Verfolgung und Entrechtung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart während der NS-Zeit
Im Februar 2013 erhielt der Rektor der Universität Stuttgart ein Schreiben mit der Bitte, zwei Studenten zu rehabilitieren, die während der Zeit des Nationalsozialismus aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung wegen Homosexualität von der damaligen Technischen Hochschule Stuttgart verwiesen worden waren. Dies war der Anlass, das Universitätsarchiv mit einem Forschungsprojekt zu betrauen, das zum Ziel hatte, möglichst alle Mitglieder der Hochschule namentlich zu ermitteln, denen während der NS-Zeit von Seiten der Hochschule Unrecht, Diskriminierung oder Verfolgung widerfahren war. Den verfolgten Hochschulmitgliedern sollte ein Gesicht gegeben werden.
Die Dokumentation der Projektergebnisse ist jetzt als Buch erschienen:
Norbert Becker und Katja Nagel: Verfolgung und Entrechtung an der Technischen Hochschule Stuttgart während der NS-Zeit. 520 Seiten, 70 Abb. Stuttgart – Belser Verlag. ISBN 978-3-7630-2805-4: Buchanzeige und Leseproben
Tatbestände der Verfolgung
Als Verfolgung gelten alle Maßnahmen, die dazu führten, dass Studierende aus rassistischen oder ideologischen Gründen von der Hochschule verwiesen oder Wissenschaftler und Mitarbeiter aus denselben Gründen entlassen wurden oder selbst ihre Hochschullaufbahn abbrachen. Ebenso sind die Aberkennungen von Diplom- und Doktorgraden und der Ernennungen zum Ehrenbürger oder zum Ehrensenator aus rassistischen oder politischen Gründen hinzuzurechnen. Zu den Verfolgten zählen auch die zahlreichen Zwangsarbeiter, die unfreiwillig während des Zweiten Weltkriegs an der Technischen Hochschule Stuttgart arbeiten mussten oder als zunächst freiwillig angeworbene ausländische Arbeitskräfte in das System der Zwangsarbeit gepresst wurden. In die Liste der Verfolgten wurden auch alle jüdischen bzw. im NS-Staat als jüdisch oder „nichtarisch“ geltenden Studierenden aufgenommen und zwar auch dann, wenn sie ihr Studium an der Technischen Hochschule Stuttgart (scheinbar) ungestört beenden konnten. So ist die vorliegende Dokumentation auch ein Gedenkbuch für die jüdischen Mitglieder der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart, die während der NS-Zeit an der Hochschule waren.
Im Verlauf des Projekts konnten 442 geschädigte Mitglieder der Technischen Hochschule ermittelt werden, davon ca. 300 namentlich. An der Technischen Hochschule Stuttgart wurden 10,9 Prozent der ordentlichen und außerordentlichen Professoren, die hier zu Beginn des Jahres 1933 forschten und lehrten, aus rassistischen oder politischen Gründen amtsenthoben bzw. vorzeitig pensioniert (zum Vergleich: andere technische Hochschulen: 10 bis 11 Prozent, Universitäten: 19,3 Prozent). Die Quote der gleich zu Beginn der NS-Herrschaft in den Jahren 1933 und 1934 entlassenen Assistenten betrug mindestens 8,6 Prozent. Etwa 1,5 bis 2 Prozent aller Studierenden zwischen 1933 und 1945 wurden wegen ihres politischen Engagements als NS-Gegner, aus rassistischen Gründen als „Nichtarier“ oder wegen ihres nonkonformen Verhaltens zwangsweise exmatrikuliert bzw. kamen an der Hochschule wegen ihrer Abstammung aus jüdischen Familien in eine prekäre Lage. Mindestens 292 Zwangsarbeiter mussten während des Zweiten Weltkrieges an den technischen Instituten der TH Stuttgart arbeiten. Zwölf Ehrenbürger und Ehrensenatoren wurden mit rassistischen Begründungen oder aufgrund ihres Engagements in demokratischen Parteien oder Organisationen aus den Listen der Geehrten gestrichen, drei Promovierten wurde der Doktorgrad aberkannt, mindestens zwei Lehraufträge wurden nicht mehr verlängert. Auch fünf Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung ließ man durch die Gestapo verfolgen und disziplinieren. Dies sind jedoch nur Mindestzahlen. Denn die Tatsache, dass viele Verfolgungsmaßnahmen willkürlich d.h. ohne Rechtsgrundlage geschahen und hierüber keine schriftlichen Dokumente entstanden sind, machen es sehr wahrscheinlich, dass viele Fälle unentdeckt geblieben sind und sehr wahrscheinlich auch bleiben werden.
Quellenlage
Gegenüber ähnlichen älteren Untersuchungen zu anderen Hochschulen hat sich die Quellensituation für die nun vorliegende Dokumentation zur TH/Universität Stuttgart erheblich verbessert, auch wenn 1944 fast das gesamte eigene Archiv der Hochschule bei Bombenangriffen auf Stuttgart verbrannt ist. Denn inzwischen können die Akten der Entnazifizierungsverfahren (Spruchkammerakten) und der Wiedergutmachungsverfahren, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden sind, nach Ablauf von Datenschutz-Fristen und dank der guten archivischen Erschließung genutzt werden. Sie enthalten oftmals Hinweise auf einzelne Verfolgte oder ausführlichere Angaben zum Unrechtsgeschehen an der Technischen Hochschule Stuttgart während der NS-Zeit. Zudem ermöglichen neuere Fachdatenbanken, die Datenbanken der verschiedenen Archive, vor allem aber auch die Internetrecherche, entlegene Quellen zu den betroffenen Personen zu ermitteln oder auch die Adressen der Kinder und Enkel in Erfahrung zu bringen, um von diesen Dokumente und Familienerinnerungen zu erhalten. Neben Gesprächen und Korrespondenzen mit Nachfahren der Verfolgten liegen auch noch einige Zeitzeugeninterviews vor, die der Verfasser zwischen 1997 und 2003 mit Betroffenen aber auch mit zwei NS-Studentenführern durchgeführt hatte, so dass weitere Informationen zu informellen Vorgängen an der TH Stuttgart während der NS-Zeit bekannt wurden.
Täter, Tätergruppen und ihre Motive
Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass ein nicht geringer Teil der Unrechts- und Verfolgungsmaßnahmen von Stellen und Personen der Hochschule selbst ausging und nicht oder nicht allein auf Gesetze und Erlasse von übergeordneten staatlichen Stellen oder NS-Organisationen zurückzuführen ist. Die Verordnungen des württembergischen Kultministeriums gegen kommunistische und demokratische Studierende, aber auch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erscheinen im Licht der konkreten Verfolgungsmaßnahmen eher als staatliche Reaktionen auf die bereits stattgefundenen und noch andauernden Gewaltakte der Nationalisten und NS-Anhänger, die nun nach der Machtübernahme den Weg frei sahen, gegen die politischen Gegner und vermeintlichen Volksfeinde vorzugehen. Dieses Bild überrascht nicht, denn es entspricht den Beobachtungen der NS-Forschung, die in den letzten Jahrzehnten zur Geschichte anderer Institutionen gemacht wurden.
Zu Beginn der NS-Herrschaft wurden die Verfolgungen im Wesentlichen von den Studierenden initiiert und bei den staatlichen Stellen eingefordert. Sie waren in großer Mehrheit nationalistisch, völkisch und zum Teil auch antisemitisch orientiert. Fast 60 Prozent der Studenten waren in Korporationen organisiert, in denen die jungen Männer auf eine deutsch-nationalistische Weltanschauung eingeschworen wurden. Die studentischen Mitglieder der Korporationen traten ab dem Mai 1933 oft geschlossen in die SA und die NSDAP ein. Als Initiatoren der Relegationen ihrer Kommilitonen erscheinen – als Nachfolger der gewählten AStA-Vorsitzenden – aus den Reihen der Studierenden nun die nationalsozialistischen Studentenführer und Fachschaftsleiter.
Ein weiterer Ausgangspunkt der Verfolgung wurde das im NS-Staat neu geschaffene Amt des Dozentenführers, das die ideologische Überwachung und nationalsozialistische Ausrichtung der Assistenten und habilitierten Dozenten zur Aufgabe hatte. Der Dozentenführer erwirkte auch nach der ersten Verfolgungswelle 1933/34 vielfach die politisch motivierte Entlassung von Assistenten und Dozenten. Weitere Initiatoren des Unrechtsgeschehens waren die Rektoren, die zwar bis 1935 gegenüber den nationalsozialistischen Studenten noch in der Defensive waren und mitunter Schwierigkeiten hatten, ihre Autorität durchzusetzen, jedoch willig bei den Entlassungen und Relegationen mitwirkten. In der Zeit des Rektorats des Bauingenieurs Wilhelm Stortz zwischen 1935 und 1938 sind zahlreiche Verfolgungsmaßnahmen zu konstatieren.
Weitere Unrechtshandlungen gingen vom Studentensekretariat aus, wo mitunter Mitarbeiter der Hochschule ohne rechtliche Grundlage die Immatrikulation von „nichtarischen“ Studierenden verhinderten.
Diffamierungen und Behandlung der Verfolgten/Zwangsarbeiter
Neben Entlassungen und Relegationen sind auch die Ausgrenzung und die Diffamierung der jüdischen und sogenannten „nichtarischen“ Studierenden als Verfolgung anzusehen. Sie waren in der Regel von den anderen Studenten durch ein unausgesprochenes Kontaktverbot isoliert. Zudem wurden ihnen auch in den Laboren gesonderte Plätze angewiesen. Auch sind diffamierende, antisemitische Äußerungen und Verhaltensweisen von Dozenten bezeugt.
Für den Einsatz und die Behandlung der Zwangsarbeiter waren die Rektoren und die Institutsleiter verantwortlich, die die ausländischen Arbeitskräfte bei den Arbeitsämtern anforderten. Eine sehr schlechte Behandlung ist für das Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren (FKFS) bezeugt, wo die sowjetischen Arbeitskräfte hungerten und mitunter geschlagen wurden. Das FKFS machte auch von der Möglichkeit Gebrauch, als Strafe für Fehlverhalten oder Flucht vom Arbeitsplatz seine Zwangsarbeiter aus Westeuropa in das berüchtigte Arbeitserziehungslager Oberndorf einzuweisen, wo KZ-ähnliche Zustände herrschten. Eine russische Zwangsarbeiterin des FKFS starb 1944 an offener Lungentuberkulose. Nicht viel besser dürfte es den Zwangsarbeitern an der Forschungsanstalt Graf Zeppelin (Flugtechnisches Institut der TH Stuttgart) ergangen sein, während für die Materialprüfungsanstalt eine eindeutig bessere Behandlung bezeugt ist.
In den Kontext der Verfolgung gehört auch die Behandlung der ausländischen Studierenden, die noch bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs an der Hochschule waren. Sie gerieten zwar erst gegen Ende der NS-Diktatur in ernsthaftere Bedrängnis, konnten in der Regel aber ihr Studium beenden. Allerdings herrschte ihnen als Ausländern gegenüber von Seiten der Studentenführung ein großes Misstrauen, weswegen sie durchweg von den deutschen Studierenden isoliert waren.
Dissens und Widerstand
Dissens und Widerstand gegen die Unrechtsmaßnahmen kamen bis 1933 nur von den wenigen kommunistischen und demokratischen Studierenden, deren Engagement dann in vielen Fällen die Relegation zur Folge hatte. In den 1940er Jahre existierte eine katholische Studentengruppe, die aber nicht als Widerstandskreis anzusehen ist, sondern ihren Mitgliedern lediglich eine religiöse Rückzugsmöglichkeit gegen die antichristliche NS-Kultur bot. Es deutet nichts darauf hin, dass es unter den Studierenden der TH Stuttgart eine Verbindung zur „Weißen Rose“ gab, der Münchener Widerstandsgruppe um die Geschwister Sophie und Hans Scholl.
Wirksame Gegenmaßnahmen gegen Verfolgungen gab es lediglich in der Architekturabteilung und beim Rektor Heinrich Hess. In der Architekturabteilung ließen die Professoren einige sogenannte „Mischlinge ersten Grades“ (Personen mit zwei jüdischen bzw. als jüdisch geltenden Großeltern) ohne offizielle Immatrikulation weiter studieren und unterstützten diese zusätzlich durch Erwerbsmöglichkeiten in ihren Architekturbüros. Auch der letzte Rektor der NS-Zeit, der Elektrotechniker Heinrich Hess, ermöglichte entgegen einschlägigen Erlassen das Weiterstudium der „Mischlinge“, eine Praxis, die aber unter den deutschen Hochschulrektoren nicht unüblich war und vom Reichserziehungsministerium und anderen NS-Stellen geduldet wurde.
Folgen der Entlassungen, Relegationen und der Zwangsarbeit
Die Folgen der Entlassungen und Relegationen waren für die Betroffenen sehr unterschiedlich. Ein einheitliches Bild lässt sich zwar nicht zeichnen, doch es gibt einige häufiger auftretende Muster in den Lebensläufen der Verfolgten.
Von den entlassenen 13 Professoren kehrten 3 wieder an die Technische Hochschule Stuttgart zurück. Die anderen waren zwischenzeitlich entweder schon verstorben oder emeritiert. Der Physiker Paul Ewald blieb 1945 in Belfast, wo er an der Queen’s University Professor für mathematical physics geworden war. Die entlassenen oder verdrängten Assistenten konnten in ihren Exilländern teils beruflich Fuß fassen, zumeist aber nicht ohne Schwierigkeiten bei der formalen Anerkennung ihrer deutschen Diplomabschlüsse und nicht ohne Zeitverlust. Für einen Teil ist durch die Entlassung eine Hochschullaufbahn dauerhaft verhindert worden. Ein kleinerer Teil konnte mit großem Zeitverlust jedoch wieder daran anknüpfen. Bei den aus politischen Gründen relegierten Studierenden gab es eine Gruppe, die einige Jahre später ihr Studium in Deutschland wieder aufnehmen und noch vor 1945 abschließen durfte. Einige relegierte Architekturstudenten haben trotz fehlendem Diplomabschluss in Architekturbüros Arbeit gefunden. Andere Relegierte jedoch mussten für die Fortsetzung des Studiums ins Ausland gehen oder brachen ihr Studium ab und mussten in nicht-akademische Berufe ausweichen.
Von den jüdischen Studierenden sind – soweit bekannt – nur zwei nicht emigriert. Der eine geriet nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in das nationalsozialistische Lagersystem und überlebte die Zwangsarbeit im KZ Dora-Mittelbau. Der andere kam als jüdischer Zwangsarbeiter eines ungarischen Arbeitsbataillons in der Shoah ums Leben. Ein Teil der jüdischen Studierenden, die nach den Novemberpogromen 1938 relegiert wurden, wurde in Konzentrationslager verschleppt, von wo sie erst Anfang 1939 frei kamen. Soweit bekannt, konnten alle im Jahr 1938 Relegierten emigrieren aber im Ausland in der Regel ihr Studium nicht mit einem dem deutschen Diplom entsprechenden Abschluss beenden. Allenfalls gelang es ihnen, das deutsche Vordiplom als Bachelor-Abschluss anerkennen oder hierauf anrechnen zu lassen. Als Hindernisse für den Studienabschluss stellten sich die Studiengebühren in den angelsächsischen Ländern, die britische Internierung der deutschen Staatsangehörigen und dann die Familiengründungsphase dar, die dazu zwangen, das Studium im Ausland zugunsten der Erwerbstätigkeit aufzugeben. Nicht wenige erreichten dennoch im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs der Nachkriegszeit in den Exilländern Großbritannien, Kanada und USA anspruchsvolle und entsprechend gut bezahlte Positionen in der Industrie.
Die sogenannten „Mischlinge ersten Grades“ konnten in der Regel ihr Studium in Deutschland beenden, sofern sie Soldaten der Wehrmacht gewesen waren und es ihnen gelungen war, gegen die informellen Widerstände an der Hochschule zu bleiben. Ihre Lebenssituation war gegen Ende der NS-Zeit gefährlich, da sie zur Zwangsarbeit in Lagern der Organisation Todt bestimmt wurden. Teils durch Flucht, teils durch Glück oder ihre berufliche Qualifikation konnten die meisten der harten körperlichen Zwangsarbeit entgehen und in der Nachkriegszeit ihr Studium an der TH Stuttgart beenden. Die sogenannten „Mischlinge zweiten Grades“ (Personen mit einem jüdischen Großelternteil) scheinen offiziell nur wenig behelligt worden zu sein, waren aber als „Nichtarier“ auch an der Technischen Hochschule beständig in einer gefährdeten Position.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die sowjetischen Zwangsarbeiter in der Regel in die Rote Armee eingezogen. Sie stießen in Verwaltung und Bevölkerung der UdSSR mitunter noch bis in die 1970er Jahre auf Misstrauen, da sie im feindlichen Deutschland gearbeitet hatten.
Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Technische Hochschule/Universität Stuttgart nach 1945
Nach dem Ende des NS-Regimes wurde die Technische Hochschule Stuttgart von ihren Repräsentanten als eine Institution verstanden, die selbst Opfer dieser Diktatur geworden war. Das hier geschehene Unrecht galt als eine Folge der Gesetze und Erlasse des NS-Staates. Dementsprechend wurde von der Hochschulverwaltung zum Nachteil einiger rassistisch Verfolgter lediglich auf diese nationalsozialistische Gesetzgebung verwiesen und die willkürlichen Maßnahmen der Verwaltung bei Relegationen einfach ignoriert. Es ist deutlich, dass Rektoren und Verwaltungsmitarbeiter kaum Engagement bei der Mitwirkung in Wiedergutmachungsverfahren zeigten. In den 1950er und 1960er Jahren knüpfte die Technische Hochschule Stuttgart mit der Wiederzulassung von Korporationen und der Wiedereinsetzung der Disziplinargerichtsbarkeit unkritisch an Traditionen an, die 1933 als geistige Keimzellen bzw. Werkzeug nationalsozialistischer Unrechtstaten gedient hatten.
Erst mit Beginn der wissenschaftlichen Erforschung der Hochschulgeschichte durch Professor Johannes H. Voigt Ende der 1970er Jahre wurden zum ersten Mal die NS-Verfolgten und die NS-Täter der Hochschule zum Thema. Die Universitätsleitung lehnte zwar 1988 mit guten Gründen eine Gedenktafel für die kommunistische Widerstandskämpferin Lilo Herrmann (die bis 1931 Studentin der TH war) ab, versäumte es aber dann, das schon selbst beschlossene und fertig geplante eigene Denkmal für alle Verfolgten der Universität auszuführen. Erst im Jahr 2000, als die Namen aller Ehrenbürger, Ehrendoktoren und Ehrensenatoren auf Glastafeln aufgelistet wurden, wurde vor dem Senatssaal auch eine Gedenktafel für die NS-Opfer der Hochschule angebracht. Gegen Ende des Forschungsprojekts lud die Universität Stuttgart im Februar 2017 zu einer Gedenkveranstaltung ein, zu der viele Angehörige der vertriebenen Hochschulmitglieder als Gäste begrüßt werden konnten. Der Rektor, Professor Wolfram Ressel, entschuldigte sich im Namen der Universität Stuttgart bei allen Verfolgten und ihren Angehörigen für das Unrecht, das sie in der Zeit des Nationalsozialismus durch die Technische Hochschule Stuttgart hatten erleiden müssen.
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