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„Immer ein verfolgter Nazi?“: Dauerstreit mit den Parteigenossen als Oberregierungsrat im badischen Kultusministerium (Kapitel 2)

Badischer Kultusminister Otto Wacker. Foto aus: Der Reichstag (Hrsg.): Der Großdeutsche Reichstag, Wahlperiode nach d. 30. Jan. 1933, verlängert bis zum 30.1.1947, Berlin 1938, S. 550 | Klicken zum Vergrößern

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler endete die erste von drei Phasen, in denen Erwin Otto Schmidt – so schilderte er selbst es in der rückschauenden Konstruktion seiner Biographie – jeweils wegen seiner politischen Überzeugungen verfolgt wurde. Unmittelbar nach dem 30. Januar 1933 legte der von Pforzheim nach Mannheim strafversetzte Gewerbeschullehrer jegliche politische Zurückhaltung ab, mit der er weiteren dienststrafrechtlichen Maßnahmen des Kultusministeriums ausgewichen war. Als stellvertretender Kreisleiter der Mannheimer NSDAP wirkte er fortan nicht mehr nur hinter den Kulissen, sondern trat auch öffentlich auf: Unterricht habe er gar nicht mehr erteilt, gab ein Kollege aus seiner Gewerbeschule 1945 zu Protokoll; Schmidt habe sich ganz den Parteigeschäften gewidmet, unter anderem als Redner auf dem Mannheimer Rathausbalkon nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933. Zum 1. April 1933 übernahm Schmidt geschäftsführend das Amt des Mannheimer Kreisleiters, und mit der Gleichschaltung der kommunalen Selbstverwaltungsorgane rückte er kurz darauf für die NSDAP in den Mannheimer Stadtrat ein.

Nach einer politischen Karriere, die sich ihm im Frühjahr 1933 zu eröffnen schien, stand Schmidt indes offensichtlich nicht der Sinn. Stattdessen nutzte er die Gunst der politischen Stunde für ein berufliches Avancement, das ihn in die Karlsruher Ministerialbürokratie führte. Sollte der neue Kultusminister Otto Wacker ihn nicht schon zuvor gekannt haben, so dürfte er auf Schmidt aufmerksam geworden sein, als er sich im Mai 1933 darum bemühte, nationalsozialistische Lehrer, die in den Vorjahren dienststrafrechtlich belangt worden, zu entschädigen – im Falle Schmidt bedeutete dies die Rückerstattung der 1930 gegen ihn verhängten Geldstrafe von 100 Reichsmark zuzüglich 68 Reichsmark Verfahrenskosten. Ob Schmidt aus diesem oder aus anderem Anlass mit Wacker in Kontakt kam, ist unklar; jedenfalls berief dieser ihn zunächst in kommissarischer Dienststellung zum 1. August 1933 in die Fach- und Gewerbeschulabteilung des badischen Kultusministeriums. Zum 1. Oktober 1933 wurde Schmidt als Regierungsrat übernommen und am 1. April 1934 zum Oberregierungsrat befördert. In dem Ernennungsantrag Wackers wurden neben Schmidts fachlicher Qualifikation auch seine politischen Meriten hervorgehoben: „Der Genannte ist ein alter Kämpfer für die nationalsozialistische Bewegung; er wurde unter der Amtstätigkeit des ehem. Ministers Remmele wegen seiner Betätigung für die NSDAP im Dienststrafweg verurteilt und anschliessend daran von Pforzheim nach Mannheim versetzt“.

In der Fach- und Gewerbeschulabteilung, die wie die übrigen Abteilungen des Kultusministeriums auch durch Personaltausch an der Spitze politisch neu ausgerichtet wurde, traf Schmidt auf zwei weitere Altparteigenossen der NSDAP: auf den Heidelberger Handelsschullehrer Karl Klepper, NSDAP-Mitglied seit 1931, und auf Siegfried Federle, einen Bruchsaler Studienrat, dem Minister Wacker die Leitung der Abteilung übertrug. Bis Federle 1935 nach Berlin ins Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wechselte, scheint die Arbeit der Abteilung, die im Wesentlichen in der personellen Säuberung der badischen Berufsschulen nach politischen und rassistischen Kriterien und der Neuausrichtung des Unterrichts nach den ideologischen Vorgaben des Regimes bestand, reibungsarm funktioniert zu haben. Mit dem Wegzug Federles, dessen Leitungsfunktion zunächst nicht neu besetzt wurde, zeigten sich aber bald Kontroversen, in deren Mittelpunkt Schmidt stand, der nach einem parteipolitischen Anciennitätsprinzip für die Nachfolge Federles in Frage gekommen wäre und sich möglicherweise beiseitegeschoben fühlte.

Schmidts Gegenspieler war dabei Karl Gärtner, den Wacker ebenfalls 1933 als Altparteigenossen der NSDAP ins Kultusministerium geholt und dort zum Leiter der Volksschulabteilung gemacht hatte. In seiner beruflichen Stellung hatte Gärtner, der einfacher Volksschullehrer gewesen war, den früheren Studienrat und nunmehrigen Oberregierungsrat Schmidt als Ministerialrat inzwischen überholt, und vor allem hatte er sich als Parteimultifunktionär eine Machtposition aufgebaut, die es ihm ermöglichte, in die Belange der Nachbarabteilung für Fach- und Gewerbeschulen hineinzuregieren: Gärtner nämlich war bereits seit 1931 Gauamtsleiter des Gauamtes für Erzieher und Gauwalter des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (NSLB). An dem Mit-, Neben- und Gegeneinander von staatlicher Kultusverwaltung und parteiamtlicher Schulpolitik entzündete sich der erste in den Akten greifbare Konflikt um Schmidt, der zunächst nur eine rangniedere Stellung in dem Gauamt für Erzieher bekleidete, nämlich als „Abteilungsleiter der Gruppe Gewerbeschulen“ unter dem „Fachschaftsleiter der Fachschaft Gewerbe- und Handelsschulen“ – dies war sein Dienstvorgesetzter im Ministerium Federle. Nach dessen Wegzug ging Schmidt davon aus, dessen Posten im Gauamt übernommen zu haben – jedenfalls führte er eine Zeitlang die Geschäfte der Fachschaft –, musste dann aber erfahren, dass ihm anderer Kandidat vorgezogen wurde: Heinrich Schweizer, ein Gewerbeschullehrer, der allerdings von 1927 bis 1933 als Volksschullehrer in Heidelberg tätig gewesen und erst 1934 dank politischer Verdienste zum Direktor der Karlsruher Gewerbeschule aufgestiegen war. Über Schweizers vermeintlich fehlende Qualifikation ließ sich Schmidt bei verschiedenen Gelegenheit aus und schuf damit Unruhe nicht nur in der Gewerbelehrerschaft, sondern auch im NSLB. Dieser werde ihn, so eine kolportierte Aussage des stellvertretenden Gewerbeschuldirektors aus Emmendingen aus dem Jahr 1936, „bald umgelegt“ haben; Oberregierungsrat Schmidt habe „ja nichts mehr zu sagen“.

Erklärung der ehemaligen Schulkollegin Schmidts Hertha Skierlo zu dessen Verhalten während einer Schülerausstellung (GLA 465 c 957) | Klicken zum Vergrößern

Begleitet wurden die Personalquerelen von persönlichen Anschuldigungen gegen Schmidt, der sich 1937 des Vorwurfs erwehren musste, er habe sich weit mehr als zehn Jahre zuvor – das genaue Datum war nicht mehr auszumachen – als Lehrer in Pforzheim anlässlich einer Ausstellung in der Gewerbeschule an Schülerinnen „sittlich vergriffen“. Urheberin dieses Vorwurfs war eine damalige Kollegin Schmidts, Hertha Skierlo, die ihn offenkundig für eine kurz zuvor wirksam gewordene Versetzung verantwortlich machte. Als Minister Wacker eine Untersuchung des vermeintlichen Vorfalls anordnete, machte die Handarbeitslehrerin zwar umgehend einen Rückzieher und bagatellisierte ihn – Schmidts Verhalten „sei in sittlicher Hinsicht in gar keiner Weise zu beanstanden gewesen“ –, aber die Schädigung seiner Reputation ließ sich damit nicht ungeschehen machen. Schmidts Forderung, die Handarbeitslehrerin dienststrafrechtlich zu belangen, blieb unerfüllt. Als Skierlo stattdessen kurz darauf befördert wurde, witterte er darin einen erneuten Angriff auf seine Person, den er von Ministerialrat und Gauamtsleiter Gärtner ausgehen sah.

Seiner eigenen Wahrnehmung nach völlig unhaltbar wurde Schmidts Stellung im Kultusministerium, als sein Rivale Gärtner zum Jahreswechsel 1939/40 als Ministerialdirektor in die leitende Beamtenstellung des Hauses einrückte und Minister Wacker, bei dem er offenkundig in der Vergangenheit einigen Rückhalt gefunden hatte, im Februar 1940 starb. Dessen Nachfolger Paul Schmitthenner klagte Schmidt Ende November 1940 sein Leid in einem längeren Schreiben, in dem er nicht nur die vergangenen Kontroversen mit Gärtner und dem NSLB schilderte, sondern auch die jüngst von dem Ministerialdirektor vorgenommene Umstrukturierung der Abteilungen des Ministeriums kritisierte: Gärtner hatte in einer seiner ersten Amtshandlungen das Berufs- und Fachschulwesen der Volksschulabteilung unterstellt. Auch dies bedeutete eine persönliche Kränkung für Schmidt, der dem Minister gegenüber keinen Hehl aus seinem Ärger über das „fortwährende unwürdige Verhalten des Herrn Ministerialdirektors“ ihm gegenüber machte: „In wenigen Jahren habe ich das 50. Lebensjahr erreicht. Ich bin der 2.älteste Nationalsozialist unter den Referenten im Unterrichtsministerium. Ich habe mich, wie Ihnen Herr Minister bekannt sein wird, als Parteigenosse wie als Beamter mit meiner ganzen Kraft eingesetzt. Ich habe jahrelang alles stillschweigend erduldet und trotz schwerer Angriffe Disziplin bewahrt. Ich nehme nun das Recht, das jedem Volksgenossen zusteht, für mich in Anspruch, nämlich das Recht auf eine anständige Behandlung und zu diesem Recht muss mir verholfen werden. Ich bitte Sie, Herr Minister, ergebenst um wohlwollende Prüfung und Regelung der gesamten Angelegenheit“.

Wie eine Regelung der gesamten Angelegenheit hätte aussehen können, wusste Schmitthenner offensichtlich nicht; wenn sie darin hätte bestehen sollen, die hausinterne Macht Gärtners zu beschneiden und die Umstrukturierung der Abteilungen rückgängig zu machen, so war er dazu jedenfalls nicht bereit. Schmidt scheint dies vorhergesehen zu haben, denn schon vor seinem Appell an Schmitthenner hatte er Wege zu sondieren versucht, das Kultusministerium zu verlassen. Bereits im April 1940 hatte er sich in einem persönlichen Schreiben an Gauleiter und Reichsstatthalter Robert Wagner gewandt mit der Bitte, ihn bei der Besetzung eines frei werdenden Oberbürgermeisterpostens zu berücksichtigen. Dies wiederholte er im Dezember 1940 und nochmals im März 1941, als der ihm besonders lukrativ erscheinende Posten des Oberbürgermeisters in seiner Vaterstadt Pforzheim durch Tod des Amtsinhabers vakant wurde. Schmidt erinnerte Wagner daran, dass er diese verantwortungsvolle Aufgabe bereits 1933 hatte übernehmen wollen, dass er damals aber leider nicht berücksichtigt worden sei. An seiner Eignung für das Amt ließ Schmidt keine Zweifel erkennen: „So glaube ich auf den Gebieten der Organisation, der Wirtschaft, der Technik und der Finanzen und nicht zuletzt auf dem kulturellen Sektor besondere Veranlagungen mitzubringen. … Auch reiche Erfahrungen in der Verwaltung, wie sie mir bei meiner ersten Bewerbung im Juni 1933 in dem heutigen Ausmaß nicht zur Verfügung standen, habe ich mir in den 8 Jahren meiner Tätigkeit im Ministerium des Kultus und Unterrichts erworben“.

Schmidts Bewerbung um die Oberbürgermeisterstelle in Pforzheim – seiner Heimatstadt (GLA 465 c 957) | Klicken für Gesamtbild

Hatte Gaupersonalamtsleiter Adolf Schuppel Schmidt in der Reaktion auf die beiden Bewerbungsschreiben des Jahres 1940 noch zu einem Gespräch gebeten, um ihm in mutmaßlich freundlicher Form mitzuteilen, dass er als Oberbürgermeister nicht in Frage käme, so wurde das dritte Schreiben Schmidts in dieser Sache offenkundig gleich in die Ablage genommen. Da sich ein beruflicher Ausweg aus dem Kultusministerium, der nach seinem Willen zugleich ein Aufstieg sein sollte, ebenso wenig finden ließ wie ein Goldener Handschlag für den 47-jährigen und damit noch kaum ruhestandsfähigen Oberregierungsrat, musste sich Schmidt wohl oder übel mit den Verhältnissen arrangieren. Diese wurden ihm noch unbequemer, als seit dem Sommer 1940 badische Ministerialbeamte herangezogen wurden, um am Aufbau einer deutschen Zivilverwaltung im besetzten Elsass mitzuwirken. Auch für Schmidt bedeutete dies, dass er einen zweiten Arbeitsplatz erhielt und regelmäßig nach Straßburg fahren musste, wo ihm die Neuordnung des elsässischen Gewerbeschulwesens oblag.

Von der Vermehrung seiner Arbeitsaufgaben und der psychologischen Last des Konflikts mit Gärtner befreite Schmidt vorübergehend eine Erkrankung, deren genaue Umstände sich nicht rekonstruieren lassen, da seine Personalakte aus dem Kultusministerium, die Krankmeldungen und eventuelle medizinische Gutachten enthalten müsste, bislang nicht aufgefunden werden konnte. Einem Dossier zufolge, das im August 1947 in der Nachfolgebehörde des Kultusministeriums, der Abteilung Kultus und Unterricht beim Präsidenten des Landesbezirks Baden, angefertigt wurde, kursierten zwei widersprüchliche Krankengeschichten: Schmidt selbst habe angegeben, wegen einer Blutvergiftung krank gewesen zu sein, „welche dadurch entstanden sei, daß er sich beim Durchblättern von Akten mit Papier in den Finger geschnitten habe“. Nach den Angaben anderer sei er jedoch an Gonorrhöe oder Syphilis erkrankt gewesen – hierfür spreche, dass am Jahresende 1941 vom Staatlichen Gesundheitsamt ein Gutachten angefordert wurde, ob Schmidt frei von ansteckenden Krankheiten sei.

Was auch immer der Grund für Schmidts einjährige Abwesenheit vom Dienst (bei vollen Bezügen) gewesen sein mag; zum Jahresbeginn 1942 nahm er seine Arbeit in Karlsruhe und in Straßburg wieder auf. Vermutlich drängte auch Minister Schmitthenner auf eine Wiederverwendung Schmidts, da sich durch Einberufungen zum Kriegsdienst etliche Lücken im Personalbestand des Ministeriums ergeben hatten. Allerdings gewann Schmidt nicht den Eindruck, nun unverzichtbar zu sein, sondern führte bald Klage darüber, dass wichtige Zuständigkeiten seiner Abteilung einem jüngeren Referenten, dem 1938 als Studienrat ins Ministerium eingetretenen Werner Kistner, übertragen wurden. Da seine Arbeitsmotivation offensichtlich nicht hoch war, empfand Schmidt auch den Komplettumzug des Kultusministeriums von Karlsruhe nach Straßburg am Jahreswechsel 1942/43 als ein Ärgernis. Den wiederholten Aufforderungen der Amtsleitung an alle „Gefolgschaftsmitglieder“, ihren Wohnsitz ins Elsass zu verlagern, kam Schmidt nicht nach, da er sein Karlsruher Haus nicht aufgeben wollte. Dieses wurde im Dezember 1944 durch eine Fliegerbombe schwer beschädigt.

Wie Schmidt das letzte halbe Jahr des Krieges verbrachte, erschließt sich aus den überlieferten Akten nicht. In den Unterlagen zur überhasteten Räumung des Kultusministeriums in Straßburg am 23. November 1944 taucht sein Name nicht auf: Entweder war Schmidt an diesem Tag nicht vor Ort oder ihm gelang die rechtzeitige Flucht aus der Stadt – jedenfalls blieb ihm das Schicksal von knapp drei Dutzend Beamten und Angestellten des Ministeriums erspart, die in französische Internierungshaft gerieten. Schmidts Abteilung fand, als sich im Dezember 1944 das Kultusministerium an verschiedenen Standorten in Baden neu organisierte, in Meersburg Quartier. Vermutlich hielt er sich dort auf, als am 23. Februar 1945 seine Frau, die nach der Beschädigung des Karlsruher Hauses bei seinem Bruder in Pforzheim eine Unterkunft gefunden hatte, bei einem Fliegerangriff starb. Die zweite Phase seiner Biographie, die für ihn rückschauend ganz im Zeichen seiner Verfolgung durch die Nationalsozialisten stand, nahm ihren Ausklang also mit einer persönlichen Tragödie. Ihren Abschluss fand sie im Mai 1945 mit der von der amerikanischen Militärregierung angeordneten Dienstentlassung, die Schmidt wie alle anderen Beamten traf, die der NSDAP angehört hatten.

 

Quelle: GLA 465 c 957

 

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