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„Ich habe weitergelebt, aber ich bin nie mehr glücklich gewesen.“ Der ehemalige württembergische Justizanwärter Fritz Wolf in der Emigration

Fritz Wolf mit seiner ersten Ehefrau in Nahariya/Palästina, vermutlich 1936. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Ken Myer

Das Projekt zur Erforschung der Landesministerien zeichnet immer wieder auch die Lebenswege Einzelner nach, um hierüber zu Erkenntnissen über die Verfolgungspraxis und die Beteiligung regionaler Akteure an repressiven Maßnahmen des NS-Regimes zu kommen. Oft stützen sich Historikerinnen und Historiker dabei auf Quellen, die in einem erheblichen zeitlichen Abstand zum Geschehen entstanden sind und aus einer spezifischen Perspektive auf die Ereignisse ab 1933 zurückblicken und zudem in der Regel einem speziellen Zweck dienten. Auskunft über „Täter“ oder „Mitläufer“ sowie Verfolgte geben zum Beispiel Spruchkammerakten und Wiedergutmachungsverfahren. Im Rahmen der Erforschung der Geschichte des württembergischen Justizministeriums sind aufgrund der besonderen historischen Umstände, dass das Ministerium des Landes Baden-Württemberg nach 1945 für die Wiedergutmachung verfolgter und entlassener Beamter aus den eigenen Reihen verantwortlich war, einige Fälle überliefert, von denen die Biografie des Justizanwärters Fritz Wolf für die Erarbeitung umfangreicher didaktischer Materialien für den Schulunterricht herausgegriffen wurde.

Am 17. März 1954 stellte Fritz Wolf, wohnhaft in Nahariya/Israel, einen Antrag auf Wiedergutmachung. Als promovierter Jurist befand er sich 1933 als Referendar beim Landgericht Heilbronn im Vorbereitungsdienst. Angesichts des antisemitischen Terrors des Frühjahrs 1933 und persönlicher Anfeindungen im Berufsumfeld erkannte er, dass er „als Deutscher nichtarischer Abstammung nicht in der Lage sein werde, mir auf Grund meiner juristischen Ausbildung eine Existenz zu gründen“ – so formulierte es Wolf in seinem Entlassungsgesuch, das er am 3. Juni 1933 an das Württembergische Justizministerium richtete. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ war zu diesem Zeitpunkt knapp zwei Monate alt. Die Umsetzung in allen Behörden hatte noch nicht gegriffen, aber sie stand kurz bevor. In den 1950er Jahren wurde ohne Zweifel angenommen, dass Wolf „mit Sicherheit kurze Zeit später“ auf Grundlage des Beamtengesetzes entlassen worden wäre. Noch im Sommer 1933 verließ Fritz Wolf das Deutsche Reich und emigrierte zunächst nach Italien und 1936 nach Palästina.

Anhand der Biografien derjenigen, denen eine Auswanderung gelang, können die historischen Komplexe der Verfolgung, Emigration und Wiedergutmachung behandelt werden. Mit einer didaktischen Aufbereitung dieser Quellen wird vor allem ein Zugriff über die geschichtsdidaktischen Prinzipien der Narrativität, Perspektivität und Authentizität erreicht. Zu den didaktischen Materialien für den Schulunterricht zur Biografie Fritz Wolfs

 

Eidesstattliche Erklärung von Fritz Wolf zu den Ereignissen im Frühjahr 1933, verfasst 1954, HStAS EA 4/150 Bü 1320

Die umfassende „Säuberung der Justiz“ zielte auf einen frühzeitigen Ausschluss politisch missliebiger und nach rassistischen Kategorien als jüdisch geltenden Personen, die im unmittelbaren Justizdienst oder freischaffend in der Rechtsanwaltschaft tätig waren. Zeitgleich mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ trat das „Gesetz zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ in Kraft. Jüdischen Juristinnen und Juristen drohte somit nicht nur die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst, sondern für sie erging de facto ein generelles Berufsverbot. Im Land Württemberg betraf dies – durch Ausnahmeregelungen nach Dienstalter sowie für Weltkriegsteilnehmer früher oder später – mindestens 113 Personen. Einige entschlossen sich aufgrund dieser Verfolgungserfahrung früh, Deutschland zu verlassen. Kamen persönliche Anfeindungen oder gewalttätige Übergriffe hinzu, wurde diese Entscheidung befördert. Persönliche Lebensumstände – war man allein oder hatte eine Familie zu versorgen, hatte man eine andere berufliche Tätigkeit in Aussicht und überhaupt die finanziellen Mittel zur Verfügung, um eine Auswanderung zu bezahlen – hatten zudem großen Einfluss auf den Emigrationszeitpunkt und -zielort. Hugo Marx, Verfasser einer Dokumentation über das „Schicksal der jüdischen Juristen in Württemberg und Hohenzollern“ (1965)  und selbst Verfolgter des NS-Regimes, bemerkte dazu: „Bedeutet auswandern an sich schon ein hartes Schicksal, so war der deutsche Jurist besonders benachteiligt, da er nur in seltenen Fällen seine beruflichen Kenntnisse im Ausland verwerten konnte.“ An Fritz Wolfs Biografie, die er für den Wiedergutmachungsantrag darlegen und mit Dokumenten belegen musste, lassen sich einige dieser Überlegungen gut nachvollziehen.

Für die Entschädigung der Beamten war der ehemalige Dienstherr verantwortlich, für Fritz Wolf somit das Justizministerium Baden-Württembergs, das von 1953 bis 1966 Justizminister Wolfgang Haußmann (FDP) leitete, der sich sehr für die Wiedergutmachung und Aufklärung nationalsozialistischen Unrechts einsetzte. Anders als in anderen Bundesländern oblag in Baden-Württemberg die Fachaufsicht über die Wiedergutmachungsämter dem Justizministerium. Wolfs Antrag wurde somit von der Nachfolgeinstitution geprüft und beschieden, aus der er rund 21 Jahre zuvor aufgrund der rassistischen Verfolgung ausgeschieden war. Für die Entscheidung, ob einem Referendar, der sich zum Zeitpunkt seiner Entlassung oder Kündigung noch nicht im regulären Justizdienst oder einem dauerhaften Beamtenverhältnis befunden hatte, Entschädigungsleistungen u.a. für Verdienstausfall und Rentenzahlungen zustanden, war die Klärung zweier Sachverhalte maßgeblich: zum einen musste Fritz Wolf nachweisen, dass er „nach Ablegung der grossen Staatsprüfung die Übernahme in den Staatsdienst erstrebt hätte“ und zum anderen musste ermittelt werden, ob „er vom Staat auch tatsächlich übernommen worden wäre“, so teilte es das Justizministerium Wolf am 4. Dezember 1954 mit.
Die Entscheidung in Fritz Wolfs Sache erging am 19. April 1956. Die Prüfung seiner hypothetischen Übernahme in den Justizdienst fiel positiv aus. Das Justizministerium konstruierte eine mögliche Karriere Fritz Wolfs, wonach er „im Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich mit Wirkung zum 1. März 1939 zum Landgerichtsrat“ befördert worden wäre, womit ihm nun – im Jahre 1956 – die Berechtigung verliehen wurde, die Bezeichnung „Landgerichtsrat außer Dienst (a.D.)“ zu führen. Einem internen Schreiben im Wiedergutmachungsverfahren ist zu entnehmen, dass ihm dabei zugute gehalten wurde, „dass er sich in Israel nach seinen Angaben auch einer beamtenrechtlichen Tätigkeit zugewandt hat (Postbeamter).“. Dass er nie Anwalt hatte werden wollen, sondern „immer die Absicht gehabt habe, im Staatsdienst zu bleiben“ hatten Fritz Wolf sowie ein Bekannter eidesstattlich versichert.
Für die Berechnung seiner Entschädigungsansprüche musste Fritz Wolf noch mehrfach Nachweise über sein Einkommen erbringen. In diesem Zusammenhang äußerte er sich auch 1957 nochmals zu seiner Anstellung als Briefträger und 1942 als „Telegraphist und Telephonist“ bei der Mandatsregierung in Palästina: „Die Gehaltssätze waren derart gering, dass sie zu einem 14-tägigen Generalstreik aller Postbeamten führten. Einer Frau, die Zimmer aufräumte, wurde damals schon das Doppelte gezahlt.“

Im Falle Fritz Wolfs ist es ein Glück, dass weitere Quellen zu seiner Biografie existieren, die nicht aus seiner Wiedergutmachungsakte stammen und somit noch weitere Perspektiven auf sein Leben eröffnen, die für den Antrag auf Entschädigung nicht von Bedeutung waren: In den Jahren 1997 und 1999 hat Fritz Wolf dem Historiker Klaus Kreppel mehrere lebensgeschichtliche Interviews gegeben. Er beschreibt darin seine Herkunft, die Verfolgungserfahrung und Emigration sowie sein Leben in Palästina/Israel. In seinen späten Lebensjahren zog Wolf ein resigniertes Resümee. Er habe es nie verwunden, Deutschland verlassen zu müssen und das Leben, in das er hineingeboren war, aufzugeben. Er bezeichnete den von ihm empfundenen Zwang zur Emigration als „Riss“, der in seiner Biografie für immer fortbestanden habe. Was sich Jahrzehnte später als erfolgreiche Gründungsgeschichte des Staates Israel darstellte, sei zu Beginn für die Bewohnerinnen und Bewohner der neu gegründeten Siedlung Nahariya, in der Wolf lebte, harte Arbeit und einfachste Lebensweise gewesen, mit der er sich nie richtig habe anfreunden können – er sei „von künstlerischer Empfindsamkeit“, stamme aus einem „bürgerlichen, verwöhnten Haus (…) wo man schon sagen kann, es geht an die Dekadenz“. Er berichtet unter anderem, neben seiner Tätigkeit als Briefträger („man war kein Beamter“) sei er auch noch Klavierlehrer und Blumenverkäufer gewesen.
Fritz Wolf, der in seiner Jugend eine klassische musische Ausbildung erfuhr, vollbrachte es darüber hinaus, neben der Sicherung seiner Existenz unter widrigsten Umständen künstlerische Arbeit zu hinterlassen, die noch heute von seinem Lebensweg und der Gründungsgeschichte der ehemals überwiegend deutschen Siedlung in Palästina zeugt: er verfasste zahlreiche literarische Schriften, Gedichte, Musik- und Theaterstücke, die das Leben in Nahariya und sein eigenes Schicksal zum Gegenstand haben. 1938 komponierte und textete er die „Nahariade“, ein musikalisch untermaltes Theaterstück von anderthalb Stunden. „Die Leute haben das selbst eingeübt und vorgeführt. Fritz Wolf hat ihnen ein wenig die Laune gehoben; sie konnten über sich selbst, über ihre Situation lachen. Trotz der schweren Zeit wurde die Kultur gepflegt“, so Andreas Meyer, der als Jugendlicher nach Nahariya kam.
Fritz Wolf gelang es dabei, den Kontrast zwischen der Lebenswelt, der er entstammte, und den Umständen in der Emigration literarisch einzufangen. So beschrieb er in seinem „Israel-Buch für Anfänger“, wie er und seine Schwester, die schon 1935 mit ihrer Familie nach Nahariya emigriert war, in der Beackerung des Feldbodens unterbrochen, einem „feinen Herrn“ begegneten: „So sehr hatte ich mich schon verwandelt in diesen wenigen drei oder vier Tagen, dass der Mann auch mir auf die Nerven ging durch sein blosses elegantes Dahinschreiten. Er hatte ein kleines graues Schnurrbärtchen, gut gestutzt, auf der Oberlippe sitzen und das Gesicht eines Gelehrten mit seinem Ausdruck von Schläue… ‚Guten Morgen, Frau Doktor,‘ sagte der Mann. Meine Schwester blickte hoch und sagte: ‚Guten Morgen, Herr Doktor‘. Herr Doktor. Frau Doktor. Gretel mit dem Häckchen, der Mann mit dem Spazierstock. ‚Ich sehe, sie haben Besuch.‘ […] und wir schüttelten uns die Hände wie es unter wohlerzogenen Akademikern üblich ist, nur dass meine Knie schmutzig waren und Doktor Süsskinds Anzug in fleckenloser Helle strahlte. ‚Sehr angenehm,‘ sagte ich, und ‚sehr angenehm,‘ sagte Doktor Süsskind.“

Als Chronist und Schriftsteller, als „Kulturträger“, wie er selbst sagte, hat Fritz Wolf viel mehr hinterlassen als es der Schriftwechsel mit dem Referat für Wiedergutmachung erahnen lässt. Die finanzielle Entschädigung sicherte ihm und seiner Familie – über 20 Jahre nach der Flucht aus Deutschland – einen gewissen Lebensstandard. Seinen Frieden fand er nicht. „Ich habe weitergelebt, aber ich bin nie mehr glücklich gewesen.“

 

Unter Mitwirkung von Dr. Jan Schleusener

Quellen: HStAS EA 4/150 Bü 1320, StAL EL 350 I Bü 26663, Kreppel, Klaus: Wege nach Israel. Gespräche mit deutschsprachigen Einwanderern in Nahariya, Bielefeld 1999, S. 37-49 (Fritz Wolf); Maiwald, Salean A.: Aber die Sprache bleibt. Begegnungen mit deutschstämmigen Juden in Israel, Berlin 2008, S. 48-56 (Andreas Mayer), Ausschnitt aus „Israel-Buch für Anfänger“ zitiert nach Kreppel, Lena: Deutsch. Jüdisch. Israelisch. Identitätskonstruktionen in autobiographischen und essayistischen Texten von Erich Bloch, Jenny Cramer und Fritz Wolf, Würzburg 2012, S. 94.

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