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Durchhalteparolen aus dem Heidelberger Hotel Viktoria – Paul Schmitthenner als Leiter des badischen Kultusministeriums in den letzten Kriegswochen 1945

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Paul Schmitthenner | Universitätsarchiv Heidelberg BA POS I 02768, Fotograf: Robert Herbst (Heidelberg)

Die politische Bedeutung der Landeskultusministerien im „Dritten Reich“ bestand vor allem in ihren Beiträgen zur Implementierung der nationalsozialistischen Ideologie in der „Volksgemeinschaft“, insbesondere in den Schulen. Ihre Verantwortung hierfür versuchten die Amtsspitzen und höheren Beamten der Kultusministerien nach 1945 zu verschleiern. Damit waren sie vor den Spruchkammern auch recht erfolgreich, da diese zumeist die formalen Belastungskriterien (Parteieintrittsdatum, Ämter in der NSDAP, SS und anderen Organisationen usw.) in den Vordergrund rückten und überdies kaum die nötigen Ressourcen besaßen, um im Einzelfall zu ermitteln, welche Beiträge von den Beklagten zur Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie geleistet worden waren. Bei der Sichtung der einschlägigen Spruchkammerakten mag es fast scheinen, als habe es schon bald nach dem Krieg gar keine Rolle mehr gespielt, wer im „Dritten Reich“ was öffentlich gesagt oder geschrieben hatte, solange diese Äußerungen nicht in direktem Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Taten wie zum Beispiel den Judenpogromen im November 1938 standen. Vor diesem Hintergrund geriet vieles in Vergessenheit – auch die Durchhalteparolen, mit denen der Leiter des badischen Kultusministeriums, Paul Schmitthenner, Anfang 1945 zunächst die Beamten und Angestellten seines Ministeriums und dann die gesamte Lehrerschaft in Baden auf den deutschen „Endsieg“ einzuschwören versuchte.

Karl Gärtner | Die Badische Schule, 1937.

Karl Gärtner | Die Badische Schule, 1937.

Nach Otto Wackers Tod hatte Schmitthenner 1940 die kommissarische Leitung des badischen Kultusministeriums übernommen, dort aber nach eigener, rückblickender Auskunft ein sehr begrenztes Arbeitsfeld vorgefunden, da der Ministerialdirektor und fanatische Parteimann Karl Gärtner mit Rückendeckung des Gauleiters und Reichsstatthalters Robert Wagner alle wichtigen Befugnisse an sich gezogen habe. Von dem Marionettendasein, das Schmitthenner in seinem Spruchkammerverfahren geltend machte, befreite ihn der Tod Gärtners, der bei der Räumung Straßburgs am 23. November 1944 in einem Feuergefecht mit den anrückenden französischen Truppen tödlich verwundet wurde. Zwar besaß Schmitthenner, der, anders als sein Ministerialdirektor und etliche Mitarbeiter des Ministeriums, die in französische Gefangenschaft gerieten, in letzter Minute aus Straßburg flüchten konnte, fortan die volle Autorität im eigenen Hause, musste aber in den folgenden Monaten mit gravierenden organisatorischen Schwierigkeiten umgehen. Allen voran fehlte seiner Behörde ein fester Sitz: Die ehemaligen Ministerialgebäude in Karlsruhe waren beim Umzug nach Straßburg an städtische Ämter vermietet worden und konnten nicht freigemacht werden, so dass sich das Kultusministerium auf verschiedene Behelfsstandorte aufsplittern musste. Die Stellen reichten von Meersburg am Bodensee, wo sich die Abteilung Gewerbe- und Fachschulen niederließ, bis nach Heidelberg, wo Schmitthenner mit einem kleinen Stab, in bequemer Fußnähe zu seiner Wohnung und seinem zweiten Amtssitz als Rektor der Universität, im Hotel Viktoria sein Quartier aufschlug.

Schreiben Schmitthenners vom 3. Januar 1945 | GLA 235/9182

Schreiben Schmitthenners vom 3. Januar 1945 | GLA 235/9182

Von hier aus wandte sich Schmitthenner Anfang Januar 1945, dem Jahr, in dem man sich „dem grossen deutschen Sieg und damit dem Frieden entscheidend nähern“ werde, an sämtliche Angehörige des von ihm geleiteten Ministeriums und sprach seine Trauer über den Tod seines vermeintlichen Gegenspielers, Ministerialdirektor Gärtners, aus, der für das Ministerium einen „unersetzlichen Verlust“ bedeute – man stehe „in tiefer Trauer vor dem tragischen Schicksal und dem heldischen Leben dieses wahrhaft germanischen Mannes“. Sodann appellierte er an den Zusammenhalt seiner Mitarbeiter, die trotz der „räumlichen Trennung in mehrere Arbeitsgruppen“ ihre „äusserste Kraft einsetzen und mit ganzer Seele und mit ganzem Leib dem Führer, der Partei und dem Volke dienen“ müssten. „Die besonderen Verhältnisse der Zeit erfordern neben äusserstem Fleiss und letzter Einsatzbereitschaft Anpassungsfähigkeit, Geschicklichkeit, Erfindungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und vor allem eine Haltung, die jedem Bürokratismus und Etappengeist den Kampf ansagt und den Dienst der Verwaltung in rücksichtslosem Einsatz der eigenen Person begreift. In dieser Zeit ungewöhnlicher innerer und äusserer Verhältnisse wird sich gerade die echte Tüchtigkeit erweisen. Hierzu rufe ich Sie alle auf. Jeder tue sein Äusserstes und trage so seinen Anteil bei zu dem kommenden Sieg des deutschen Volkes“.

Erlass Schmitthenners vom 7. März 1945 | Universitätsarchiv Heidelberg PA 5709

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Erlass Schmitthenners vom 7. März 1945 | Universitätsarchiv Heidelberg PA 5709

Acht Wochen später – die militärische Lage des Reiches hätte dem kenntnisreichsten deutschen Kriegshistoriker, für den sich Schmitthenner hielt, inzwischen durchaus nicht mehr nur als sehr schlecht, sondern als aussichtslos erscheinen können – richtete der Leiter des Kultusministeriums einen ähnlichen Appell an die gesamte badische Lehrerschaft. In dem Erlass vom 7. März 1945 an die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktoren der Lehrerbildungsanstalten sowie die Direktionen und Leitungen aller Schularten ordnete er an, unmittelbar und nochmals in Monatsfrist folgende Leitlinien „zum Gegenstand eingehender Besprechungen mit der Erzieherschaft“ zu machen: Da man „mitten in der großen Entscheidungsschlacht des Krieges“ stehe, habe sich jeder „als Soldat zu betrachten, auch wenn er nicht der Wehrmacht oder dem Volkssturm angehört.“ Er erwarte, „daß jeder Erzieher überall, wo es den Verhältnissen entspricht, selbständig zur Waffe greift oder sich den örtlichen Stellen als Kämpfer zur Verfügung stellt“. Die Aussichten der „die nächsten Monate umfassenden Entscheidungsschlacht“ hielt Schmitthenner für „durchaus günstig“ und forderte deshalb „von jedem Erzieher und jeder Erzieherin, daß sie gerade heute den Lebenswillen und den Zukunftsglauben unseres Volkes verkörpern und ausstrahlen. Jeder Gedanke und jede Äußerung, die auch nur ein Gran von Schwäche, Defaitismus und Erbärmlichkeit enthalten, müssen bis aufs Messer bekämpft werden“. Überall dort, wo Unterricht noch möglich sei, sei die geistige Wehrhaftmachung der Schülerinnen und Schüler nicht nur fortzusetzen, sondern zu forcieren. Sie seien insbesondere in geeigneter Weise „zum Haß gegen unsere Feinde zu erziehen. Während die feindliche Haßpropaganda seit Jahren den Haß zu einer Waffe ihrer Soldaten und ihrer Völker gemacht hat, ist dies bisher bei uns in gleicher Weise nicht geschehen. Es muß für den Schlußkampf dieses Krieges nachgeholt werden. … Es muß gelingen, in den jungen Seelen der Schüler und Schülerinnen Entrüstung, Empörung und Haß gegen die verbrecherischen Verderber unseres Volkes und unserer Kultur zu erwecken“.

Welche Folgen Schmitthenners Erlass hatte, lässt sich kaum ermessen. Dass er in den Kollegien sämtlicher badischer Schulen wie angeordnet zweimal ausführlich besprochen wurde, ist angesichts der sich im März und April rasch fortschreitenden Erosion der öffentlichen Ordnung kaum vorstellbar. Ebenso ist – der Natur der Sache nach – nicht zu belegen, dass auch nur ein einziger badischer Lehrer unter maßgeblichem Einfluss von Schmitthenners Appell in den letzten Kriegswochen zum bewaffneten Partisanen wurde und sein Leben riskierte oder dass sich badische Schüler in nennenswerter Zahl freiwillig dem Volkssturm anschlossen, weil der Unterricht im März und April in ihnen den Haß gegen die Feinde geweckt hatte.

Folgenlos blieb Schmitthenners propagandistische Eskalation in den letzten Kriegswochen jedenfalls für sein Spruchkammerverfahren. Zwar wurde er in der Klageschrift beschuldigt, der NS-Gewaltherrschaft außerordentliche politische und propagandistische Unterstützung gewährt zu haben; dabei wurde aber lediglich pauschal auf seine Tätigkeit als Reichsredner der NSDAP, Auslandsredner der Auslandsorganisation der NSDAP sowie auf seine Beiträge zu wehrpolitischen Fragen in Tages- und Fachzeitungen verwiesen. Das einzige Beispiel, das die Klageschrift anführte, war nicht der Erlass vom 7. März 1945, sondern sein Artikel „Die Universität im Kriegsjahr 1940“, aus dem folgende Zeilen inkriminiert wurden: „Die Universität Heidelberg ist eine soldatische Kameradschaft der Wissenschaft und Erziehung, ein Regiment der inneren Front und ein Werkzeug in der Hand der Partei und ihres politischen Leiters“.

Auch wenn sie von der Spruchkammer unentdeckt blieben, scheinen Schmitthenners Durchhalteparolen vom Jahresanfang 1945 doch noch auf ihn zurückgefallen sein. Darauf deutet zumindest ein kurzer Abschnitt in seinen unveröffentlichten Lebenserinnerungen hin. Schmitthenner hielt fest, dass seine „Nachfolger im Kultusministerium“, mit denen er in den 1950er Jahren eine langwierige Auseinandersetzung um die Bemessung der Höhe seiner Ruhestandsbezüge führte, „spürbar heftigen Anstoss“ an seinem Erlass vom 7. März 1945 genommen hätten. Schmitthenner selbst vermochte diesen in der Rückschau keineswegs zu bedauern; im Gegenteil schrieb er in seinen Memoiren: „Wie töricht und fern jeden wehrpolitischen Verständnisses ist doch die Meinung, wie die meiner Nachfolger, die in echter deutscher Verdunkelung in einem Krieg auf Leben und Tod in der Entscheidungsstunde auf die gefährliche und mitentscheidende Waffe, sei es was auch die Folge sein mag, aus ethischen Gründen freiwillig verzichten will, deren sich der Feind seit langem ohne alle Skrupel bediente“.

 

 

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