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Wie sieht ein arischer Ochse aus? Politischer Witz im badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium

Anschuldigungen gegen Gustav Adam, GLA 307 6648

Über das alltägliche Arbeitsklima in der südwestdeutschen Ministerialbürokratie im „Dritten Reich“ würden der Verfasser dieser Zeilen und auch die anderen Projektbeteiligten gerne verallgemeinernde Aussagen treffen. Inwieweit wurden traditionelle hierarchische Beziehungen durch neue politische Machtstrukturen überlagert? Wie gestaltete sich die Bürogemeinschaft von Partei- und Nichtparteigenossen? Über welche nicht-dienstlichen Themen sprachen die Beamten und Angestellten während ihrer Arbeitszeit oder während gemeinsam verbrachter Pausen? War es sogar möglich, sich in den Ministerien über politische Witze auszutauschen? Oder ganz allgemein: Lag der Zwang zu politischem Konformismus wie Mehltau über dem Alltag oder waren die Arbeitsverhältnisse im „Dritten Reich“ vielleicht gar nicht so sehr verschieden von jenen in den Jahren vor 1933 oder nach 1945?

Für Antworten hierauf geben die Quellen leider nur wenige Anhaltspunkte. Die allermeisten Aussagen hierzu sind retrospektiv und nicht selten in selbstrechtfertigender Absicht vorgetragen worden. Sie konnten von eingefleischten Nationalsozialisten stammen, die vorgaben, im persönlichen Umgang mit Arbeitskollegen immer „menschlich“ gehandelt und abweichende politische Meinungen selbstverständlich geduldet zu haben, oder auch von Nichtparteigenossen oder vermeintlich nur nominellen Parteimitgliedern, die sich nachträglich zugutehielten, im Prinzip keinen Hehl aus ihren Überzeugungen gemacht und Kritik an den politischen Verhältnissen, wann immer möglich, auch offen vorgetragen zu haben. Größeres Interesse verdienen Quellen, die aus den Jahren des „Dritten Reiches“ selbst stammen, wenngleich sie rar gesät sind und auch insofern nicht als repräsentativ gelten können, als sie in der Regel normabweichendes Verhalten dokumentieren. Da sich aber auch hieraus gewisse Rückschlüsse auf die Normalität ziehen lassen, sei im Folgenden ein Fall skizziert, der illustriert, wie sich die alltäglichen Beziehungen entwickeln konnten, wenn Altparteigenossen und Nichtparteigenossen bei der Arbeit aufeinandertrafen.

Bei dem Nichtparteigenossen handelte es sich um den 1897 in Durlach geborenen Steindruckermeister Gustav Adam, der nach seiner Ausbildung und dem Kriegsdienst in verschiedenen Karlsruher Betrieben gearbeitet und 1928 eine Anstellung in der Wasser- und Straßenbaudirektion gefunden hatte, die später als „Abteilung Topographie“ dem badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium inkorporiert wurde. Von 1930 bis zum Sommer 1932 gehörte Adam der SPD an, und nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erwarb er zwei Mitgliedschaften, die ihm eine äußere Anpassung an die veränderten politischen Verhältnisse ermöglichten, wie sie viele öffentlich Bedienstete vollzogen: Er wurde Mitglied in der Deutschen Arbeitsfront, die er aber nach einiger Zeit wegen Querelen um seine Beitragszahlungen wieder verließ, und seit dem Jahresende 1935 gehörte er dem Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps an.

Ausweislich einer beim Sondergericht Mannheim geführten Ermittlungsakte gegen Adam scheinen sich seine Arbeitsverhältnisse erheblich verschlechtert zu haben, als 1934 und 1935 zwei „alte Kämpfer“ im Zuge einer Kampagne zur beruflichen Reintegration arbeitsloser NSDAP-Altparteigenossen in der Druckerei der Ministerialabteilung Topographie eingestellt wurden. Einer von ihnen, Friedrich Meyer, gelernter Automechaniker, wurde Adam zu Hilfsdiensten an der Schnellpresse zugeteilt, erledigte diese aber offensichtlich nicht gut genug, so dass er nach einem halben Jahr an einen anderen Arbeitsplatz in der Druckerei wechseln musste. Mutmaßlich aus Verärgerung hierüber beschuldigte er Adam, Brennholzstücke aus der Druckerei mit nach Hause genommen zu haben – ein Vorwurf, der sich indes nicht erhärten ließ. Für die nächste Attacke suchte sich Meyer einen Verbündeten und fand ihn in Karl Hornberger, der, Steindrucker wie der ehemalige Sozialdemokrat Adam, ebenfalls als „verdienter alter Kämpfer“ in die Ministerialabteilung Topographie gelangt war. Von welchen Motiven sich Hornberger leiten ließ, ist in der Ermittlungsakte nur ungefähr zu erkennen – vermutlich betrachtete er Adam als Konkurrenten um eine der Beamtenstellen, die an Drucker zu vergeben waren –; jedenfalls fuhr er wesentlich schwereres Geschütz auf als die Brennholzstücke, die sein Parteifreund Meyer Adam offenkundig in die Arbeitstasche gesteckt hatte.

Personalbogen von Gustav Adam, GLA 307 6648

Hornberger nämlich denunzierte seinen Arbeitskollegen Adam im Dezember 1936 bei der Gauleitung der NSDAP „nicht nur seiner kollegialen und sozialen Einstellung sondern auch seiner politischen Gesinnung nach als gänzlich ungeeignet für die verantwortungsvolle Stellung als Staatsbeamter“. Als Belege hierfür wollte Hornberger nur einige seiner „grassesten“ Beobachtungen vortragen. Anlässlich der „vorübergehenden Fettverarmung des Käses“ etwa habe sich Adam wie folgt geäußert: „Der Käs ist um 20% fettärmer geworden und um 4% teuerer; der Lohn ist der gleiche geblieben, während das Gehalt des Reichsstatthalters auf 36000 Rm gestiegen ist, obwohl von ihm in der Kampfzeit immer das Höchstgehalt von 1000 Rm gefordert wurde“. Für noch viel schlimmer und den „Gipfel der Adam schen Gemeinheiten“ hielt Hornberger den von ihm vorgetragenen „Witz übelster Art“: „Von nun an dürfen nur noch arische Ochsen eingeführt und geschlachtet werden. Diese Ochsen haben folgende Beschaffenheit: Stirne und Augen wie Hitler, die Schnauze wie Göbbels, der Ranzen wie Göring und der Schwanz von Röhm“. Für Hornberger war ein solcher Witz „ein Verbrechen, das höchstens ein Jude fertigbringt“.

Die Gauleitung der NSDAP trug den Vorfall an das Sondergericht Mannheim weiter, das daraufhin Ermittlungen gegen Adam wegen Verstoßes gegen das Gesetz „gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“ vom Dezember 1934 aufnahm. Die Karlsruher Gestapo vernahm sowohl den Beschuldigten, der die ihm zur Last gelegten Äußerungen bestritt, als auch Hornberger und Meyer, der Teile der Aussage seines Parteifreunds bestätigte. Der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht vermochte mit den Aussagen offenkundig nicht viel anzufangen und zweifelte an der Zuverlässigkeit der Zeugen: Der Zeitpunkt der inkriminierten Aussagen blieb unklar, lag aber wohl schon mehr als ein Jahr zurück, Hornberger hatte schon zuvor erfolglos einen anderen Arbeitskollegen zu denunzieren versucht, und Meyer hatte offen zugegeben, heimlich den Arbeitsschrank Adams nach politisch belastendem Material durchsucht zu haben.

Besonderes Gewicht kam in Anbetracht der unübersichtlichen Lage des Falles einer Stellungnahme des Dienstvorgesetzten der drei zu, die der Oberstaatsanwalt beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einholte. Der Leiter der Topographieabteilung, Oberregierungsbaurat Dr. Paul Theodor Walther, schlug sich dabei in subtiler, aber doch effektiver Weise auf die Seite des Angeschuldigten: Er deutete an, dass statt Adam Hornberger der Verursacher des Witzes über den arischen Ochsen gewesen sei, den anzuhören er selbst sich nachdrücklich verbeten habe, und zweifelte zugleich dessen Zurechnungsfähigkeit an, indem er auf die Nervosität verweis, die Hornberger infolge einer „in der Kampfzeit“ erlittenen Kopfverletzung zeige. Das Sondergericht stellte das Ermittlungsverfahren gegen Adam daraufhin „mangels hinreichenden Tatverdachts“ ein.

Fragt man nach der allgemeinen Quintessenz des Falles, der für Adam in strafrechtlicher Hinsicht glimpflich ausging, aber das Arbeitsklima in der Druckerei der Topographieabteilung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums nachhaltig vergiftet haben dürfte, so bieten sich vier Antworten an: Der Typus des beruflich unverdient avancierten „alten Kämpfers“, der seine vermeintlichen parteipolitischen Meriten rücksichtslos einsetzte, um seinen Arbeitskollegen zu schaden, findet sich auch unter dem Personal der Landesministerien. Die in Personalfragen verantwortlichen höheren Beamten der Ministerialbürokratie konnten bei der Abwägung von politischer Regimetreue und fachlicher Qualifikation durchaus für letztere optieren. Die Bereitschaft der Sondergerichte, tatsächliche oder mutmaßliche politische Gegner auf bloßen Zuruf von parteigesinnungstreuen Denunzianten zu bestrafen, mag hoch gewesen sein, setzte aber nicht immer sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien außer Kraft. Schließlich: Sogar in den Abteilungen der Ministerialbürokratie kursierten mitunter derbe politische Witze, auch wenn unklar bleiben muss, ob sie von Gegnern des Nationalsozialismus oder von den Parteigenossen selbst in Umlauf gebracht wurden.

 

Quelle: GLA 307 6648

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