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Der Nationalsozialist als guter Patriot: Karl Pflaumer, badischer Innenminister

GLA Karlsruhe 465 a/51 Nr. 68/1032

Am 10. März 1933 wurde der badische Polizeibeamte Gustav Walther zu Innenminister Karl Pflaumer vorgeladen. Was er dort erlebte, beschrieb er später als Zeuge im Spruchkammerfahren gegen Pflaumer so: „Ich wurde geschlagen und getreten. Vor einer Zimmertür bekam ich  einen sehr starken Faustschlag von hinten in das Gesicht, so dass ich an die Wand taumelte, und dann flog ich in das Zimmer, in dem sich Pflaumer und einige mir unbekannte SS- und SA-Leute befanden. Pflaumer gab ein Zeichen und es fassten mich etwa 5 Uniformierte und warfen mich zur Tür hinaus.  Ich wurde in den Leib, in das Gesäß getreten, nach der Treppe geschleppt und diese hinuntergeworfen. Ich blutete aus fast allen Löchern, die ein menschlicher Körper aufweist. Da ich ziemlich schwer verletzt war und immer wieder zusammenbrach, zog man mich wieder empor und schlug weiter auf mich ein. Hierbei bemerkte ich, dass mir einige Zähne ausgeschlagen waren. Wer sich im einzelnen an den schweren Misshandlungen beteiligt hat, vermag ich nicht anzugeben, verantwortlich mache ich hierfür Pflaumer allein.“ Nach mehrwöchiger Haft wurde Walther aus dem Staatsdienst entlassen.

Was war der Grund für diese brutale Misshandlung?

Karl Pflaumer und Gustav Walther waren einst als Polizisten in Heidelberg Berufskollegen gewesen. Pflaumer sympathisierte mit dem rechtsextremen politischen Spektrum seiner Stadt. Im März 1928 nahm er an einer geschlossenen Versammlung der NSDAP mit Hitler teil und fiel den Polizisten auf, die die Versammlung überwachten. Gegen Pflaumer wurde eine Untersuchung eingeleitet, die mit der Versetzung in den Revierdienst endete. 1929 wurde er in den Ruhestand entlassen. Sehr bald danach trat Pflaumer der NSDAP bei. In der Untersuchung gegen ihn im Jahr zuvor hatte er noch abgestritten, der Weltanschauung der NSDAP zuzuneigen. Pflaumer wurde nun ihr Organisationsleiter in Heidelberg. Bei den Kommunalwahlen 1930 gewann er einen Sitz im Gemeinderat. In den Jahren bis zur nationalsozialistischen Machtübernahme tat Pflaumer sich als gehässiger Propagandist hervor, auch gegen seine ehemaligen Polizeikollegen. Gustav Walther hatte zu den Polizeibeamten gehört, die die Aktivitäten der NSDAP in ihrer sog. „Kampfzeit“ in Heidelberg vor 1933 beobachteten. Er leitete die Untersuchungen gegen Pflaumer. Nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 war die Zeit der Vergeltung gekommen.

Zwölf Jahre später wendete sich das Blatt erneut. 1945 geriet Pflaumer in französische Internierung. Im Mai 1948 wurde er den deutschen Behörden übergeben und musste sich vor der Zentralspruchkammer Karlsruhe verantworten. Am 11. August 1949 beantragte der öffentliche Kläger bei der Zentralspruchkammer, Pflaumer in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen. Zur Begründung wurde auf seine Mitgliedschaften und Ämter in der NSDAP, der SA, der Allgemeinen SS, der NSV und im Verein Lebensborn e.V. hingewiesen sowie auf seine Position als Innenminister. Pflaumer sei verantwortlich für die Misshandlung von Gustav Walther und Anderer und für die Verbringung von NS-Gegnern in das Lager Kislau. Pflaumers Anwalt Caemmerer konterte geschickt auf diese Vorwürfe. Formal sei Pflaumer zwar aufgrund seiner Ämter belastet, aber er habe diese nicht wirklich ausgefüllt. Als Redner habe Pflaumer zwar den Nationalsozialismus unterstützt, aber er habe nie öffentlich Gewalt gerechtfertigt. Dass Pflaumer persönlich an der Misshandlung Walthers beteiligt gewesen sei, wies Caemmerer zurück. Die Inhaftierung von NS-Gegnern ohne Gerichtsurteil in Kislau sei rechtens gewesen aufgrund der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat. Caemmerer stritt nicht ab, dass Pflaumer sich vor 1933 propagandistisch für die NSDAP hervorgetan habe. Aber das sei nun eben einmal so im politischen Diskurs. Caemmerer schloss seine Ausführungen mit dem Argument, es reiche nicht aus, „auf formale Daten oder einige Episoden abzustellen“, sondern man müsse Zeugen heranziehen, die Pflaumer eng gekannt haben. 32 solcher Zeugenaussagen legte Caemmerer vor. Darunter befanden sich zwei amtierende Minister der Landesregierung von (Süd-)Baden, Alfred Schühly und Hermann Fecht. Die Argumentation Caemmerers zielte darauf ab, mit Hilfe der Zeugen zu belegen, dass Pflaumer ein Verfechter des sachlich arbeitenden Berufsbeamtentums gewesen sei.

Am 14. Januar 1950 fand die öffentliche Sitzung der Spruchkammer statt. Aufschlussreich ist die Äußerung, die Pflaumer zu seiner Haltung zum Antisemitismus gab: „Ich war Antisemit, das gebe ich zu. Gegen den einzelnen Juden war ich tolerant und loyal“. Sein Schlussplädoyer lautete: „Ich habe nie bestritten, dass ich Nationalsozialist gewesen bin. Ich war mein Leben lang ein guter Patriot und das werde ich auch bleiben.“ Pflaumer gab also nur das zu, was er gar nicht bestreiten konnte: Antisemit und Nationalsozialist gewesen zu sein. Aber er leugnete jede Verstrickung in die Verbrechen des „Dritten Reichs“. Den Wirkungszusammenhang zwischen antisemitischer Propaganda und ausgelebtem Judenhass hat er nicht sehen oder nicht zugeben wollen. Und der Nationalsozialismus war für ihn nichts weiter als eine Form von Patriotismus.

Es mutet aus heutiger Sicht seltsam an, dass die Zentralspruchkammer diese Äußerungen nicht problematisierte. Pflaumer wurde in die zweithöchste Kategorie, in die Gruppe der Belasteten, eingruppiert und zu vier Wochen Sonderarbeit verurteilt, die aber bereits verbüßt war durch die Internierungshaft. Außerdem sollte 10 % seines Vermögens eingezogen werden. Zur Begründung wurde u.a. angeführt, Pflaumers formale Belastung sei unstrittig, aber eine persönliche Beteiligung an Gewalttaten sei nicht nachweisbar. Zudem sei Pflaumers Einfluss als Innenminister wegen der starken Stellung des Parteiapparates und der Zentralisierung von Verwaltungskompetenzen in Berlin begrenzt gewesen.

Im März 1950 legten sowohl der öffentliche Kläger als auch Pflaumer Widerspruch gegen das Urteil ein. Während Pflaumer sich zu hart bestraft fühlte, wollte der Kläger seine Einstufung als Hauptschuldiger erreichen mit dem Argument, es sei „nicht erforderlich, dem Betroffenen persönliche Uebergriffe nachzuweisen, denn er haftet für die Uebergriffe seiner ihm unterstellten Organe“. Am 4. Januar 1951 wies die Zentralberufungskammer beide Widersprüche zurück: „Aus zahlreichen Zeugnissen ergibt sich, dass der Betroffene sich bemüht hat, den rechtsstaatlichen Gedanken in seiner Verwaltung aufrecht zu erhalten.“ Die von Pflaumer geforderte Herabstufung sei nicht möglich wegen des hohen Maßes seiner Verantwortlichkeit.

Wie kann man diesen Ausgang werten? Die Berufungskammer wie auch die Zentralspruchkammer maßen dem Faktor der persönlichen Schuld höheren Wert zu als dem der politischen Verantwortung. Beide Kammern berücksichtigten nicht die Rolle des Innenressorts bei der Deportation der badischen Juden nach Gurs. Dass die gesamte Gesundheitsverwaltung Pflaumers Ministerium unterstand, wurde ebenfalls nicht gewürdigt: das Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten hätte ohne das Mitwirken von Verantwortlichen in diesem Verwaltungszweig nicht durchgeführt werden können. In Pflaumers Amtszeit fielen die politische Säuberung der kommunalen Verwaltungen sowie das Vorgehen gegen KPD, SPD, Gewerkschaften, christliche, jüdische und andere Organisationen.

In den Jahren nach dem Urteilsspruch erreichte Pflaumer in einem zähen Ringen eine schrittweise Milderung der Sühneauflagen. Die Begründung, mit welcher 1954 ein Antrag Pflaumers auf Umstufung in eine günstigere Gruppe auf dem Gnadenweg abgelehnt wurde, kann als Fazit des gesamten Verfahrens gelten: „Wenn Pflaumer bei dieser individuellen Belastung nicht Hauptschuldiger sondern Belasteter wurde, so hat er Glück gehabt.“

 

Weiterführende Literatur:

Pralle, Norma: Zwischen Partei, Amt und persönlichen Interessen: Karl Pflaumer, badischer Innenminister, in: Michael Kißener, Joachim Scholtyseck (Hrsg.): Die Führer der Provinz. NS-Biographien aus Baden und Württemberg (Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 2), Konstanz 1997, S. 539-566.

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