Die Regierungserklärung des badischen Ministerpräsidenten Walter Köhler vom 9. Juni 1933
In seiner vor dem Badischen Landtag abgegebenen Regierungserklärung vom 9. Juni 1933 hob Ministerpräsident Walter Köhler zunächst hervor, dass die neue Landesregierung im Gegensatz zu den Vorgängerregierungen keine parlamentarische, sondern vom Reichsstatthalter ernannt und damit dem Landtag nicht verantwortlich sei. Einem Rückblick auf die Ereignisse seit der Reichstagswahl vom 5. März 1933, vor allem die Einsetzung des Reichskommissars und Ernennung des Reichsstatthalters Robert Wagner, und der Schilderung erster Erfolge der neuen Landesregierung folgten dann Ausführungen zu ihrem Programm. Köhler, zugleich badischer Finanz- und Wirtschaftsminister, konzentrierte sich dabei insbesondere auf finanz- und wirtschaftspolitische Aspekte. Weiterhin sprach er der Beamtenschaft seinen Dank dafür aus, dass sie sich „freudig und selbstlos in den Dienst der nationalen Erhebung gestellt“ habe und rechtfertigte das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ebenso wie die Schutzhaftmaßnahmen gegenüber Personen, die der Regierung als „gefährlich“ erschienen.
Quelle:
Verhandlungen des Badischen Landtags, 2. Sitzung, 09.06.1933, Sp. 24ff. [Link]