Akten geben Auskunft – Quellen zu Biografien von Verwaltungsbeamten: Teil IV – Die Versorgungsakte
Einer der Schwerpunkte des Forschungsprojekts ist die Untersuchung der beruflichen und politischen Biografien der Ministerialbeamten. In der Archivarbeit begegnen hierzu im Wesentlichen vier Aktentypen: Personalakte, politische Beurteilung, Spruchkammerakte und Versorgungsakte. Diese werden nun in einer Reihe von Beiträgen vorgestellt.
Akten geben Auskunft – Quellen zu Biografien von Verwaltungsbeamten: Teil I: Die Personalakte
Akten geben Auskunft – Quellen zu Biografien von Verwaltungsbeamten: Teil II: Die politische Beurteilung
Akten geben Auskunft – Quellen zu Biografien von Verwaltungsbeamten: Teil III: Die Spruchkammerakte
Die zum Ende der jeweiligen Beamtenlaufbahn und somit in der Regel später als die übrigen biographisch relevanten Akten entstandenen Versorgungsakten bieten zumeist nur wenige Informationen, die sich nicht auch aus anderen Quellen erschließen ließen. Die Versorgungsakten der badischen Beamten, die sich im Generallandesarchiv Karlsruhe in verschiedenen Bestandsgruppen (466-2 und 466-22, aber teilweise auch in den Aktenbeständen der einzelnen Ministerien) finden, sind häufig sehr schmal und beschränken sich auf ein vierseitiges Formular der „Nachweisung über Ruhegehalt“ mit anhängenden Kassenanweisungen. Gelegentlich finden sich in den Akten Todesanzeigen und Kondolenzschreiben; häufig ist das Sterbedatum der Beamten auf den Aktendeckeln vermerkt. Von primärem Interesse ist indes das Nachweisungsformular, da es mit der Auflistung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten einen Überblick über die Laufbahn der Beamten ermöglicht. Es lässt sich als bequeme Konkordanz zu den Personalakten benutzen, ist aber vor allem in den Fällen wertvoll, in denen die Personalakten selbst verloren oder nicht auffindbar sind. Als taugliches Hilfsmittel erweisen sich die Versorgungsakten auch dann, wenn der Eintritt in den Ruhestand mit dem Ende des „Dritten Reiches“ zusammenfiel: Da die Feststellung der Versorgungsberechtigung und auch der Höhe der Ruhestandsbezüge in diesen Fällen erst nach Abschluss der Spruchkammerverfahren möglich war, spiegeln sich diese auch in den Versorgungsakten wider – zumeist in einer Kopie des Spruchkammerbescheids. Diese wiederum kann ein wichtiges Behelf sein, weil die Spruchkammerakten im Generallandesarchiv Karlsruhe bislang nur zu einem Teil in einem biographischen Generalindex erfasst sind und die Kenntnis darüber, vor welcher Spruchkammer ein Verfahren durchgeführt wurde, die Suche nach den Entnazifizierungsakten erleichtern kann.
Wie für andere Aktengruppen gilt auch für die Versorgungsakten, dass sie immer dann besonders umfangreich und damit manchmal auch besonders ergiebig sind, wenn das Verwaltungshandeln, das in ihnen Niederschlag gefunden hat, strittig war. Zu solchen Streitigkeiten konnte es verschiedene Anlässe geben, die zumeist mit den politischen Einstellungen der Beamten zu tun hatten. So sind vor allem die Versorgungsakten jener Beamten aufschlussreich, die 1933 und in den Folgejahren aus politischen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gedrängt worden waren und sich nach 1945 nicht nur um eine symbolische Rehabilitation bemühten, sondern auch um eine Anhebung ihrer Ruhestandsbezüge auf den Wert, den sie erreicht hätten, wenn sie regulär aus dem Dienst geschieden wären. In einigen dieser Fälle finden sich in den Akten detaillierte Auskünfte der Betroffenen über die Umstände ihrer Verdrängung aus dem Amt, für die es keine Parallelüberlieferungen gibt. Eine Unter- oder Nebengruppe dieses Personenkreises bilden diejenigen Beamten, die zwar von 1933 bis 1945 in ihren Ämter verblieben waren, aber später Schädigungen ihrer beruflichen Karrieren geltend machten, indem sie als Gegner des Nationalsozialismus bei Beförderungen übergangen worden seien. Auch in diesen Fällen wurden Anhebungen der Ruhestandsbezüge begehrt und zur Bekräftigung dieser Anliegen, gelegentlich von Zeugnissen Dritter gestützt, Berichte über erlittene Diskriminierungen vorgelegt, bei denen es sich zumeist ebenfalls um singuläre Überlieferungen handelt.
Eine zahlenmäßig größere Bedeutung als die seit 1933 politisch verfolgten oder benachteiligten Beamten haben bei den Kontroversfällen in den Versorgungsakten diejenigen Beamten, denen nach 1945 wegen ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP die Versorgungsansprüche verweigert oder beschnitten wurden. Die häufig parallel zu den Spruchkammerverfahren entstandenen, aber in manchen Fällen zeitlich deutlich über diese hinausgreifenden Korrespondenzen der Betroffenen mit den Nachfolgebehörden der NS-Ministerien berührten ganz unterschiedliche Probleme: Bei dem 1939 zur Ruhe gesetzten Ministerialdirektor im badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts Paul Frank zum Beispiel ging es um die Frage, ob seine Pension nach dem zuletzt bezogenen Aktivgehalt oder nach dem wesentlich niedrigeren eines Schulrates, der er bis 1933 gewesen war, bemessen werde solle, und bei anderen Beamten war strittig, ob sie ohne ihr NSDAP-Parteibuch überhaupt in den öffentlichen Dienst gelangt wären oder ob sie nicht zu rasch befördert worden seien. Im Einzelfall konnten sich die Auseinandersetzungen hierüber über Jahrzehnte hinziehen, wie etwa bei der Frage, ob die Kinder und die Witwe Otto Wackers Versorgungsansprüche aus der Tätigkeit des 1940 verstorbenen badischen Kultusministers geltend machen könnten. In den allermeisten dieser Fälle sind in den Versorgungsakten Rechtfertigungsschriften der Betroffenen oder ihrer Angehörigen überliefert, die zwar wegen des offenkundigen Bemühens ihrer Verfasser, die eigene politische Rolle zu bagatellisieren, mit großer quellenkritischer Vorsicht auszuwerten sind, aber doch häufig Detailinformationen mitteilen, für die es sonst keine Überlieferung gibt. Unter diesen Rechtfertigungsschriften findet sich ein breites Spektrum von kurzen Briefen bis hin zur mehrere Dutzend Seiten umfassenden politischen Autobiographie, mit der zum Beispiel der am Jahresanfang 1945 zur Ruhe gesetzte Ministerialdirektor im badischen Innenministerium Friedrich Karl Müller-Trefzer die Wiederaufnahme seiner bei Kriegsende von alliierter Seite wegen politischer Belastung eingestellten Ruhegehaltszahlungen erreichen wollte. Auch wenn solche Funde eine Ausnahme darstellen, sind sie doch eine Mahnung, der allgemein eher spröden Gattung der Versorgungsakten gebührende Beachtung zu schenken.