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Schuldenmacherei, Liebschaften in der Lehrerschaft und Vorliebe für gute Weine – die bizarre Karriere des Altparteigenossen und Kreisoberschulrats Emil Gärtner

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, das für die Nationalsozialisten ein zentrales Werkzeug für ihren Machtausbau war, suggerierte in seinem Titel und in einzelnen Paragraphen, dass sich in den Jahren der Weimarer Republik Missstände im öffentlichen Dienst ausgebreitet hätten und in beträchtlicher Zahl fachlich unqualifizierte Kandidaten in die Beamtenlaufbahn gelangt seien. Diese offenkundige politische Zwecklegende fiel insofern auf die Nationalsozialisten zurück, als sie fortan in ihrer Beamtenpolitik an den im Gesetz genannten Maßstäben – für die „Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung“ – nicht ohne weiteres vorbeikamen. Das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 wiederholte die Vorbildungsforderung folglich (§ 26), wenngleich sie dort in der Vielzahl anderer Ansprüche politischer und charakterlicher Art an die Beamten eher im Hintergrund stand. Die persönliche Lebensführung des Beamten nahm das Gesetz gleich in § 3 in den Blick mit der Forderung, er habe sich durch „sein Verhalten in und außer dem Amte“ der „Achtung und des Vertrauens, die seinem Berufe entgegengebracht werden, würdig zu zeigen. Er darf nicht dulden, daß ein seinem Hausstande angehörendes Familienmitglied eine unehrenhafte Tätigkeit ausübt“.

Emil Gärtner

Emil Gärtner (aus: GLA 465 d 1560) | Klicken zum Vergrößern

Dass sich in der Praxis Abweichungen von der Norm ergaben, mithin nicht alle Beamten dem nationalsozialistischen Leitbild eines politisch systemtreuen, fachlich qualifizierten und charakterlich einwandfreien Staatsdieners entsprachen, ist kein überraschender Befund; gleichwohl verdienen Einzelfälle Aufmerksamkeit, wenn die Normabweichungen so groß waren, dass sie die Frage aufwerfen, ob für die Dienstvorgesetzten die Leitbilder überhaupt von Bedeutung waren. Einen solchen Fall bietet der politische und berufliche Weg des Volksschullehrers und Altparteigenossen der NSDAP Emil Gärtner, wie er sich in einer aus dem Gaupersonalamt der badischen NSDAP überlieferten Personalakte widerspiegelt.

Emil Gärtner, Geburtsjahrgang 1893, hatte nach einer abgebrochenen kaufmännischen Lehre zunächst das Vorseminar in Lahr und seit 1912 das Lehrerseminar in Heidelberg besucht und war nach den 1915 und 1918 absolvierten Kandidaten- und Dienstprüfungen in den badischen Volksschuldienst eingetreten. An verschiedenen Schulen war er zunächst als Unterlehrer, seit 1924 als Hauptlehrer beschäftigt. Sein beruflicher Werdegang geriet dann aus politischen Gründen ins Stocken: Gärtner trat 1929 in die NSDAP ein und betätigte sich dort sogleich als Redner, woraufhin er von seiner vorgesetzten Behörde laut eigener Aussage „verfolgt“ wurde. In einem 1937 verfassten Lebenslauf hielt er dazu fest: „Ich wurde zu mehreren Geldstrafen, einer Strafversetzung und nach wiederholter Dienstenthebung zur Versetzung in den Ruhestand verurteilt. Im Ruhestand war ich vom 18. Juni 1932 bis zum 1. April 1933“. Dass Gärtner unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme rehabilitiert wurde, überrascht nicht. Er wurde in seiner früheren Funktion als Hauptlehrer an der Volksschule in Kehl wiedereingesetzt, und weitere Karriereschritte folgten rasch: Am 1. September 1933 wurde er Schulrat in Emmendingen und nochmals vier Monate später, am 1. Januar 1934, Kreisschulrat in Baden-Baden. Inwiefern Emil Gärtner bei diesem Aufstieg davon profitierte, dass sein Dienstvorgesetzter im badischen Kultusministerium sein jüngerer Bruder Karl war, ließ sich bislang aus den Akten nicht rekonstruieren – dass die verwandtschaftlichen Bande zu dem frisch gekürten Ministerialrat und Leiter der Volksschulabteilung ihm eher genutzt als geschadet haben dürften, ist aber anzunehmen.

Trotz des beachtlichen Aufstiegs zeigte sich Emil Gärtner unzufrieden und wurde bereits im Juni 1934 bei Kultusminister Otto Wacker vorstellig mit der Bitte, ihm die Stelle eines Kreisoberschulrats zuzuweisen. Sein bisheriges Gehalt reiche nicht aus, da Baden-Baden eine der teuersten badischen Städte sei und er in seiner dienstlichen Funktion erhöhte Repräsentationspflichten habe. Zugleich deutete er an, von Schulden belastet zu sein. Durch seinen „rastlosen Einsatz in der Kampfzeit“ sei seine Familie „wirtschaftlich und seelisch in große Not“ gekommen, teilte er dem Kultusminister mit und erinnerte ihn an seine Verdienste um die Partei: „Es ist eine feststehende Tatsache, daß ich der meistverfolgte Volksschullehrer im alte Staate war. Als Gauredner (heute über 800 Versammlungen), Fraktionsführer der Kreisratsfraktion (von November 1930 bis September 1933), sowie als Schriftleiter der Führerbeilage ‚Das Hanauerland‘ stand ich jahrelang in vorderster Kampflinie. … Ich habe das Letzte an Kraft und Gesundheit geopfert und, obwohl ruhebedürftig, stehe ich seit Monaten wieder fast Abend für Abend draußen in Versammlungen und kämpfe, wie früher, für unsere Idee“. Unmittelbarer Erfolg war Emil Gärtners Anliegen nicht beschieden, sei es, weil Kultusminister Wacker vor einer weiteren Gunsterweisung an den Bruder seines Ministerialrats zurückscheute, sei es, weil keine passende Planstelle frei war. Erst zwei Jahre später, im Juli 1936, erfolgte die erwünschte Ernennung zum Kreisoberschulrat.

Gärtners Lebenslauf

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Die damit einhergehende Gehaltsaufbesserung kam allerdings zu spät, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des nunmehrigen Kreisoberschulrats nachhaltig zu verbessern. In seinem Schulamtsbezirk war Emil Gärtner inzwischen zu einer veritablen Skandalfigur geworden, glaubt man der Einschätzung des Gauamtsleiters (Amt für Erzieher) bei der Kreisleitung Baden-Baden – Rastatt, Hermann Mampell, der sich im November 1936 mit einer Beschwerde an Karl Gärtner wandte – nicht in dessen Funktion als Ministerialrat im Kultusministerium, sondern als Gauwalter des Nationalsozialistischen Lehrerbundes, aus dem Emil Gärtner nach Mampells Ansicht ausgeschlossen werden sollte. Zur Begründung brachte Mampell vor: „Dein Bruder hat so viel Schulden bei ihm dienstlich Unterstellten und hat auch Beziehungen zu Frauen von Lehrern seines Amtskreises gehabt und hat sie noch, die besonders belastender Umstände wegen nicht tragbar sind. Die ganze Lehrerschaft seines Amtsbereiches weiß davon und spricht darüber. Auch landauf und landab werden diesbezügliche Bemerkungen gemacht“. Den Ausschluss aus dem Nationalsozialistischen Lehrerbund hielt Mampell für unumgänglich, da es „für das Ansehen des NSLB und der Partei“ unmöglich sei, „das Geschehene zu übergehen“. Er stellte darüber hinaus aber auch Emil Gärtners Dienststellung als Kreisoberschulrat in Frage, da ein „Vorgesetzter, der sein Amt so mißbraucht, nicht mehr zu halten“ sei, und appellierte an Karl Gärtner: „Auch ist mir Deine eigene Person zu schade dafür, daß man Dich von unkundiger Seite damit belastet, daß Du das Verhalten Deines Bruders decken würdest, weil er alter Pg. sei“.

Eine Reaktion Karl Gärtners hierauf ist in der Parteipersonalakte seines Bruders nicht überliefert. In der Chronologie folgt dort dem Schreiben vom November 1936 eine förmliche Erneuerung des Ausschlussantrags vom September 1937, den Mampell dieses Mal nicht an Karl Gärtner persönlich, sondern an die Gauwaltung des Nationalsozialistischen Lehrerbundes richtete. Mampell präzisierte die bereits im Vorjahr vorgebrachten Vorwürfe wie folgt: Emil Gärtners „Art des Schuldenmachens“ sei „nach bürgerlichem und Beamtenrecht strafbar“, unter anderem wechsele er „nach seiner Verschuldung seine Tankstellen und Wirtschaften“ und lasse sich dort, wo er Schulden habe, „nie mehr sehen“. Unter der Schuldenmacherei leide auch Gärtners Frau, die er nicht nur oft „ohne ausreichenden Unterhalt“ lasse, „sodass man ihr von aussen her Unterstützung geben muss“, sondern er schlage sie auch „in brutalster Weise und hintergeht sie so deutlich, daß das Gespräch weiter Kreise der Bevölkerung voll Entrüstung an der Tagesordnung ist“. Ferner habe Gärtner mehrfach Geld entliehen „von Unterstellten seiner Dienststellen und von ihm unterstellten Lehrern …, ohne es zurückzuzahlen“. Neben diesen straf- beziehungsweise beamtenrechtlich relevanten Tatbeständen führte Mampell dann auch noch Verhaltensweisen an, die das Ansehen des Nationalsozialistischen Lehrerbundes beschädigten und schon für sich genommen den Ausschluss Gärtners rechtfertigten: Er gebe durch „seine eheliche Untreue ein sehr schlechtes Beispiel“, zumal er seine „Liebschaft innerhalb der ihm unterstellten Lehrerschaft“ suche, und allgemein sei sein Verhalten „herrschsüchtig, für die Lehrerschaft demütigend und nach außen hin oft verächtlichmachend“.

Gärtners Schulden

Schuldenverzeichnis Emil Gärtnes vom 2. August 1939 (aus: GLA 235 38208) | Klicken zum Vergrößern

Dem Antrag ließ Mampell kurz darauf ein persönliches Schreiben an Karl Gärtner folgen, in dem er ihn nachdrücklich aufforderte, seinem Bruder die schützende Hand zu entziehen. „Wie Du sagst, hat Dein Bruder lange Jahre die Lebensfreude Deines Vaters getrübt und seine Lebenskraft geschwächt. Deine Mutter hat mit ihrem Sohne gebrochen. Wenn eine Mutter dazu gezwungen wird, muß es jeder verstehen, daß Du ebenfalls auch äußerlich das vollziehst, was innerlich längst der Fall ist. Durch diese Lösung mußt Du Dich von dieser Belastung durch Deinen Bruder befreien. Du sagst selbst, daß Du durch ihn persönlich und in Deiner dienstlichen Arbeit aufs schwerste belastet bist, daß Du schon sehr viel darunter gelitten hast und gesundheitlich zusammenzubrechen drohst. Sinn hat nur, und es ist Pflicht Deiner Familie, dem Staat und der Partei gegenüber, daß Du diesen harten Nackendruck hart abschüttelst. Nur dann kannst Du wieder frei nach Deiner inneren Stimme und nach den gerechten Erfordernissen Deines Amtes handeln“.

Mit diesem persönlichen Schreiben erreichte Mampell das Gegenteil des Erhofften, wie ein von ihm erstelltes Gedächtnisprotokoll einer Aussprache im November 1937 illustriert, an der neben Karl Gärtner und Mampell noch drei weitere Funktionäre des Nationalsozialistischen Lehrerbundes teilnahmen – ein sechster prospektiver Gesprächsteilnehmer „war an diesem Tag in den Nerven zusammengebrochen“. Gärtner brachte dabei seine Verärgerung über Mampells persönliches Schreiben zum Ausdruck, das er als Vertrauensbruch wertete, da er ihm gesprächsweise Mitgeteiltes nun als Argumente gegen seinen Bruder verwende. Würde Mampell von dem Brief „anderweitig Gebrauch machen“, wäre dies „unanständig“, meinte Gärtner und warnte Mampell, dass der „Schuß nach hinten losgehen“ könne, sollte er „anderweitig Schritte unternehmen“. In der Sache brachte Gärtner nur das Prinzip Hoffnung vor und verwies auf ein gerade anlaufendes Entschuldungsverfahren seines Bruders, das nun durch den Ausschlussantrag torpediert werde. Der intransigenten Haltung des Gauwalters hatte Mampell offenkundig nichts entgegenzusetzen, so dass der Ausschlussantrag zurückgezogen wurde gegen Gärtners Zusicherung, die Entschuldung „energisch beschleunigt“ vorwärtszutreiben und den skandalträchtigen Kreisoberschulrat in einen anderen Schulamtsbezirk zu versetzen.

Wegen der Höhe der Schulden Emil Gärtners ließ sich das Verfahren allerdings nicht rasch abwickeln; auch bedurfte es massiver Unterstützung seiner vorgesetzten Behörde, um seine finanzielle Situation überhaupt wieder halbwegs in den Griff zu bekommen: Am 27. November 1938 bewilligte Kultusminister Wacker Emil Gärtner zur Beseitigung der Not, in die er „durch seinen Einsatz in der Kampfzeit“ geraten sei, eine einmalige Unterstützung in Höhe von 7.000 Reichsmark – dies dürfte annähernd einem Jahresgehalt eines Kreisoberschulrats entsprochen haben –, und ein Jahr später erhielt er noch ein Darlehen in Höhe von 6.000 Reichsmark aus Mitteln des Pfälzer katholischen Schulfonds. Bei der Entschuldung bot das Kultusministerium nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch personelle Unterstützung, denn die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Abwicklung der Zahlungen übernahm ein Regierungsoberinspektor aus der Verwaltungsabteilung der Behörde. Zu einer nachhaltigen Änderung seiner Lebensweise scheint Emil Gärtner, so zumindest der Eindruck, der sich bei der Lektüre seiner Parteipersonalakte aufdrängt, durch das Entschuldungsverfahren nicht veranlasst worden zu sein: Am Jahresende 1938 erhob Hans Rothacker, Kreisleiter der NSDAP in Bühl, bei der Gauleitung Klage gegen diesen und forderte seine Entlassung aus dem Staatsdienst, da er die Anforderungen, „die an einen anständigen, nationalsozialistischen Beamten gestellt werden müssen“, nicht erfülle, und im Juni 1939 strengte Emil Gärtner ein Parteigerichtsverfahren gegen sich selbst an, um die Frage klären zu lassen, ob er weiterhin den Titel eines „Gauredners“ tragen dürfe.

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Karl Gärtner | Klicken zum Vergrößern

Die Gelegenheit zur von verschiedenen Seiten erhofften Entfernung Emil Gärtners aus Baden-Baden fand sich erst während des Weltkriegs, als er in gleicher Funktion ins besetzte Elsass nach Colmar versetzt wurde. Nähere Informationen über seinen dortigen Dienst liegen in der Parteipersonalakte nicht vor; zwei Dokumente deuten allerdings darauf hin, dass es Emil Gärtner auch im Elsass nicht gelang oder er überhaupt nicht versuchte, sich in seinem Verhalten dem Leitbild eines politisch systemtreuen, fachlich qualifizierten und charakterlich einwandfreien Staatsdieners anzunähern. Vom Februar 1943 stammt ein Schreiben von Adolf Schuppel, dem Gaupersonalamtsleiter der NSDAP, an Kultusminister Paul Schmitthenner, in dem eine bereits mündlich besprochene Rückversetzung Emil Gärtners aus dem Elsass nochmals erörtert wurde: „Leider“ habe sich Gauleiter Wagner mit den hierfür in Aussicht genommenen Schulamtsbezirken Konstanz oder Freiburg nicht einverstanden erklärt, sondern wünsche „eine Versetzung an einen weniger exponierten Ort innerhalb des Landes“. Ein solcher Ort ließ sich aber offenkundig nicht finden, denn auch ein Jahr später war Emil Gärtner noch in Colmar tätig, wo er Rückhalt beim zuständigen Kreisleiter der NSDAP, Konrad Glas, fand. Dieser stellte dem Kreisoberschulrat in einem Schreiben an das Gaupersonalamt vom Mai 1944 ein wohlwollendes Zeugnis aus, in dem sich gleichwohl erkennen lässt, dass im Falle Emil Gärtners eine krasse Form normabweichenden Verhaltens – mutmaßlich wegen Nepotismus im Kultusministerium – bis zum Schluss geduldet wurde: „Oberschulrat Gärtner ist nicht von Seide gesponnen. Seine barschen und in gewissen Momenten auch groben Manieren mögen dem ihm fremd gegenübergestandenen Schulpersonal Furcht eingeflößt haben. Nach einiger Zeit der Zusammenarbeit gelangten jedoch jene Untergebenen zur Erkenntnis, dass in ihrem Chef trotz allem ein prägnanter Gerechtigkeitssinn inne wohnt und er seinen Lehrpersonen auch der gute Kamerad sein konnte. Pg. Gärtner ist im Privatleben ein geselliger Mensch und Kamerad. Nicht immer hat er in seiner Vorliebe für gute Weine die Kraft der Masshaltung aufzubringen vermocht, doch scheint er seit geraumer Zeit mehr Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit zu nehmen und befleissigt sich einer grösseren Mässigkeit. Das Zusammenarbeiten mit der Partei gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Er ist nicht nur Repräsentant der Schulverwaltung, sondern auch gleichzeitig nationalsozialistischer Kämpfer; an Tatgesinnung und Tatausübung wird er es nie fehlen lassen“.

Quellen:

GLA 465 d 1560

GLA 235 38208

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