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Justizbehördliche Erinnerungskultur im Wandel: Eine aus der Zeit gefallene Gedenktafel im Bundesgerichtshof

Bundesrichter und Präsident des BGH Hermann Weinkauff 1951 (Bundesarchiv, B 145 Bild-F050216-0036 / CC-BY-SA 3.0)

Seit geraumer Zeit schwelt eine geschichtspolitische Kontroverse um eine Gedenktafel im Bundesgerichtshof, die an „34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft“ erinnert, „die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind“. Angebracht wurde die Tafel im Jahr 1957, um, wie es der damalige Präsident des Bundesgerichtshofs Hermann Weinkauff formulierte, „der unschuldigen Opfer und der Märtyrer des Unrechts zu gedenken und ihr Andenken zu ehren“. Diese Motive muten mehr als 60 Jahre nach Enthüllung der Gedenktafel anachronistisch an: Zwar wird man die 34 Männer in Anbetracht der katastrophalen Hygiene- und Ernährungsbedingungen in dem sowjetischen „Speziallager Nr. 1 Mühlberg“ und der dort vielfach angewandten Folter auch weiterhin für „Opfer“ halten dürfen; ob sie indes „unschuldig“ und „Märtyrer des Unrechts“ waren, ist heute wenigstens diskutabel, handelte es sich bei ihnen doch um exponierte Vertreter der nationalsozialistischen Justiz. Deshalb mag es nicht erstaunen, dass die Forderung erhoben wird, die Gedenktafel zu entfernen oder zu kommentieren – zuletzt besonders nachdrücklich von dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Volkert Vorwerk.

Aus der Perspektive der südwestdeutschen NS-Landesministerialbürokratie ist zu dieser geschichtspolitischen Kontroverse nur eine Kleinigkeit beizutragen, die aber dennoch mitgeteilt sei, da sie vielleicht den Entstehungskontext der Gedenktafel im Kalten Krieg ein wenig erhellt. Dabei geht es um einen badischen Juristen, der nach der nationalsozialistischen Machtübernahme die Karriereleiter steil emporstieg, zuletzt Mitglied des Reichsgerichts war und ebenfalls 1945 in einem Internierungslager starb, ohne jedoch in der Erinnerung des Bundesgerichtshofs in den Kreis der „Märtyrer des Unrechts“ aufgenommen worden zu sein.

Bei dem auf der Gedenktafel möglicherweise nicht vergessenen, sondern bewusst ausgeklammerten badischen Juristen handelt es sich um den 1877 in Schatthausen im Kraichgau geborenen Emil Brettle, der im Justizdienst der Weimarer Republik bis zum Mannheimer Oberstaatsanwalt aufgestiegen war. Nach der Entlassung des den Nationalsozialisten politisch unerwünschten badischen Generalstaatsanwalts Karl Anton Hafner im März 1933 rückte Brettle an seine Stelle, obwohl er der NSDAP – er trat ihr erst 1937 bei – bis dahin nicht nahegestanden zu haben scheint. Den Vertrauensvorschuss, den ihm der kommissarische Leiter des badischen Justizministeriums Johannes Rupp und der seit Mai 1933 amtierende Justizminister Otto Wacker mit der Beförderung gewährt hatten, löste Brettle in der Folgezeit ein und erwies sich als ein williges Werkzeug der politischen Interessen, die die Nationalsozialisten mit der „Gleichschaltung“ der badischen Justiz verfolgten.

Über die Umstände, die 1938 zu Brettles Wechsel nach Leipzig als Oberreichsanwalt ans Reichsgericht führten, kann an dieser Stelle nichts mitgeteilt werden, da im Rahmen unseres Forschungsprojekts die südwestdeutsche Justizgeschichte nur bis zur Auflösung der badischen und württembergischen Landesjustizministerien am Jahreswechsel 1934/35 untersucht wurde. Eingesehen wurde allerdings die im Generallandesarchiv Karlsruhe überlieferte Akte von Brettles Spruchkammerverfahren, das postum durchgeführt wurde, um die Versorgungsansprüche seiner Witwe zu klären. Aus der Spruchkammerakte geht hervor, dass Brettle am 21. Juli 1945 in amerikanischer Internierungshaft im Lager Schwarzenborn bei Bad Hersfeld starb. Anders als die 34 in sowjetischer Internierungshaft gestorbenen Mitglieder des Reichsgerichts dürfte sich Brettle demnach bei Kriegsende nicht in Leipzig aufgehalten haben, sondern anderswo aufgegriffen und auf der Grundlage des sogenannten „automatic arrest“, der von allen Alliierten angewandt wurde, um die Parteikader der NSDAP und höhere Beamte des „Dritten Reiches“ bis zu einer eventuell gebotenen strafrechtlichen Belangung zu isolieren, inhaftiert worden sein.

Auszug aus Brettles Entnazifizierungsfragebogen vom 13. April 1948 (GLA 465 h Nr. 56322) | Klicken zum Vergrößern

Die näheren Umstände von Brettles Tod im amerikanischen Internierungslager Schwarzenborn sind unklar, so dass sich auch keine Aussagen darüber treffen lassen, inwiefern sein Fall mit dem der Mühlberger und Buchenwalder Internierten vergleichbar ist. Auch ist unbekannt, wie viele Angehörige des Reichsgerichts insgesamt in westalliierte Internierungshaft genommen wurden. Dies trifft jedenfalls für einen weiteren südwestdeutschen Juristen zu, den Vizepräsidenten des Reichsgericht Eugen Kolb, der 1945/46 ein Jahr im Internierungslager Hohenasperg bei Ludwigsburg verbrachte, und auch für den eingangs zitierten späteren Präsidenten des Bundesgerichtshofs Weinkauff, der 1945 als Richter des Reichsgerichts ebenfalls in amerikanische Internierungshaft geraten war. Vermutlich kannte Weinkauff das Schicksal Brettles, und vermutlich wird er auch eine Meinung dazu gehabt haben, ob die westalliierte Internierungshaft nicht ebenso ein „Unrecht“ gewesen sei wie die sowjetische. Dass die Gedenktafel im Bundesgerichtshof exklusiv an letztere erinnert, dürfte kein Zufall, sondern den politischen Zeitumständen des Jahres 1957 geschuldet sein, die es inopportun erscheinen ließen, auf vermeintliche Unrechtstaten der früheren Westalliierten und nunmehrigen Verbündeten zu verweisen.

Der Aufklärung der Vorgeschichte und des justizpolitischen Kontexts der umstrittenen Gedenktafel im Bundesgerichtshof hat dessen aktuelle Präsidentin Bettina Limperg nun den Weg bereitet: Die Badischen Neuesten Nachrichten haben am 17. März berichtet, dass der Mainzer Zeithistoriker Michael Kißener und sein rechtsgeschichtlicher Kollege Andreas Roth mit der Aufarbeitung der Geschichte des Bundesgerichtshofs beauftragt wurden und dass ein zweites Forschungsvorhaben gestartet werde, das speziell der Erinnerungskultur des Hauses gelte. Dabei werden sich nebenher auch die hier vorgetragenen Annahmen verifizieren oder falsifizieren lassen.

  • Vorwerk sagt:

    Verzeihung: was beflügelt Sie zu der Erkenntnis, dass die Präsidentin Limperg den Weg bereitet, Aufklärung über die Vorgeschichte der Gedenktafel und des justizpolitischen Kontext zu verschaffen. Wir sind im Jahre 5 nach der ersten Initiative, die Tafel nicht unkonzentriert hängen zu lassen. Alle Informationen, die Sie auf der Internet Site Gedenktafel im Bundesgerichtshof einsehen können, sind der Präsidentin seit Jahren bekannt. Wo ist der Weg, den sie bereitet hat? Jede Distanzierung fehlt bis heute neben der Tafel.
    Freundlichen Gruß
    Prof. Dr. Vorwerk

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