reden im Jahr 1933: zum einen die Immatrikulationsrede (gehalten am13. Mai 1933) und zum anderen auf die Rede zur ersten Mensur in der Hirschgasse (20. April 1933). Die Quellen sollen dahin gehend befragt werden, welche Äußerungen Andreas bezüglich des Nationalsozialismus machte. Dadurch soll dargelegt werden, inwiefern er die zum Großteil radikalisierten Studierenden beeinflusste und welche Haltung er öffentlich gegenüber dem Nationalsozialismus einnahm.

2.2.1 Immatrikulationsrede: 13. Mai 1933

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um die von Rektor Willy Andreas am 13. Mai 1933 gehaltene Immatrikulationsrede. Abgedruckt wurde sie unter anderem als Sonderdruck in den „Heidelberger Neueste Nachrichten“ vom 15. Mai 1933.[87]

In der Rede begrüßte Andreas die neuen Studenten an der Universität Heidelberg und nahm Bezug auf die gegenwärtige politische Lage. Bereits im einleitenden Satz bezeichnete Andreas die Situation als „mächtige […] Staatsumwälzung“ [88] und bezog sich damit auf die Handlungen der „Regierung der nationalen Erhebung.“ [89] Jene erreichte seiner Ansicht nach in kürzester Zeit mit „Planmäßigkeit und Schlagkraft [mehr als] ganze Generationen deutscher Geschichte […] vergebens.“[90] Als Beispiel nannte er die Auflösung der „Mainlinie.“ [91] Er bezeichnete diese Handlungen nicht nur als besondere Leistung, sondern beschrieb sie mit den Worten „Planmäßigkeit und Schlagkraft ohnegleichen.“ [92] Jansen interpretiert dies als Sehnsucht nach einem Nachfolger Bismarcks als „Mann der Taten.“[93] Diese Interpretation erscheint mit dem Blick auf die nachfolgende Rede sinnvoll, da Andreas häufig Verbindungen zu Bismarck zieht. Betrachtet man die Wortwahl, beschrieb Andreas im weitesten Sinne auch eine Charaktereigenschaft der Regierung. Diese könnten negativ als Rücksichtslosigkeit gedeutet werden. Andreas jedoch lenkte die Begriffe im Kontext eindeutig ins Positive. Die Begriffe sind demnach als Stärke und Macht zu deuten. Nichtsdestotrotz beinhaltet die Aussage aber auch die Unaufhaltsamkeit des Nationalsozialismus. Anhand dessen, dass bereits mehrere Aktionen wie die Bücherverbrennung, die Boykottierungen und Dienstentlassungen jüdischer Beamten und politisch Andersgesinnter stattgefunden hatten, kann von einer bewussten Wahl der Wörter ausgegangen werden.[94] Mit der Terminologie der „Beseitigung der Mainlinie“ [95] bezog sich Andreas auf den „Tag von Potsdam“ am 21. März 1933, den er auch später in seiner Ansprache nochmals aufgriff. Am „Tag von Potsdam“ wurde die „symbolische Verbindung von Preußentum und Nationalsozialismus inszeniert“[96]. Rückblickend diente dies demnach eindeutig dem propagandistischen Zweck.[97] Aus zeitgenössischer Sicht fand hierbei vermutlich nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg und dem Versailler Vertrag insbesondere der propagierte nationale Charakter bei der deutschen Gesellschaft Anklang. Dieser nationale Charakter zeigt sich nicht nur im weiteren Verlauf der Immatrikulationsrede, sondern auch in vielen anderen Reden des Rektors immer wieder.[98] Auch wenn Andreas die Weimarer Verfassung nicht vollständig ablehnte,[99] zeichnet sich im Folgenden das Interesse an der nationalen Einheit ab, indem Andreas den Föderalismus als „Gift des Partikularismus“[100] bezeichnete. Durch die neue Regierung unter Hitler fand dieser ein abruptes Ende. Die zunehmende Übernahme der nationalen Machthaber innerhalb der Länder machte die Mitbestimmung auf Dauer unmöglich. Andreas sprach sich damit gegen das Mehrparteiensystem aus und hoffte durch den Verzicht auf „politische […] Eigenbrödelei und Selbstsucht“ [101] auf eine Besinnung zu „Heimatsinn und Bodenständigkeit.“ [102] Daraus lässt sich die Befürwortung des Nationalsozialismus interpretieren, der eben jenes „Erbübel“ [103] beseitigt hatte. Letztlich spiegelte er damit die Tendenz vieler Hochschullehrer aber auch eines großen Teils der Gesellschaft wider. Sie wünschten sich eine zentrale Macht, die mit starker Hand einen Wandel herbeiführt.[104] Mit der Aussage, die „Jugend von heute“ [105] würde solche Verhältnisse nicht mehr zulassen, bestärkte er die rechtsgesinnten Studierenden in ihrem Handeln und beeinflusste die restlichen dazu, das Mehrparteiensystem nicht mehr aufkommen zu lassen.[106]

Ferner stellte er sich mit der Jugend auf eine Stufe, indem er sich freue „im Kampf gegen dieses Erbübel […] gleichgesinnt mit der Jugend eins zu wissen.“[107] Bedeutend ist hierbei die Betonung einer Schnittmenge der bereits rechtsgesinnten Studierenden und der Dozentenschaft, dem gemeinsamen Kampf für eine nationale Einheit. Diese Schnittmenge zeigt sich auch in einer späteren Bemerkung, dass die Empfänglichkeit für Hitlers Bewegung „aus dem tief verletzten Gefühl der deutschen Ehre“[108] entstand. Dadurch wird eine Gleichgesinnung des Rektors mit den radikalisierten Studierenden und somit auch mit dem Nationalsozialismus assoziiert. Als Beispiele für die gemeinsamen Erwartungen, die an die neue Regierung gerichtet wurden, benannte Andreas die „Wirtschaftserneuerung“, „Beseitigung der Arbeitslosigkeit“ sowie die „Erzielung der Gleichberechtigung unter den Völkern“ und die „Bannung der unheimlich anschwellenden außerpolitischen Gefahren“[109], womit er wiederum auf die Lasten des Versailler Vertrags, die Wiedererlangung der ursprünglichen Stärke und nationale Einheit sowie die aktuelle wirtschaftliche Lage hinwies.

Diese Hoffnungen wogen anscheinend schwerer als die Solidaritätsbereitschaft für verfolgte Kolleginnen und Kollegen, deren Schicksal Andreas nicht in seiner Rede aufgriff.

Nachfolgend forderte Andreas:

„Der Entwicklungsmarkstein, den der Nationalsozialismus mit diesen grundstürzenden Umbildungen gesetzt hat, darf nicht mehr nach rückwärts verrückt werden.
Im Unterschied zu anderen Revolutionen ist es die besondere Eigenart dieser Volksbewegung unserer Tage geworden, daß sie dem Deutschen, wenn er als solcher fühlt, keine andere Entscheidung mehr läßt, als mit ihr zu gehen. Angesichts ihrer unwiderstehlichen Gewalt und ihrer Auswirkung, angesichts der Zwangsläufigkeit ihrer Entwicklung ist man gleichsam vor keine andere Wahl gestellt.“[110]

Eindeutig negativ auszulegen ist in dieser Aussage der Zustand nur eine Wahl zu haben, denn dies stellte den Verlust der Entscheidungsfreiheit dar. Zudem schwingt auch hier die empfundene Unaufhaltbarkeit des Nationalsozialismus mit. Dies zeigt sich in den Anmerkungen, die „Umbildungen“ [111] dürften nicht mehr rückgängig gemacht werden und insbesondere im Begriff der „Zwangsläufigkeit.“[112] Die „Gleichschaltung von unten“ durch radikalisierte Studierende übte bereits vor 1933 zunehmend Druck auf die Hochschullehrer aus. Dieser Faktor wird in mehreren Veröffentlichungen diskutiert. Dabei wird dargelegt, wie Veranstaltungen von Dozenten gezielt und öffentlich boykottiert wurden.[113] Auch Forderungen des Studentenführers Scheel an Andreas, beispielsweise kommunistische und jüdische Studierende von der Universität zu verweisen,[114] nahmen immer weiter zu. Die Bestätigung durch andere Rektoren, dass die betroffenen Studierenden verwiesen werden sollten,[115] und schließlich auch die Anweisung des Ministeriums[116] zeigen die „Gleichschaltung von oben“. Er bekam somit von beiden Seiten den Druck zu spüren. Zudem erhöhte die offene Zugehörigkeit zum Nationalsozialismus einiger Dozenten, wie beispielsweise Fehrles, und deren Verbindung zu den Ministerien den Druck von innen.[117] Dies könnte die Annahme des Rektors soweit beeinflusst haben, den Nationalsozialismus und seine Handlungen als unaufhaltbar einzuschätzen. Letztlich zeigte sich dies bereits in den Erfahrungen der Fahnenaktion, die trotz Protest durchgeführt wurde und zu Kritik gegenüber Andreas führte.[118]

Dennoch ist eine positive Deutung im Kontext der gesamten Rede möglich. Besonders auffällig ist die Verwendung des Begriffs der „Revolution.“ [119] Betrachtet man den Abschnitt der Rede im Sinne der Revolution, impliziert dies eine Art der Legitimation. Aus dem Kontext heraus wäre dies beispielsweise die Beseitigung des Mehrparteiensystems. Dadurch ergibt sich die Legitimation der Nationalsozialisten und demnach ein positives Bild, das Andreas in seiner Rede vermittelt. Dies steigert sich mit der Formulierung „den Deutschen, wenn er als solcher fühlt“ [120], bleibe nichts übrig, als mit der Bewegung zu gehen. Bereits radikalisierte Studierende wurden dementsprechend in ihrer Anhängerschaft bestärkt. Anderen, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht der Bewegung angeschlossen hatten, wurde vorgehalten, sich als Deutsche nicht ausschließen zu können. Auffällig ist in diesem Satz außerdem die Aussage der „unwiderstehliche[n] Gewalt und ihre Auswirkung.“[121] Sie betont nochmals die Notwendigkeit, sich der Bewegung anzuschließen. Im Reichsstrafgesetzbuch § 52 für das Deutsche Reich 1871 wurde vermerkt, dass keine „strafbare Handlung“[122] gegeben sei, wenn die Person durch „unwiderstehliche Gewalt […] genöthigt worden ist.[123] Im Brockhaus Kleines Konversations-Lexikon wird dies expliziter ausgelegt als „jene physische Gewalt, gegen welche ein Widerstand nicht möglich ist.“[124] Falls Andreas den Begriff mit dieser Intention verwendet hatte, lässt sich daraus schließen, dass Andreas mit dieser negativen Belegung und vor allem dem Hinweis auf die „Gewalt und ihre Auswirkungen“[125] die negative Seite des Nationalsozialismus betonen und gleichzeitig die Schuld von sich nehmen wollte. Falls er mit den „Auswirkungen“[126] versuchte auf die Entlassung der jüdischen Hochschullehrer oder politisch Andersgesinnter hinzuweisen, wird dies in seiner Ausführung nicht deutlich.

Nachfolgend stellte Andreas den Nationalsozialismus als „Deutschlands Schicksal“[127] dar. Wie oben bereits aufgeführt, betitelt er ihn als etwas Unausweichliches. Zudem warnte er vor dem Scheitern des Nationalsozialismus, was den Untergang für Deutschland bedeuten würde.[128] Dies weist zum einen auf die Hoffnung auf ein gestärktes Deutschland im Ausland und demnach auf Sympathie zum Nationalsozialismus hin, zum anderen auf die Angst beim Scheitern eine Verschlechterung zu erfahren, wie es nach dem Ersten Weltkrieg der Fall war.[129]

Neben der Vielzahl gemeinsamer Interessen mit den rechtsgesinnten Studierenden und dem Nationalsozialismus machte Andreas die Universität und insbesondere die „Lehrer der Geschichte“ [130] zur aktiv handelnden Institution für den Nationalsozialismus, indem sie „zu den Wegbereitern eines starken Reichsgedanken gehören.“[131]

In einem späteren Abschnitt seiner Rede machte er außerdem deutlich, die Universität und Lehrpersonen fungierten nicht nur als Wegbereiter, sondern seien zudem zukünftig „freudig gewillt […], die neue Regierung […] zu unterstützen.“[132] Dies zeigt sich auch in der Zustimmung, die Universität werde zur „Auslese der Besten“ beitragen und damit „den Staat aufs lebhafteste [sic!] in seinen Bestrebungen stützen.[133] Hierbei wird deutlich, Andreas akzeptierte nicht nur die Umstrukturierungen der Nationalsozialisten, er wollte sie sogar unterstützen. Darunter fällt beispielsweise in Bezug auf die Studierenden das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ vom 25. April 1933, wodurch insbesondere „nichtarische“ Studierende ausgeschlossen werden sollten, um im Sinne der Nationalsozialisten zur Auslese der Besten zu gelangen.[134] Für die Umstrukturierung forderte er zur notwendigen „rückhaltslosen Unterordnung“ [135] jedes Einzelnen auf. Damit schloss er sich nicht nur selbst in die Unterordnung mit ein, sondern ermahnte zugleich die Studierenden nur durch die Unterwerfung dem Staat dienen zu können.[136] Durch die Beschreibung vom „Bedürfnis nach echtem Führertum“[137] kommt neben seiner Vorliebe zu großen Führungspersönlichkeiten[138] auch die Sehnsucht vieler, vom Mehrparteiensystem enttäuschter Menschen, nach einer führenden, machtvollen Person zum Vorschein.[139] Nach Andreas‘ Ansicht ergab sich daraus die Aufgabe des „Deutschen“ sich zur neuen Regierung zu bekennen, eigenständig daran mitzuarbeiten und nicht lediglich ein „Lippenbekenntnis“[140] abzugeben. Dabei schloss er jedoch „früher Andersdenkende“[141] nicht aus. Er befürwortete die gemeinsame Arbeit zum Aufbau eines neuen Regimes und forderte dementsprechend die Studierenden auf, die Regierung zu unterstützen. Nebenbei warnte er davor, das „reine Ziel eines hochgesinnten, im Kampf gestählten Führers und seiner Autorität, Zucht und Gehorsam gegründete Staatsordnung nicht durch Eigenmächtigkeit trüben zu lassen.“[142] Damit setzte er Hitlers Ziele an oberste Stelle, wobei Gehorsam und Autorität und das Führerprinzip beachtet werden müssen. Das autonome Handeln, wie es im heutigen Sinne verstanden wird, schließt sich dabei aus. Geduldet war lediglich die eigenständige und insbesondere ehrliche Mitarbeit am neuen Regime. Auch das Führerprinzip innerhalb der Studentenschaft durch die neue Studentenverfassung begrüßte er, wodurch sie „zur Kraft der Unterordnung wie zur Kraft des Handelns“[143] erzogen werden sollten. Andreas befürwortet dadurch das nationalsozialistische Erziehungsziel. Eine mögliche Erklärung könnte in der Hoffnung auf eine geregelte Organisation in der Studentenschaft liegen, um Streitigkeiten, wie sie bereits vor den Reichstagswahlen stattfanden, zu vermeiden.[144] Die Anmerkung, die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Dozenten sei bereits vor der „nationalen Erhebung […] vertrauensvoll“[145] gewesen und habe „den reibungslosen Übergang in die neuen Verhältnisse wirksam vorbereitet und erleichtert“[146], erscheint im Hinblick auf die Streitigkeiten mit rechten Studierenden bereits vor 1933 sehr fragwürdig.[147] Der Historiker Engehausen sieht darin die Bagatellisierung der „politischen Spannungen, die es in den Vorjahren zwischen der Universitätsleitung und den rechten Studenten gegeben hatte.“[148] Diese Bagatellisierung zeigt sich auch in späteren Abschnitten der Rede, in denen Andreas zwar einige „Streitfälle und Reibungen“[149] eingestand, diese aber eindeutig hinter die gemeinsamen Interessen der Dozenten- und Studentenschaft stellte. Unterstützend lobte Andreas „die Persönlichkeit“[150] des Studentenführers Scheel und leitete daraus „eine verantwortungsvolle Leitung der Studentenschaft und eine sachgemäße, menschlich erfreuliche Vertretung ihrer Wünsche“ [151] ab. Dies erscheint wie ein Hohn, wenn man bedenkt, dass Scheel wenige Tage später in der „Volksgemeinschaft“ eine Liste mit Namen von Studierenden veröffentlichte, die von der Universität ausgeschlossen werden sollten.[152] Von einer vertrauensvollen Vertretung kann somit nicht die Rede sein.

Des Weiteren bezeichnete Andreas die Universitäten als „Stätten des Widerstandes gegen den Marxismus.“[153] Jansen deutet dies wiederum als Zuspruch für den Nationalsozialismus, um durch ihn den Marxismus aufzuhalten.[154]

Trotz der Zustimmung für eine „Neugestaltung“ [155] der Universität, plädierte Andreas dafür die „Selbstverwaltung“ [156] der Universität unberührt zu lassen. Es lässt sich daraus schließen, dass er bereits eine neue Hochschulverfassung erwartete. Zudem warnte er die Jugend, komplett auf die „Erfahrungen“ [157] der Älteren zu verzichten. In diesem Abschnitt zeigte Andreas besonders deutlich, dass die Zugeständnisse an jenem Punkt endeten, an dem die eigene Existenz betroffen wäre.

Anschließend beschrieb Andreas in ausgeschmückten Worten, dass der „machtvolle Gedanke der Volksgemeinschaft“[158] die gesamte Universität, die Fakultäten und auch den Lehrstoff durchdringe und alle an „dem Werk völkischer Erziehung mitarbeiten“ [159] würden, um so einer Zersplitterung der Wissenschaften entgegenwirken zu können. Dazu gehöre nach Ansicht des Rektors der Ausbau der „Volkskunde, […] Vorgeschichte und Rassenkunde.“[160] Zugleich willigte Andreas ein, dass die Universität zur Erziehung eines neuen „Typ des politischen Menschen“[161] beitragen müsse und dementsprechend „Wehrsport“, „männliche […] Haltung und Opfersinn“ [162] berücksichtigt werden sollten. Im Sinne des nationalen Denkens schloss Andreas seine Rede ab, indem er auf das Ziel hinwies, durch gemeinsame Arbeit Deutschland wieder zu einem „freien Volk […] auf freiem Grund“[163] zu machen.

Insgesamt zeigt sich in der Rede vor allem die Befürwortung der Einigung zum Einheitsstaat und insbesondere des nationalen Aspekts der neuen Regierung. Dies verdeutlicht sich vor allem in der Verwendung nationalsozialistischer Parolen[164] wie der „nationalen Erhebung“ und die Betonung der außerordentlichen Leistung der neuen Regierung. Des Weiteren ist der Fokus, gemeinsame Interessen aufzuzeigen und gleichzeitig die rechten Studenten zu bestärken sehr deutlich zu erkennen. In der Position als Rektor müsste Andreas sein Einfluss bewusst gewesen sein.

2.2.2 Rede zur ersten Mensur in der Hirschgasse am 20. April 1933

Im Folgenden soll ein Zeitungsartikel über die Rede zur „ersten Mensur in der Hirschgasse“ herangezogen werden, der belegt, wie sich Andreas in außeruniversitären Veranstaltungen als Rektor präsentierte und wie er sich öffentlich zum Nationalsozialismus positionierte.

In der Zeitung „Heidelberger Tageblatt“ vom 20. April 1933 wurde die Rede „zur ersten Mensur“ nach der Lockerung des nach dem Ersten Weltkrieg bestehenden Mensurverbotes auf der Hirschgasse von Andreas inhaltlich wiedergegeben. Das „Heidelberger Tageblatt“, das 1937 verboten wurde, galt als konservative Zeitung.[165] Im Artikel wird beschrieben, wie Andreas die Aufhebung des Verbots, das „auf einer inneren Unwahrheit beruhe“ [166], begrüßte und aufgrund des Geburtstags von Adolf Hitler auf dessen Politik und Person einging. Er bezeichnete ihn laut Artikel als „wahre(n) Volkskanzler“ [167], dem die Beseitigung der Mainlinie gelungen war, wobei hier der wiedergegebene Wortlaut nahezu identisch zur Immatrikulationsrede vom 13. Mai 1933 ist (vgl. Kapitel 3.2.1). Dem fügte Andreas offenbar hinzu, dass ihm bei Themen zur Einigung der „Volksgemeinschaft [und dem] Reichsgedanken“ als Historiker stets dem „Jubel der akademischen Jugend gewiß gewesen“ [168] sei. Wie in der Immatrikulationsrede zeigt sich hier die Absicht des Rektors, die Interessen der Studenten hervorzuheben. In Bezug auf die Politik Hitlers verwendete er den nationalsozialistischen Begriff der „Gleichschaltung“[169] und den im Nationalsozialismus populären Begriff des „Reichsgedankens.“[170] Dabei wird der Begriff der „Gleichschaltung“ in positivem Kontext verwendet. Der Begriff wird eingeschlossen von der Darstellung jubelnder Jugendlicher, von der Ehrung Hitlers aufgrund der Beseitigung der Mainlinie und die damit verbundenen Stärkung des „Reichsgedankens.“[171]

Ein möglicher Beweggrund für diese außerordentlich positive Darstellung könnte unter anderem die Anwesenheit vieler Studenten gewesen sein, die vermutlich bereits radikalisiert waren. Diese Gesinnung lässt sich unter anderem aus dem Kontext der Rede erschließen. Darin enthalten ist die Information Andreas‘ an die Studierenden, die Heidelberger Studentenschaft sei in die Deutsche Studentenschaft aufgenommen worden, die bereits seit 1931 vom NS-Studentenbund geführt worden war.[172] Nach dem „Heidelberger Tageblatt“ fand dies „lebhaften Beifall.“ [173] Zu Beginn der Rede erwähnt Andreas laut Artikel zudem, „daß ein alter Freund der Studenten, Prof. Endemann, am Erscheinen verhindert sei.“ [174] Endemann war einer der Dozenten, die den Wahlaufruf am 3. März 1933 für Hitler unterzeichnet hatten, und war zudem offenbar nicht abgeneigt bei nationalsozialistischen Veranstaltungen zu reden.[175] Die Bezeichnung Endemanns als „alter Freund“[176] deutet somit auf die rechte Gesinnung der anwesenden Studenten hin, wie auch der Abschluss des Artikels, nach dem angeblich von den Versammelten auf Hitler getrunken und das Horst-Wessel-Lied gesungen wurde. [177] Geht man vom konservativen Charakter der Zeitung aus, spricht dies für die Anwesenheit vieler, die dem Nationalsozialismus nicht abgeneigt waren oder sich zumindest nicht öffentlich gegen ihn stellten. Dies würde auch zur allgemeinen Tendenz der rechten Positionierung der Studenten passen.[178] Daher liegt die Vermutung nahe, dass Andreas seine Rede bewusst in diesem propagandistischen Stil ausrichtete, um sich auch bei dieser Rede dem Beifall der Zuhörer gewiss zu sein.

Auffällig in seiner Rede sind die Beschreibungen der Männer Hitler und Hindenburg als die Verkörperungen des „Gedanken(s) der Volksgemeinschaft[179] und als „Vertreter des deutschen Kriegsheeres, dem Gefreiten, der auf dem Felde der Ehre geblutet habe.“ [180] Hitler wird hierbei als Verkörperung des deutschen Mannes, des Leids im Ersten Weltkrieg und der empfundenen Schmach hervorgehoben. Auch zeigt sich wiederum die Einschätzung des Ersten Weltkriegs und dem darauf folgenden Frieden als Schmach, die sich innerhalb der deutschen Gesellschaft bereits in der Weimarer Republik weit verbreitet wiederfand.[181] Weiter lobt er Hitler in den höchsten Tönen als

„Hüter und Wahrer der deutschen Waffenehre“, als „Repräsentant[en], die das Erbgut der historischen Überlieferung, das beste [sic!] der altpreußischen Staatsgesinnung, vertreten in der Großdeutschen Idee: Er [Andreas] feiere diese beiden Männer als die lebendigen Träger von Überlieferung bester Traditionskräfte der Geschichte und der Kraft des revolutionären Durchbruchs.“ [182]

Hierdurch kommt wiederum die Hoffnung auf die alte Stärke Deutschlands zum Tragen.

Besonders betrachtet werden muss in der Analyse der wiedergegebenen Rede die folgende Aufforderung an die Studenten „sich einmütig […] auf dem Wege der nationalen Ehre, der Würde und der vollen außenpolitischen Freiheit“[183] hinter Hitler und Hindenburg zu stellen. Dabei fällt die hohe Emotionalität auf, die das „Wir“, die Einmütigkeit und nationale Ehre betont, wobei die Autorität der Führungsspitze anerkannt werden sollte. Ein weiterer Punkt ist das Ziel der vollen außenpolitischen Freiheit. Diese bezieht sich, wie auch in der Immatrikulationsrede, auf die Auflagen des Versailler Vertrags. Als abschließende Aufforderung bestärkt Andreas seine vorherige Aussage mit dem Satz, „der deutsche Waffenstudent stelle sich hinter die beiden siegreichen Fahnen und könne nichts anderes sein, als Mitkämpfer für ein starkes Vaterland.“ [184] Hierin zeigt sich eine positive Wertung durch die Häufung der Begriffe wie „deutsch“, „siegreich“ und „stark.“ [185]

In dieser Rede zeigte wiederum Andreas seine Verbundenheit zum „Vaterland“ und Sympathie zum Nationalismus, insbesondere durch das Lob zur Reichseinigung. Aber auch die Verehrung Hindenburgs und Hitlers sind offen erkennbar. Die Sehnsucht nach einer starken, führenden Persönlichkeit klang bereits in der Immatrikulationsrede an. Zudem kommt hohe Emotionalität zum Ausdruck, mit der er die Jugend aufforderte, sich hinter Hitler zu stellen.

 

2.3 Die Denkschrift von Willy Andreas zur neuen Hochschulverfassung

Zum Ende seiner Rektoratszeit verfasste Andreas eine Denkschrift, die sich mit der am 21. August 1933 in Kraft tretenden Hochschulverfassung in Baden auseinandersetzte und an den Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gerichtet war.

In der Literatur finden sich hierzu sehr unterschiedliche Meinungen. Hält Heiber Andreas vor, sich lediglich selbst absichern zu wollen und keinen großen Mut aufgebracht zu haben, um diese Denkschrift zu verfassen,[186] geht Grün grundsätzlich davon aus, er habe die „Verfassung von 1933 […] überhaupt nicht“[187] begrüßt.

Der beigefügte Brief an Wacker, der sich auf die Denkschrift bezieht, fügt sich nahtlos in die bisherigen Intentionen Andreas‘ ein. Die Grundlage bilden Beteuerungen im Sinne der Volksgemeinschaft und der neuen Regierung zu handeln. Auch hier verwendete er mit der Bezeichnung der „nationalen Erhebung“[188] nationalsozialistisches Vokabular. Selbst seine Gedanken befänden sich auf der „gleichen nationalen Linie“ [189], wie es seine Werke zeigen würden. Auch hier ist wieder die Betonung der gemeinsamen Schnittmenge des nationalen Charakters deutlich erkennbar. Die Denkschrift habe er „nach reiflicher Überlegung und im vollen Gefühle [seiner] Verantwortung“[190] verfasst und bat um „Verständnis […] nicht in Allem“[191] mit der Hochschulordnung übereinzustimmen. Immer wieder unterstrich er kein Verfechter der alten Verfassung zu sein, dennoch rief er dazu auf die „wertvolle[n] Überlieferungsbestandteile“[192] zu berücksichtigen. Dabei empfinde er die „geistige Erneuerung“ [193] bedeutender als die „organisatorische Änderung.“[194] Hierbei dringt immer wieder der Protest gegen strukturelle Veränderungen durch. Diesen Protest relativierte Andreas jedoch selbst, indem er durch seine Aussage zugibt, eine Hochschulverfassung anzustreben, die dem „Führergedanken“[195] entspreche und im „Zeichen der Leitgedanken der nationalsozialistischen Staatsordnung“ [196] stehe.

Offensichtlich versuchte er zu verdeutlichen die Denkschrift, aus demselben Antrieb wie Wacker, aus „Sorge um das Wohl der deutschen Volksgemeinschaft“ [197] verfasst zu haben.

Letztlich benannte er im Anschreiben offen seine Intention der Denkschrift: Er wollte Verbesserungen anbringen und falls seine Vorschläge nicht beachtet werden sollten, zumindest sein „Gewissen erleichter[n].“[198]

Beachtet werden muss, dass Andreas bei dieser Aktion als Privatmann handelte und nicht aus seiner Position des Rektorenamtes oder im Auftrag des Senats oder gar im Namen der Universität Heidelberg. Dabei versuchte er zu vermeiden die Denkschrift als Protest wirken zu lassen und gab sich demnach als „unerbetener, freimütiger Ratgeber.“[199]

Seine Denkschrift gliederte er auf fünfzehn Seiten in zehn Abschnitte. Dabei ging er unter anderem auf die „Entstehung und Tragweite“[200] der Verfassung als auch ihren „Bezug auf Reich und Länder“[201] ein. Zum anderen thematisierte er die „Selbstverwaltung“[202] der Universität. Dann beschrieb er seine Bedenken zu den „Einzelbestimmungen“[203] der neuen Verfassung, bei denen er insbesondere auf das Amt des Rektors einging.

Zu Beginn seiner Denkschrift kritisierte Andreas die Einführung der Verfassung, die ohne Anhörung der Universitäten erfolgte. Dadurch sei seiner Ansicht nach nicht auf den „vorhandenen Erfahrungsschatz“[204] und die „freudige Bereitschaft der Hochschulen“[205], sich an der Verfassung zu beteiligen, eingegangen worden. Dabei sei es nicht das Eintreten der Verfassung selbst, was die Hochschulen schockiere, sondern vielmehr die „Vorbereitung, Art und Inhalt.“[206] Zusätzlich zu diesen Empfindungen bezweifelte Andreas die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der alten Verfassung, die lediglich durch eine Ministerialverordnung aufgehoben wurde. Dabei griff Andreas die Aussage Wackers auf, dass eine Umsetzung nur erfolgreich sein könne, „wenn die Hochschulreform einheitlich und umfassend im ganzen Reiche vorgenommen wird.“[207] Andreas wies dementsprechend auf eine Regelung der „Gesamtregierung“[208] hin. Dabei ging er auch auf die strengere Beschneidung der Selbstverwaltung innerhalb Badens im Vergleich zu Bayern oder auch Preußen ein.

Er begründete, das Ansehen der badischen Universitäten würde im Vergleich zu Bayern und Preußen leiden.[209] Mehrmals betonte Andreas begriffliche Unklarheiten, an denen er jedoch, da er kein Jurist sei, keine Kritik üben wolle, und riet dazu bei der juristischen Fakultät „Vorschläge […] über die endgültige Gestalt der Bestimmungen einzuholen.“[210]

Die Selbstverwaltung zu erhalten begründete Andreas, indem er sie als „Frucht des germanischen Genossenschaftsbetriebs“[211] und als „mehr als die Schöpfung des […] abgeschlossenen Zeitalters“[212] beschrieb. Durch die „überflüssige Vernichtung des Selbstverwaltungsrechts“ würde dem „deutschen Reichsgedanken […] ein Stoß versetzt“ [213] werden. Hieran zeigt sich, welche Strategie er auch im Folgenden seiner Denkschrift immer wieder verfolgte. Er versuchte gemeinsame Interessen zu vermitteln, um dadurch eine Legitimation der Selbstverwaltung zu erreichen. In diesem Falle durch die Verknüpfung der Selbstverwaltung mit deren germanischen Ursprungs. Dies findet sich auch in der Erläuterung, dass „Wahlen nicht immer ein Ausfluß  liberaler Staatsordnungen“ [214] seien, wobei er sich auf Zitate von Tacitus bezog. Diese Verweise auf Tacitus finden sich unter anderem auch im Abschnitt über das Rektorat, wobei Andreas den Rektor als Vorbild und nicht lediglich durch „Machtbefugnis“ [215] in der Universität verankert sah. Dabei sollte der Rektor das Bindeglied zwischen Staat und Universität darstellen, aber nicht lediglich zum „Organ des Behördenwillens“ [216] werden.

Die Lehr- und Forschungsfreiheit verteidigte Andreas unter dem Zugeständnis, dennoch innerhalb dieser Freiheit den „Verpflichtungen der Volksgemeinschaft und [des] Reich[s] gegenüber nach[zu]kommen“[217] und generell seien die „innere Freudigkeit und echtes Zutrauen […] stärkere Bundesgenossen einer Regierung als Angst.“[218] Diese Aussage ist eine der auffälligsten in der Denkschrift, da die Betonung der Angst deutlich wird, die zu Regimegehorsam statt zu ehrlicher Mitarbeit führt und vermutlich auch seine Gefühlslage widerspiegelt. Zudem bezeichnete er das Führerprinzip den Universitäten gegenüber als „wesensfremd.“ [219] In Bezug auf den vollständigen Entzug der Möglichkeit der Wahlen reagierte Andreas mit dem direkten Vorschlag, für das Rektorenamt dem Senat zumindest das „Vorschlagsrecht[220] von drei möglichen Kandidaten einzuräumen. Zudem sollte die Amtszeit des Rektors auf drei Jahre befristet sein. Wichtig erschien ihm die Forderung, die Berufung der Ordinarien und deren Mitspracherecht an Beschlüssen zu genehmigen.[221]

Auch in der Denkschrift wird die bisher verfolgte Haltung von Andreas erkennbar. Er versuchte, trotz immer wieder betonter Gleichgesinnung mit dem Staat dennoch seine Bedenken über die neue Hochschulverfassung zu äußern. Seine Kritik verpackte er dabei in Vorschläge, bei denen er jeweils empfahl, fachkundige Juristen zu Rate zu ziehen. Es wird deutlich, dass Andreas die Verfassung zwar grundlegend ablehnte, sie aber dennoch, entgegen der Annahme Grüns,[222] in einigen Punkten, wie beispielsweise der Zentralisierung der Verwaltung, unterstützte. Ob dies lediglich dem Selbstschutz diente, ist schwierig zu deuten.

Auf dieses Schreiben folgte scheinbar keine Antwort vonseiten des Ministeriums, stattdessen wurde eine Untersuchung eingeleitet, um die Empfänger der Denkschrift zu ermitteln[223] und Andreas‘ Bezüge im Verhältnis überdurchschnittlich gekürzt.[224] Daraus lässt sich schließen, dass für diese Art des Widerstandes der Nationalsozialismus bereits zu weit fortgeschritten war. Jedoch lässt sich auch anzweifeln, ob deutlichere Kritik zu Erfolg geführt hätte, da sich Andreas zum einen als Einzelperson zur Verfassung äußerte und zum anderen zu diesem Zeitpunkt bereits viele Parteikritiker und Verfolgte in Schutzhaft genommen worden waren. [225]

3. Fazit

Wie sich durch die Analysen der Quellen zeigt, war Willy Andreas zu Beginn der neuen Regierung dem Nationalsozialismus nicht grundlegend abgeneigt. Seine Reden sind gekennzeichnet durch nationale Gesinnung und die Hoffnung auf Wiedergutmachung der erlittenen Schmach des Ersten Weltkriegs.[226] Immer wieder zeichnet sich der Versuch ab, auf gemeinsame Interessen sowohl mit den Studierenden als auch der neuen Regierung hinzuweisen. Dabei stellte er vor allem die nationale Einigung und die Stärkung Deutschlands in den Mittelpunkt. Dies vereinfachte es Andreas, wie auch vielen anderen, die ohnehin vorhandene nationale Gesinnung noch etwas weiter in die nationalsozialistische Richtung zu verschieben und somit den Nationalsozialismus schneller zu akzeptieren.[227] Zudem ist auffällig, dass Andreas Hindenburg und Hitler sowie insbesondere die Leistungen der neuen Regierung in den höchsten Tönen lobte. Am bedenklichsten erscheint in beiden analysierten Reden der stete Aufruf an die Jugend, sich hinter die nationalsozialistische Bewegung zu stellen und beim Aufbau zu helfen. Solche Aussagen erwecken den Anschein, Andreas stehe komplett hinter dem Regime.

Auch wenn sich, wie in Kapitel 3.1 dargestellt, einzelne Sätze oder auch bestimmte Wortwahlen finden, die zwischen den Zeilen als Kritik am Nationalsozialismus gewertet werden könnten, werden diese innerhalb der sehr positiv gehaltenen Reden nicht deutlich. Einzige klare Bedenken finden sich in den Reden lediglich in Bezug auf die Selbstbestimmung der Universität.

Diese Interpretation spiegelt sich auch in seinem Handeln als Rektor wider. Bereits bei der Fahnenaktion zeigte sich seine Art des Protests. Nicht durch offenen und persönlichen Widerstand, sondern indirekt mit Verweis auf die Unrechtmäßigkeit verweigerte er das Hissen der Fahne. Seine Reaktionen gemeinsam mit dem Senat auf die Beurlaubungen und Entlassungen der Universitätsmitglieder machten oberflächlich betrachtet ebenfalls den Anschein, als ob er sich dem Nationalsozialismus beugte. Dennoch muss ihm der Versuch zugutegehalten werden, durch eine geplante Strategie, die wiederum auf die juristische Ebene bezogen war, möglichst viele Universitätsmitglieder möglichst lange an der Universität zu halten. Andreas agierte also im Hintergrund durchaus gegen einzelne Aktionen der Nationalsozialisten. Offene Kritik fand durch das Nichtabsenden des Entwurfs nicht statt. Inwiefern andere Reaktionen auf den Judenerlass oder auch auf das GWdB zum Erfolg geführt hätten, könnte durch einen Vergleich mit anderen Hochschulen betrachtet werden.

Der Vorwurf, Andreas hätte der Ernst der Lage bereits im April 1933 bewusst sein müssen,[228] erscheint nicht begründet, da er mit seiner Verzögerungsstrategie gemeinsam mit Aushandlungen der Ausnahmeregelungen durchaus für einen kurzen Zeitraum Erfolg hatte.

Fasst man die Aspekte aus den analysierten Quellen und der Situation in Heidelberg im Jahr 1933 zusammen, ergibt sich das Bild eines Mannes, der innerhalb seiner Position als Rektor versuchte seine Kollegen zu schützen. Jedoch stets vor dem Hintergrund seine Position als Rektor und seine Lehrstelle an der Universität zu bewahren und die Erfüllung seiner Interessen zu verfolgen.

Seine Beteuerung im Einleitungszitat, für seine Kollegen „ohne Rücksicht auf eigene Gefährdung eingetreten“ [229] zu sein, ist demnach überspitzt formuliert, denn seine eigene Position gefährdete er nicht. Dennoch muss beachtet werden, dass zum Beispiel ein Versenden eines Briefes mit Kritik, der als deutlicher Widerstand hätte gewertet werden können, unter Umständen nicht nur seine Position als Rektor, sondern auch die der anderen Senatsmitglieder gefährdet hätte.

In seiner letzten Aktion im Jahr 1933 als Rektor äußerte Andreas Bedenken zur neuen Hochschulverfassung in Baden. Auch wenn Andreas in dieser Denkschrift mehr Kritik wagte, blieb er dennoch seiner Strategie treu, indem er als Ratgeber aufzutreten versuchte. Da im September die „Gleichschaltung“ bereits weit fortgeschritten war, lässt sich vermuten, er wollte in dieser Situation sein Gewissen beruhigen, wie er es auch selbst, im Falle der Nichtbeachtung seiner Vorschläge, in der Denkschrift erwähnte.

Um wieder in sein Amt zu gelangen, verteidigte er sich vor dem amerikanischen Militärgericht damit, dass er „mit aller Kraft [darum] gerungen“[230]  habe die Selbstverwaltung zu erhalten. Für solch eine Aussage war sein Verhalten von Beginn an zu zaghaft. In seinen Reden gingen die Hinweise, die Selbstverwaltung zu erhalten, im Lob über die neue Regierung und das Betrauern der Schmach des Ersten Weltkriegs unter. Selbst die Denkschrift, die eigens für den Erhalt der Selbstverwaltung verfasst wurde, ist nicht deutlich als Protest gekennzeichnet, sondern eher als Verbesserung der neuen Verfassung. Dennoch ist Andreas im Jahr 1933 seiner Strategie treu geblieben. Er versuchte zumindest in seinem Rahmen, ohne seine eigene Position zu gefährden, vor allem juristische Argumente zu nutzen, um das Feld nicht ohne jedwede Kritik den Nationalsozialisten zu überlassen.

Bedenkt man zudem den psychischen Druck, der bereits vor 1933 durch unterschiedliche Aktionen, sei es durch Studierende, öffentliche Kritik in Zeitungen oder Erlasse der Ministerien aufgebaut wurde, erscheinen seine Handlungen in einem gewissen Rahmen nachvollziehbar.

Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf Quellen, die sich auf die öffentliche Repräsentation sowie die Reaktionen als Rektor auf die „Säuberung“ der Universitätsmitglieder beziehen. Um das Bild von Willy Andreas im Jahr 1933 weiter zu vervollständigen, bietet es sich an weitere Quellen im Bereich der Universität, aber insbesondere auch im „privaten Umfeld“ zu betrachten. Dazu könnten Belege über die Schaffung der Universität Heidelberg als Reichsuniversität, die Rede zur Einführung der Professur für Geschichte und Wehrkunde oder Briefwechsel mit verfolgten Freunden als Quellen dienen.

Da Andreas in seiner Position als Rektor keine Ausnahme darstellte, wäre ein weiterer sinnvoller Schritt, Andreas im Vergleich mit anderen Rektoren im Jahr 1933 zu betrachten.

Bibliographie

Quellen

  • Anfrage Andreas‘ bezüglich kommunistischer Studenten an anderen Universitäten, 12. Juni 1933, in: UAH B-8057/2.
  • Antrag auf Entlassung kommunistischer Studenten, 30. Mai 1933 Heidelberg, in: UAH B-8057/2.
  • Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  April 1933, GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.
  • Aufforderung dem Erlass Folge zu leisten, 13. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Aufforderung zur Umsetzung des Judenerlasses, 6. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Ausschluss kommunistischer Studenten, in: Volksgemeinschaft vom 1. Juni 1933.
  • Badischer Judenerlass: Karlsruher Zeitung, Nr. 81, 5. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Brief an Wacker betreffend Universitätsverfassung, 19. September 1933, in: UAH B-1011/4.
  • Denkschrift, 17. September 1933, in: UAH B-1011/4.
  • Einberufung zu einer dringenden Senatssitzung, 8. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Entwurf des Engeren Senats, 10. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Erlass des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung, in: RGBl. I 1933, S. 103, online via: Österreichische Nationalbibliothek <https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&size=45&page=228> [22.08.2015].
  • Fehrles Drängen auf die Durchführung, 28. April 1933, in: UAH B-3026/4b.
  • Fort mit Versailles, 28. Juni 1933, in: GLA N Andreas 756,1.
  • Fragebogen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen, 25. April 1933, in: RGBl. 1933 I, S. 225.
  • Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums: Reichsgesetzblatt, 7. April 1933, Deutsches Reichsgesetzblatt, Teil I, S. 226, online via: Österreichische Nationalbibliothek <https://alex.onb.ac.at/tab_dra.htm> [7.10.2015].
  • Hissen der Fahnen an Universitätsgebäuden, in: Volksgemeinschaft Nr. 59 vom 10. März 1933.
  • Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.
  • Liste der „nichtarischen“ Mitglieder der Universität, 20.April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Memorandum der Medizinischen Fakultät, 5. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA N Andreas 760,3.
  • Säuberung der Hochschulen, 11. Juli 1933, in: UAH B-8057/2.
  • Schreiben an das Ministerium in Bezug auf den Erlass bzw. dem GWdB, 6. Mai 1033, in: UAH B-3026/4b.
  • Schreiben an das Ministerium betreffend Judenerlass und GWdB, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Schreiben des Ministeriums an den engeren Senat. Betreffend Prof. Dr. Walter Jellinek, 20. April 1933, in: UAH B-3026/4b.
  • Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition hrsg. v. Thomas Fuchs. Mannheim 2010, S. 226, online via: <httpss://hopifrei.files.wordpress.com/2014/08/stgb-deutsches-kaiserreich1871-2009.pdf> [21.01.2016].
  • Telegramme an die Universitäten Berlin, Bonn und Dortmund, 8. April 1933, in: UAH B-3026/4a.
  • Telegramme der Universitäten Dortmund und Berlin an das Rektorat der Universität Heidelberg, in: B-3026/4a.
  • Verfassung der Universitäten Heidelberg und Freiburg, 21. August 1933, in: UAH B-1011/1.
  • Vorläufige Maßnahmen zur Vereinfachung der Hochschulverwaltung (Preußen), online via: Digitale Zeitschriftenarchiv <https://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PPN=ZDB985843438_0075&DMDID=DMDLOG_0423> [12.06.2015].

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  • Remy, Steven P.: The Heidelberg Myth. The Nazification and Denazification of a German University, Cambridge/ London 2002.
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  • Thamer, Hans-Ulrich: Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, 2005, online via: Bundeszentrale für politische Bildung <https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39544/machtergreifung?p=all> [05.12.2015].
  • Vézina, Birgit: „Die Gleichschaltung“ der Universität Heidelberg im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung, Diss., Heidelberg 1982.
  • Weckbecker, Arno: „Gleichschaltung der Universität? Nationalsozialistische Verfolgung Heidelberger Hochschullehrer aus rassischen und politischen Gründen, in: Auch eine Geschichte der Universität Heidelberg, hrsg. v. Karin Buselmeier/ Dietrich Harth/ Christian Jansen, Mannheim 1985, S. 273-292.
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  • Wolgast, Eike: Die Universität Heidelberg 1386-1986, Heidelberg 1986.
  • Wolgast, Eike: Geschichtswissenschaft in Heidelberg 1933-1945, in: Nationalsozialismus in den Kulturwissenschaften, hrsg. v. Hartmut Lehmann/ Otto Gerhard Oexle, Bd.1: Fächer – Milieus – Karrieren, Göttingen 2004, S. 145-168.
  • Wolgast, Eike: Die neuzeitliche Geschichte im 20. Jahrhundert, in: Geschichte in Heidelberg: 100 Jahre Historisches Seminar. 50 Jahre Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, hrsg. v. Jürgen Miethke, Berlin [u. a.] 1992, S. 127-158.
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  • Zeittafel zur Heidelberger Geschichte ab 1933, online via: Heidelberger Geschichtsverein <https://www.s197410804.online.de/Zeiten/1933.htm> [1.03.2016].

Fußnoten

[1] Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

[2] Vgl. Wolgast, Eike: Die neuzeitliche Geschichte im 20. Jahrhundert, in: Geschichte in Heidelberg: 100 Jahre Historisches Seminar. 50 Jahre Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, hrsg. v. Jürgen Miethke, Berlin [u. a.] 1992,  S. 149.

[3] Auf die Problematik des nationalsozialistisch propagierten Begriffs der „Gleichschaltung“, der Bagatellisierung für das Ziel der kompletten Unterwerfung sämtlicher Strukturen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologien, soll hier lediglich hingewiesen werden. Zur weiteren Diskussion dieses Themas vgl. Geiss, Imanuel: Begriffe. Die sachsystematische Dimension der Weltgeschichte (Geschichte griffbereit, 4), Gütersloh 2002, S. 975.

Im Folgenden wird der Begriff der „Gleichschaltung“ und weiteres nationalsozialistisches Vokabular in Anführungszeichen, aber im Verständnis der Nationalsozialisten verwendet.

[4] Vgl. Kalkmann, Ulrich: Die Technische Hochschule Aachen im Dritten Reich (1933-1945), Aachen 2003, S. 85;

Sellin, Volker: Die Universitätsleitung. Das Rektorat Andreas, Groh und Krieck 1933-1938, in: Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus, hrsg. v. Wolfgang Eckart/ Volker Sellin/ Eike Wolgast, Heidelberg 2006, S. 5.

[5] Verfassung der Universitäten Heidelberg und Freiburg, 21. August 1933, in: UAH B-1011/1.

[6] Vgl. Vézina, Birgit: „Die Gleichschaltung“ der Universität Heidelberg im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung, Diss., Heidelberg 1982, S. 21-23.

[7] Vgl. Peters, Christian/ Weckbecker, Arno: Auf dem Weg zur Macht. Zur Geschichte der NS-Bewegung in Heidelberg 1924-1934. Dokumente und Analysen, Heidelberg 1983, S. 239.

[8] Vgl. Mussgnug, Dorothee: Die Universität zu Beginn der Nationalsozialistischen Herrschaft, in: Semper Apertus, Sechshundert Jahre Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1386-1986, Festschrift in sechs Bänden, hrsg. v. Wilhelm Doerr, Bd. 3: Das zwanzigste Jahrhundert 1918-1985, Heidelberg 1985, S. 467.

[9] Vgl. Wolgast, Eike: Das zwanzigste Jahrhundert, in: Semper Apertus, Sechshundert Jahre Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1386-1986, Festschrift in sechs Bänden, hrsg. v. Wilhelm Doerr, Bd. 3, Das zwanzigste Jahrhundert 1918-1985, Heidelberg 1985, S. 16; Vézina 1982, S. 21.

[10] Vgl. Vézina 1982, S. 21; Mussgnug 1985, S. 467.

[11] Mussgnug 1985, S. 468.

[12] Vgl. jansen, Christian: Professoren und Politik. Politisches Denken und Handeln der Heidelberger Hochschullehrer 1914-1935 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 99), Göttingen 1992, S. 242.

[13] Vgl. Kühlmann, Wilhelm: Germanistik und Deutsche Volkskunde, in: Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus, hrsg. v. Wolfgang Eckart/ Volker Sellin/ Eike Wolgast, Heidelberg 2006, S. 355.

[14] Vgl. Mussgnug 1985, S. 468.

[15] Vgl. Sellin 2006, S. 5.

[16] Badischer Judenerlass: Karlsruher Zeitung, Nr. 81, 5. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[17] Ebd.

[18] Aufforderung zur Umsetzung des Judenerlasses, 6. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[19] Nachfolgend abgekürzt GWdB.

[20] Vgl. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums: Reichsgesetzblatt, 7. April 1933, Deutsches Reichsgesetzblatt, Teil I, online via: Österreichische Nationalbibliothek < https://alex.onb.ac.at/tab_dra.htm> [7.10.2015].

[21] Vgl. Wolgast, Eike: Das zwanzigste Jahrhundert, in: Semper Apertus, Sechshundert Jahre Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1386-1986, Festschrift in sechs Bänden, hrsg. v. Wilhelm Doerr, Bd. 3, Das zwanzigste Jahrhundert 1918-1985, Heidelberg 1985, S. 16.

[22] Verfassung der Universitäten Heidelberg und Freiburg, 21. August 1933, in: UAH B-1011/1.

[23] Vgl. Ebd.; Vorläufige Maßnahmen zur Vereinfachung der Hochschulverwaltung (Preußen), online via: Digitale Zeitschriftenarchiv <https://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PPN=ZDB985843438_0075&DMDID=DMDLOG_0423>  [12.06.2015].

[24] Vgl. Verfassung der Universitäten Heidelberg und Freiburg, 21. August 1933, in: UAH B-1011/1.

[25] Hildebrand, Klaus: Universität im „Dritten Reich“ in: Zwischen Wissenschaft und Politik. Studien zur deutschen Universitätsgeschichte. Festschrift für Eike Wolgast zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Armin Kohnle/ Frank Engehausen, Stuttgart 2001, S. 196.

[26] Vgl. Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

[27] Wolgast 1992, S. 149.

[28] Vgl. Wolgast, Eike: Mittlere und Neuere Geschichte Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus, hrsg. v. Wolfgang Eckart / Volker Sellin / Eike Wolgast, Heidelberg 2006, S. 514.

[29] Drüll, Dagmar: Willy Andreas, in: Heidelberger gelehrten Lexikon 1803-1932, hrsg. v. Dagmar Drüll, Heidelberg [u. a.] 2. Auflage (In Vorbereitung).

[30] Wolgast, Eike: Geschichtswissenschaft in Heidelberg 1933-1945, in: Nationalsozialismus in den Kulturwissenschaften, hrsg. v. Hartmut Lehmann/ Otto Gerhard Oexle, Bd.1: Fächer – Milieus – Karrieren, Göttingen 2004, S. 151.

[31] Vgl. Wolgast 1992, S. 141.

[32] Ebd.

[33] Ebd.

[34] Vgl. Remy, Steven P.: The Heidelberg Myth. The Nazification and Denazification of a German University, Cambridge/ London 2002, S. 187.

[35] Die Darstellung der Zeitung „Volksgemeinschaft“ stimmt mit der Schilderung der Petition Andreas von 1946 überein. Bedacht werden muss hier jedoch, dass dies auch aus persönlichem Interesse ähnlich geschildert wurde, um seine Unschuld  zu bestärken. vgl. Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

[36] Hissen der Fahnen an Universitätsgebäuden, in:  Volksgemeinschaft Nr. 59 vom 10. März 1933.

[37] Ebd.

[38] Vgl. Sellin 2006, S. 17.

[39] Vgl. Petition: Darstellung der Sache der Personalien des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

[40] Vgl. Erlass des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung, in: RGBl. I 1933, S. 103, online via: Österreichische Nationalbibliothek <https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&size=45&page=228> [22.08.2015].

[41] Vgl. Vézina 1982, S. 25.

[42] Hissen der Fahnen an Universitätsgebäuden, in: Volksgemeinschaft Nr. 59 vom 10. März 1933.

[43] Sellin 2006, S. 17.

[44] Vgl. Einberufung zu einer dringenden Senatssitzung, 8. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[45] Vgl. Telegramme an die Universitäten Berlin, Bonn und Dortmund, 8. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[46] Telegramme der Universitäten Dortmund und Berlin an das Rektorat der Universität Heidelberg, in: UAH B-3026/4a.

[47] Ebd.

[48] Sellin 2006, S. 7.

[49] Memorandum der Medizinischen Fakultät, 5. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[50] Ebd.

[51] Vgl. Ebd.

[52] Vgl. Sellin 2006, S. 7.

[53] Entwurf des Engeren Senats, 10. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[54] Ebd.

[55] Ebd.

[56] Ebd.

[57] Ebd.

[58] Vgl. Mussgnug 1985, S. 469; Sellin 2006, S. 7; Vézina 1982, S. 35.

[59] Fragebogen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[60] Vézina 1982, S. 35.

[61] Wolgast, Eike: Die Universität Heidelberg 1386-1986, Heidelberg 1986, S. 147.

[62] Vgl. Vézina 1982 S. 21; Mussgnug 1985, S. 467.

[63] Sellin 2006, S. 6f.

[64] Vgl. Jansen 1992, S. 243.

[65] Hoffnungen, die Andreas an die neue Regierung richtete sind in Kapitel 3.2.1 aufgeschlüsselt. Dazu zählten unter anderem die Herstellung der „nationale Einheit“ und die Überwindung der wirtschaftlichen Krise.

[66] Vgl. Mussgnug 1985, S. 469.

[67] Vgl. Weckbecker, Arno: „Gleichschaltung der Universität? Nationalsozialistische Verfolgung Heidelberger Hochschullehrer aus rassischen und politischen Gründen, in: Auch eine Geschichte der Universität Heidelberg, hrsg. v. Karin Buselmeier/ Dietrich Harth/ Christian Jansen, Mannheim 1985, S. 276f.

[68] Vgl. Schreiben an das Ministerium betreffend Judenerlass und GWdB, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[69] § 4, Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, in:  Reichsgesetzblatt vom 7. April 1933, Deutsches Reichsgesetzblatt, Teil I, online via: Österreichische Nationalbibliothek < https://alex.onb.ac.at/tab_dra.htm> [7.10.2015].

[70] Ebd.

[71] Vgl. Jansen 1992, S. 244.

[72]Vgl. § 4, GWdB.

[73] Vgl. Aufforderung dem Erlass Folge zu leisten, 13. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[74] Vgl. Sellin 2006, S. 8.

[75] Vgl. Liste der „nichtarischen“ Mitglieder der Universität, 20.April.1933, in: UAH B-3026/4a.

[76] Vgl. Fragebogen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[77] Vgl. Schreiben des Ministeriums an den engeren Senat. Betreffend Prof. Dr. Walter Jellinek, 20. April 1933, in: UAH B-3026/4b.

[78] Schreiben an das Ministerium in Bezug auf den Erlass bzw. dem GWdB, 6. Mai 1033, in: B-3026/4b.

[79] Der Verfasser des Briefes konnte nicht entziffert werden. Vézina weist ihm Erdmannsdörffer zu, jedoch erscheint die Unterschrift hierfür viel zu kurz.

[80] Fehrles Drängen auf die Durchführung, 28. April 1933, in: UAH B-3026/4b.

[81] Vgl. Schreiben an das Ministerium betreffend Judenerlass und GWdB, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[82] Schreiben an das Ministerium betreffend Judenerlass und GWdB, 11. April 1933, in: UAH B-3026/4a.

[83] Vgl. Fehrles Drängen auf die Durchführung, 28. April 1933, in: UAH B-3026/4b.

[84] Vgl. Vézina 1982, S. 29.

[85] Vgl. Jansen 1992, S. 244.

[86] Vgl. Wolgast, Eike: Die Universität Heidelberg 1386-1986, Heidelberg 1986, S. 147.

[87] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[88] Ebd.

[89] Ebd.

[90] Ebd.

[91] Ebd.

[92] Ebd.

[93] Jansen 1992, S. 187.

[94] Vgl. Ebd., S. 234.

[95] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[96] Jansen 1992, S. 234.

[97] Vgl. Jansen 1992, S. 234.

[98] Vgl. Fort mit Versailles, 28. Juni 1933, in: GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[99] Vgl. Kapitel 2.2.

[100] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas,  in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[101] Ebd.

[102] Ebd.

[103] Ebd.

[104] Vgl. Bracher, Karl Dietrich: Die Gleichschaltung der deutschen Universität, in: Nationalsozialismus und die Deutsche Universität (Universitätstage, 1966), Berlin 1966, S. 127.

[105] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas,  in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[106] Ebd.

[107] Ebd.

[108] Ebd.

[109] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas,  in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[110] Ebd.

[111] Ebd.

[112] Ebd.

[113] Vgl. Wolgast, Eike: Die Universität. Die Studierenden, in: Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus, hrsg. v. Wolfgang Eckart/ Volker Sellin/ Eike Wolgast, Heidelberg 2006, S. 60f.; Grüttner, Michael: Studenten im Dritten Reich, Paderborn [u. a.] 1995, S. 69.

Mit der Rolle der Studenten in der Phase 1933 beschäftigte sich Michael Grüttner ausführlich in seinem Werk „Studenten im Dritten Reich“ in Kapitel 2. Vgl. Grüttner, Michael: Studenten im Dritten Reich, Paderborn [u. a.] 1995.

[114] Vgl. Antrag auf Entlassung kommunistischer Studenten, 30. Mai 1933 Heidelberg, in: UAH B-8057/2.

[115] Vgl. Anfrage Andreas‘ bezüglich kommunistischer Studenten an anderen Universitäten, 12. Juni 1933, in: UAH B-8057/2.

[116] Vgl. Säuberung der Hochschulen, 11. Juli 1933, in: UAH B-8057/2.

[117] Vgl. Mussgnug 1985, S. 468.

[118] Vgl. Kapitel 3.1.1.

[119] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[120] Ebd.

[121] Ebd.

[122] Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition hrsg. v. Thomas Fuchs. Mannheim 2010, S. 226, online via: <httpss://hopifrei.files.wordpress.com/2014/08/stgb-deutsches-kaiserreich1871-2009.pdf> [21.01.2016].

[123] Ebd.

[124] Brockhaus Kleines Konversations-Lexikon, Bd. 2, Leipzig 51911, S. 893, online via: Zeno <https://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Unwiderstehliche+Gewalt>  [21.01.2016].

[125] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[126] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[127] Ebd.

[128] Vgl. Ebd.

[129] Vgl. Bracher 1966, S. 128.

[130] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[131] Ebd.

[132] Ebd.

[133] Ebd.

[134] Vgl. Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen, 25. April 1933, in: RGBl. 1933 I, S. 225.

[135] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas,  in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[136] Vgl. Bracher 1966, S. 127.

[137] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[138] Vgl. Wolgast, Eike: Geschichtswissenschaft in Heidelberg 1933-1945, in: Nationalsozialismus in den Kulturwissenschaften, hrsg. v. Hartmut Lehmann/ Otto Gerhard Oexle, Bd.1: Fächer – Milieus – Karrieren, Göttingen 2004, S. 151.

[139] Vgl. Bracher 1966, S. 127.

[140] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[141] Ebd.

[142] Ebd.

[143] Ebd.

[144] Vgl. Vézina 1982, S. 19.

[145] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[146] Ebd.

[147] Vgl. Vézina 1982, S. 19.

[148] Engehausen, Frank: Akademische Feiern an der nationalsozialistischen Universität, in: Die Universität Heidelberg im Nationalsozialismus, hrsg. v. Wolfgang Eckart/ Volker Sellin/ Eike Wolgast, Heidelberg 2006, S. 135.

[149] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[150] Ebd.

[151] Ebd.

[152] Vgl. Ausschluss kommunistischer Studenten, in: Volksgemeinschaft vom 1. Juni 1933.

[153] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[154] Vgl. Jansen 1992, S. 188.

[155] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[156] Ebd.

[157] Ebd.

[158] Ebd.

[159] Ebd.

[160] Ebd.

[161] Immatrikulationsrede von Rektor Professor Dr. Andreas, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, Sonderdruck vom 15. Mai 1933.

[162] Ebd.

[163] Ebd.

[164] Vgl. Thamer, Hans-Ulrich: Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, 2005, online via: Bundeszentrale für politische Bildung <https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39544/machtergreifung?p=all> [05.12.2015].

[165] Vgl. Zeittafel zur Heidelberger Geschichte ab  1933, online via: Heidelberger Geschichtsverein <https://www.s197410804.online.de/Zeiten/1933.htm>  [1.03.2016].

[166] Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  20. April 1933 GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[167] Ebd.

[168] Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  20. April 1933 GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[169] Ebd.

[170] Ebd.

[171] Ebd.

[172] Vgl. Ebd.

[173] Ebd.

[174] Ebd.

[175] Vgl. Wolgast 1985, S. 23.

[176] Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten,  in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  20. April 1933 GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[177] Vgl. Ebd.

[178] Vgl. Vézina 1982, S. 19f.

[179] Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  20. April 1933 GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[180] Ebd.

[181] Vgl. Bracher 1966, S. 128.

[182] Auf der Hirschgasse wird wieder gefochten, in: Heidelberger Tageblatt, Nr. 32 vom  20. April 1933 GLA Karlsruhe N Andreas 756,1.

[183] Ebd.

[184] Ebd.

[185] Ebd.

[186] Heiber, Helmut: Universität unterm Hakenkreuz, Teil 2: Die Kapitulation der Hohen Schulen. Das Jahr 1933 und seine Themen, Bd. 1, München 1994, S. 284.

[187] Grün, Bernd: Der Rektor als Führer? Die Universität Freiburg i. Br. von 1933 bis 1945 (Freiburger Beiträge zur Wissenschafts- und Universitätsgeschichte, 4), Freiburg/München 2010, S. 110.

[188] Brief an Wacker betreffend Universitätsverfassung, 19. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[189] Ebd.

[190] Ebd.

[191] Ebd.

[192] Ebd.

[193] Ebd.

[194] Ebd.

[195] Brief an Wacker betreffend Universitätsverfassung, 19. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[196] Ebd.

[197] Ebd.

[198] Ebd.

[199] Ebd.

[200] Denkschrift, 17. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[201] Ebd.

[202] Ebd.

[203] Ebd.

[204] Ebd.

[205] Ebd.

[206] Ebd.

[207] Verfassung der Universitäten Heidelberg und Freiburg, 21. August 1933, in: UAH B-1011/1.

[208] Denkschrift, 17. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[209]Vgl. Denkschrift, 17. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[210] Ebd.

[211] Ebd.

[212] Ebd.

[213] Ebd.

[214] Ebd.

[215] Ebd.

[216] Ebd.

[217] Ebd.

[218] Ebd.

[219] Denkschrift, 17. September 1933, in: UAH B-1011/4.

[220] Ebd.

[221] Vgl. Ebd.

[222] Vgl. Grün 2010, S. 110.

[223] Vgl. Wolgast 1985, S. 22.

[224] Vgl.  Jansen, Christian: Auf dem Mittelweg nach rechts. Akademische Ideologie und Politik zwischen 1914 und 1933, in: Auch eine Geschichte der Universität Heidelberg, hrsg. v. Karin Buselmeier/ Dietrich Harth/ Christian Jansen, Mannheim 1985, S. 188.

[225] Vgl. Weckbecker 1985, S. 279f.

[226] Vgl. Wolgast 2004, S. 153.

[227] Vgl. Ebd.

[228] Vgl. Weckbecker, 1985, S. 279f.

[229] Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

Bei den Aussagen innerhalb der Petition muss berücksichtigt werden, dass Andreas hierbei versuchte seine Lehrtätigkeit zurückzuerhalten. Daher ist die übertriebene Darstellung seiner Mannhaftigkeit im Kampf gegen die nationalsozialistischen Aktionen nachvollziehbar.

[230] Petition: Darstellung des Antragstellers, 1. April 1946, in: GLA Karlsruhe N Andreas 760,3.

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